Am kommenden Freitag, den 03.10.2008 werde ich im Rahmen des Metaday #15 im Wiener Metalab einen Vortrag zum Thema "RFID: Schnüffelchips für die Überwachungsgesellschaft - oder geht das auch datenschutzfreundlich?" halten.
Nach der Osterpause gibt es heute wieder einen Wochenrückblick, der sich diesmal mit den Ereignissen der letzten beiden Wochen befasst:
Die Mitarbeiterüberwachung im Handelskonzern Lidl führt die Schlagzeilen im Bereich Beobachten, Lauschen und Speichern an. Nur einer der Gründe, warum die deutschen Datenschützer nach einer neuen "Datenschutzkultur" rufen. Der deutsche CCC hat den Fingerabdruck von Innenminister Schäuble aufgefangen und als verwendungsbereite Atrappe veröffentlicht (soviel zur Sicherheit von biometrischen Systemen). RFID-Zugangskontrollsysteme (für Gebäude und Autos) sind auch nicht sicher und gleich mehrmals gehackt worden. Die Klageschrift des EU-Parlaments gegen die Fluggastdaten-Weitergabe wurde veröffentlicht.
In eigener Sache darf ich auch noch auf eine Veranstaltung in Linz aufmerksam machen: Am 17.04. werde ich bei Modern Talking ? - RFID-Kleine Funkchips auf Reisen! einen Vortrag zu Datenschutzaspekten von RFID halten.
Sicherheitspolitik beginnt im Kleinen, das hat man nun auch in Großbritannien erkannt. Daher schlägt man dort vor, von verhaltensauffälligen kleinen Kindern DNA-Proben zu nehmen und zu speichern. Schließlich könnten das ja mal richtig gefährliche Verbrecher werden. Frage: Haben Sie in Ihrer Schulzeit einmal gerauft?
Auch sonst wurde wieder ausreichend beobachtet, gelauscht und gespeichert. Zum Beispiel in Österreich, wo die Polizei ausgiebig von Ihren neuen Befugnissen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) Gebrauch macht.
Die Gesetzmäßigkeit ist einfach: Wo Daten gesammelt werden entstehen Begehrlichkeiten. So will nun beispielsweise der britische MI5 auf die mittels Oyster Card gesammelten Bewegungsdaten zugreifen. Wen wundert es da, dass Ärzte und Computerspezialisten massive Bedenken gegenüber der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte haben?
Durchwegs positiv zwei Entscheidungen der vergangenen Woche: Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland vorläufig deutlich eingeschränkt und in Österreich gibt es erstmals Schadensersatz für eine widerrechtliche Eintragung in eine Bonitätsdatenbank.
Der Einkaufswagen 2.0 wird sicherlich unser aller Leben bereichern und zum Abschluss gibt es wie immer etwas aktuellen Lesestoff.
Man glaubt ja kaum, was in einer Woche alles passieren kann. In Heathrow muss man jetzt seine Fingerabdrücke abgeben um einen Inlandsflug absolvieren zu dürfen, in den USA fliegen diverse Lauschpraktiken auf und werden gleichzeitig neue Lauschgesetze geschaffen. Der österreichische Innenminister gibt sich inhaltlich mal wieder als Schäuble-Imitator. Hacker besuchen MTV und Harvard und knacken Herzschrittmacher und Smartcards. Die EU genehmigt den Google-DoubleClick-Deal, das deutsche Bundesverfassungsgericht hebt wieder Überwachungsgesetze auf. Technisch wird weiter aufgerüstet für den überwachungskonformen Röntgenblick. Interessanter Lesestoff wurde freundlicherweise auch wieder veröffentlicht.
Auch in der zu Ende gehenden Woche wurde wieder beobachtet, gelauscht und gespeichert. Daten wurden veröffentlicht und verloren, die Technik zeigte Ihre Tücken und es wurde entschieden und über kommende Entscheidungen spekuliert. Auf die eine oder andere Art hat dies alles direkt oder indirekt mit Privatsphäre und Datenschutz zu tun.
Bald wird wieder für Datenschutz und Bürgerrechte demonstriert und über das Internet der Zukunft konferiert. Und leider ist Joseph Weizenbaum, kein Computer- sondern ein Gesellschaftskritiker, diese Woche verstorben.
"Online-Durchsuchung erlaubt", so betitelte gestern Abend das ORF-Fernsehen seine Berichterstattung über das wegweisende Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung.
"In Deutschland wird die Online-Durchsuchung von privaten Computern erlaubt, wenn auch unter strengen Auflagen. In Österreich sollen bald auch Bundestrojaner auf der privaten Festplatte schnüffeln dürfen. ..." heißt es dazu weiter auf der Homepage der Nachrichtensendung ZIB2.
Seit Inkrafttreten der Novelle des österr. Sicherheitspolizeigesetzes mit 01.01.2008 steigt die Anzahl der polizeilichen Anfragen an die Mobilfunkbetreiber.
Die ORF Futurezone zitiert den Chef der Rechtsabteilung von T-Mobile Austria:
Die Zahl der Anfragen wollte Steinmaurer nicht nennen, es seien aber "sehr, sehr viele". Und durch die neue gesetzliche Regelung sei auch ein Anstieg zu bemerken: "Auffällig ist, dass die Suizidgefährdung zu steigen scheint, seitdem der Paragraf in Kraft getreten ist", verrät Steinmaurer.
Unter anderem führt er in dieser Stellungnahme aus, dass die Informationsgesellschaft durch RFID näher an automatisierten Entscheidungen herangeführt wird und die Situation entstehen kann, dass Technologie missbraucht wird um menschliches Verhalten zu steuern.
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