Die USA führen nun schon seit einer Weile eine Watchlist, den sogenannten Bericht 301, der alle bösen Länder auflistet, in denen nicht streng genug gegen Urheberrechtsverstöße vorgegangen wird.
Nachdem sich Google weiterhin weigert, seine neuesten Nutzungsbedingungen datenschutzfreundlicher zu gestalten, haben Datenschützer sechs europäischer Staaten genaue Untersuchungen und gegebenenfalls harte Sanktionen gegen den US-Konzern angekündigt.
Der spanische Ministerrat hat am 22. März 2013 einen Entwurf für eine Novellierung des Gesetzes über geistige Eigentumsrechte vorgelegt. Das sogenannte Lassalle-Gesetz zielt darauf ab, Verstöße gegen Rechte an geistigem Eigentum strenger zu ahnden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Dienstag die Verhandlungen über eine Klage gegen Google aufgenommen nachdem ein Spanier vom US-Unternehmen die Filterung einzelner Ergebnisse aus seiner Suche gefordert hatte.
Offenbar war das Haus des Spaniers 1998 zwangsversteigert worden. Da die amtlichen Bekanntmachungen zur Zwangsversteigerung jedes Mal in den Google-Suchergebnissen gelistet werden, sobald nach dem Namen des Spaniers gesucht wird, hatte dieser gegen Google geklagt und die Filterung der entsprechenden Suchergebnisse gefordert.
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