Die GEMA ist weiterhin der Ansicht, dass sich ihr Verwertungsmodell und das alternative Lizenzierungssystem Creative Commons (CC) nicht unter einen Hut bringen lassen.
Der französische Musik-Streamingdienst Deezer und die Verwertungsgesellschaft Gema haben auf der Musikmesse Midem eine Lizenzvereinbarung über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken getroffen.
Weil es der irischen Musikindustrie bisher nicht gelungen ist, sämtliche irischen Internetprovider zur Implementierung einer Three-Strikes-Regelung gegen mutmaßliche Filesharer zu bewegen, klagt die Musikindustrie nun im Namen der fünf großen Plattenfirmen EMI, Sony, Universal, Warner und WEA den Staat Irland.
Der Verein Musikpiraten e.V. hat sein im vergangenen Jahr veröffentlichtes Liederbuch mit gemeinfreien Weihnachtsliedern neu aufgelegt. " Singen im Advent – 2. Auflage" enthält 37 Weihnachtslieder von "Stille Nacht" bis "Jingle Bells".
Wie unwatched bereits berichtete, wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) von einem belgischen Berufungsgericht um seine Meinung über die Anordnung von Netzsperren und –filtern durch nationale Gerichte gebeten. Nun hat der EuGH entschieden, dass Maßnahmen zum Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, die den Aufbau von Filter- und Sperrinfrastrukturen durch Internetprovider erfordern, gegen das EU-Recht verstoßen.
Bereits am 1. Oktober 2011 haben zahlreiche Staaten das internationale Anti-Piraterie-Handelsabkommen, kurz ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement), unterzeichnet. Mit diesem Abkommen sagen die Verhandlungspartner, wie die USA, die EU, Japan, Kanada, Mexiko, Australien oder die Schweiz, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen den Kampf an.
Auch in zweiter Instanz hatte der Constantin Filmverleih, der von YouTube die Offenlegung von Nutzerdaten gefordert hatte, keine Chance vor Gericht. So muss die beliebte Videoplattform die Daten seiner, die Urheberrechte verletzenden Nutzer auch weiterhin nicht offenlegen. Dies hatte Constantin nämlich verlangt, nachdem ein YouTuber große Teile des Films „Werner Eiskalt“ auf der Videoplattform veröffentlicht hatte.
Im April 2011 fanden in Weimar und Leipzig zeitgleich Tanzveranstaltungen statt, auf denen ausschließlich Musik gespielt wurde, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurde. GEMA-Gebühren sind in diesem Fall normalerweise nicht fällig. Der Veranstalter erhielt trotzdem eine Rechnung über 200 Euro. "Wir haben vom Veranstalter zwar eine Liste mit den beteiligten Interpreten erhalten, die Urheber wurden allerdings nicht zu Protokoll gegeben.
Neuseeländische Internetprovider berichten von ersten Fällen, in denen sie von Rechteinhabern aufgefordert wurden, ihren Kunden Warnhinweise gemäß dem Three-Strikes-Modell zu senden, da diese Urheberrechte verletzt haben sollen.
Nach den ersten Berichten zum sogenannten Schultrojaner, einer Software mit der Schulrechner auf illegale Kopien von Schulbüchern hin durchsucht werden sollen, steht das Thema nun im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. So haben bereits erste Abgeordnete und Landtagsfraktionen Anfragen an ihre Landesregierungen gestellt. Auch erste Pressemitteilungen von Lehrerverbänden liegen vor.
Neueste Kommentare
vor 1 Stunde 37 Minuten
vor 1 Tag 6 Stunden
vor 1 Woche 3 Tage
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 5 Wochen 1 Tag
vor 5 Wochen 2 Tage
vor 8 Wochen 11 Stunden