Die Europäer konnten keine einzige ihrer zentralen Forderungen durchsetzen. Die Gültigkeit des bis jetzt strikt geheim gehaltenen Abkommens wurde dafür von zwei auf sieben Jahre verlängert.
In der Woche vom 28. November bis 4. Dezember 2011 finden im Europäischen Parlament in Brüssel zahlreiche Ausschusssitzungen und Plenarsitzungen statt.
Für die Informationsfreiheit, den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und die entsprechenden Grundrechte ist insbesondere folgender Programmpunkt relevant:
ENISA, die EU-Agentur für Cyber-Sicherheit, stellt eine Serie von kostenlosen Videos in allen 23 EU-Amtssprachen vor. Sie haben den Zweck, das Bewusstsein für Risiken der Informationssicherheit und den sicheren Umgang mit elektronischen Daten zu stärken: 13 Videos decken eine breite Palette von Themen ab: von sicheren Passwörtern und dem Schutz sensibler Daten bis zum Sperren und Absichern des Computers.
Wie unwatched bereits berichtete, wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) von einem belgischen Berufungsgericht um seine Meinung über die Anordnung von Netzsperren und –filtern durch nationale Gerichte gebeten. Nun hat der EuGH entschieden, dass Maßnahmen zum Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, die den Aufbau von Filter- und Sperrinfrastrukturen durch Internetprovider erfordern, gegen das EU-Recht verstoßen.
Das Internet soll offen und neutral bleiben. Dies soll durch die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Bestimmungen des Telekommunikationspakets zur Netzneutralität sichergestellt werden, so die Forderung des Europäischen Parlaments, das in der Vorwoche die Resolution"Offenes Internet und Netzneutralität" in Europa angenommen hat.
In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gibt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Reihe von Empfehlungen zur weiteren Stärkung des Datenschutzrahmens für das Binnenmarkt-Informationssystems ('IMI').
Bereits am 1. Oktober 2011 haben zahlreiche Staaten das internationale Anti-Piraterie-Handelsabkommen, kurz ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement), unterzeichnet. Mit diesem Abkommen sagen die Verhandlungspartner, wie die USA, die EU, Japan, Kanada, Mexiko, Australien oder die Schweiz, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen den Kampf an.
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