Russische Behörden haben Anfang April bekannt gegeben, Internetnutzer für illegale Downloads künftig nicht mehr zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Anstatt die Nutzer haftbar zu machen, wolle man in Zukunft verstärkt gegen die Betreiber illegaler Websites vorgehen, so Vladimir Grigoryev vom russischen Amt für Kommunikation und Informationstechnologie.
Die französische Anti-Piraterie-Behörde Hadopi hat einen neuen Bericht darüber vorgelegt, wie verbotenes Streaming und der Download von urheberrechtlich geschütztem Material bekämpft werden könnte.
Nachdem die neuseeländische Three-Strikes-Regelung im September 2011 im Rahmen der Novellierung des nationalen Urheberrechtsgesetzes (Skynet Law) in Kraft getreten war, dauerte es rund 1,5 Jahre bis die ersten Fälle vor dem zuständigen Urheberrechtstribunal landeten. Dieses hat nun sein „bereits“ drittes Urteil gefällt.
Nachdem die neuseeländische Three-Strikes-Regelung im September 2011 im Rahmen der Novellierung des nationalen Urheberrechtsgesetzes (Skynet Law) in Kraft getreten war, gab die Musikindustrie (RIANZ – Recording Industry Association of New Zealand) Anfang Dezember 2012 bekannt, 15 Internetnutzer müssten sich wegen des Vorwurfs, Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen zu haben, vor dem Urheberrechtstribunal verantworten. Einer dieser Fälle ist nun entschieden.
Nachdem die neuseeländische Three-Strikes-Regelung im September 2011 im Rahmen der Novellierung des nationalen Urheberrechtsgesetzes (Skynet Law) in Kraft getreten ist, müssen sich 15 Internetnutzer nun vor dem Urheberrechtstribunal verantworten. Ihnen wird von der Musikindustrie (RIANZ – Recording Industry Association of New Zealand) vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen zu haben.
Pierre Lescure und Aurélie Filippetti, Ministerin für Kultur, stellten die drei Hauptpunkte der Urheberrechtsreform in Frankreich vor. Nach dreimonatigen Arbeiten und um die sechzig Anhörungen ist man zu dem Schluss gekommen, dass sich das Hadopi-Warnmodell-System in einer Sackgasse befindet.
Die Europäische Kommission hat 2012 ein neues Datenschutz-Rahmenwerk der EU vorgeschlagen. Während sich weltweit Lobbyisten auf dieses Gesetz gestürzt haben, wie auf kein anderes in der Geschichte der modernen Politik, blieb ein ähnliches Interesse von Seiten europäischer Bürgerrechtsorganisationen aus.
Nutzern von illegalen Download-Portalen könnte es in den USA schon bald an den Kragen gehen. Jill Lesser, Projektleiterin des Copyright Alert System (CAS), kündigt in einem Blogeintrag an, dass das System in den kommenden Wochen starten soll. Mit dem neuen Warnsystem werden Nutzer bei Verstößen gegen Urheberrechte abgemahnt. Besonders hartnäckigen Internetpiraten soll der Internetzugang erheblich gedrosselt werden. Im schlimmsten Fall sollen sogar Strafen von bis zu 150.000 Dollar ausgesprochen werden.
Fast zwei Jahre nachdem das Three-Strikes-Gesetz in Frankreich in Kraft getreten ist, ist der erste Internetnutzer gerichtlich zur Zahlung einer Strafe in der Höhe von 150 Euro verurteilt worden – weil er seinen Internetzugang nicht abgesichert und dies auch arglos zugegeben hat.
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