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Urheberrecht: Deutscher Petitionsausschuss wird sich mit GEMA-Vermutung befassen

Vier Wochen hatten deutsche Bürger Zeit, eine Petition für die Aufhebung der umstrittenen GEMA-Vermutung zu unterzeichnen (unwatched berichtete). Am Donnerstag endete die Mitzeichnungsfrist, doch zu diesem Zeitpunkt war es dem Hauptpetenten David Henninger bereits gelungen 62.842 Personen zu überzeugen und somit das Quorum von 50.000 Unterzeichnern zu erreichen. Nun soll sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Anliegen der Petition befassen.

Der aus den 60er Jahren stammenden GEMA-Vermutung liegt die Annahme zugrunde, dass es keine freie Musik gibt – zum Zeitpunkt der Entstehung der GEMA-Vermutung spielten freie Lizenzen keine Rolle – und dass die GEMA im Zweifelsfall stets als Vertreter des jeweiligen Musikers und Urhebers zu sehen ist. Somit sieht sich die GEMA nicht nur verpflichtet ihre Mitglieder zu vertreten, sondern auch Künstler, deren Identität nicht feststeht. Denn ohne eine exakte Identifizierung des Urhebers eines Werkes, etwa wenn dieser anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht, lässt sich nicht eindeutig feststellen, ob die Musik abgabenpflichtig ist. Daher hebt die Verwertungsgesellschaft zum Bedauern vieler DJs und Veranstalter vorsorglich Gebühren ein, sollte sich der Künstler eines genutzten Musikstückes doch noch als GEMA-Mitglied erweisen.

Sollte die GEMA nun tatsächlich Gebühren für ein Musikstück verlangen, dessen Urheber nicht eindeutig feststellbar ist, liegt es rechtlich gesehen am Nutzer dieser Musik, etwa am DJ oder dem Veranstalter, die Identität des Künstler aufzudecken, um zu beweisen, dass es sich beispielsweise um ein lizenzfreies Stück von einem Musiker handelt, der kein Mitglied der Verwertungsgesellschaft ist.

„Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler ausmacht. Durch die Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein. Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen. Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden“, erklärte Hauptpetent David Henninger in seiner Begründung und forderte die Umkehr der Beweislast.

Doch Henningers Anliegen ist trotz der knapp 63.000 Mitzeichner nicht unumstritten. Denn selbst vielen Gegnern der GEMA-Vermutung geht die von Henninger geforderte vollständige Abschaffung von Paragraph 13 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, auf welchem die GEMA-Vermutung basiert, zu weit. Dieser Ansicht ist selbst der Verband der Musikpiraten, der nicht nur einmal aufgrund der GEMA-Vermutung zur Kasse gebeten wurde (unwatched berichtete hier und hier). Der Verband kritisiert, die Petition sei nicht sauber formuliert, denn sollte der gesamte Paragraph 13 des UrhWarnG gestrichen werden, würde die Vermutung dennoch weiterhin gelten, heißt es. Dennoch begrüßen die Musikpiraten, dass dadurch erneut eine Diskussion zu diesem Thema angeregt wurde. [unwatched / Zeit]

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Bild: fairdeal.net.nz