In der Woche vom 16. bis 22. Januar 2012 finden folgende Veranstaltungen zu Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre bzw. zu Fragen der Informationsgesellschaft statt:
Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung zufolge wurde die Schweizer Großbank Credit Suisse von einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angezeigt, nachdem sie im Rahmen eines Amthilfegesuchs der USA weit mehr Kundendaten offengelegt hatte als nötig.
Eine Untersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz nimmt allmählich ungeahnte Ausmaße an. Neuesten Berichten der SF-Sendung „Schweiz aktuell“ zufolge soll die Schwyzer Staatsanwaltschaft aus den eigenen Reihen der Justiz überwacht worden sein.
Konkret seien Computerdaten und sogenannte Telefonranddaten – Informationen über Verbindungen und Dauer der Gespräche – betroffen, berichtet die Schweizer Tagesschau.
Aus Gründen des Datenschutzes wehren sich FMH, SPO und die SVP gegen die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten des elektronischen Patientendossiers auf Case Manager und Vertrauensärzte.
Am 1. Januar 2012 tritt im Kanton Basel-Stadt das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) in Kraft. Es vereint im selben Erlass sowohl die Regelungen zum Datenschutz als auch zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips.
Während es die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten nach immer mehr Daten ihrer Bürger gelüstet, zeigt die Schweiz einmal mehr, dass es auch anders geht. Dort macht sich beispielsweise der Nationalrat Sorgen um den Datenschutz im Zusammenhang mit biometrischen Reisepässen und Ausweisen. Deshalb hat er in der Vorwoche einstimmig vier parlamentarische Initiativen gutgeheißen, die unter anderem verlangen, dass auf eine zentrale Speicherung dieser Daten verzichtet wird.
Neuesten Berichten zufolge plant die Schweizer Polizei auf den Autobahnen im Kanton Thurgau stationäre Kameraanlagen zu installieren, um die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu scannen. Sobald die Nummernschilder vollständig erfasst wurden, sollen die gewonnen Daten mit jenen einer Fahndungsdatenbank abgeglichen werden.
Die Schweizer Regierung hat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren Computer mittels Software überwachen darf. Mit den auch "Staatstrojaner" genannten Programmen soll der verschlüsselte Fernmeldeverkehr überwacht werden können.
Der Schweizer Bundesrat hat am gestrigen Donnerstag angekündigt prüfen zu wollen, ob im Internet im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken a la Facebook Rechtslücken bestehen, die zu schließen seien. Das Ergebnis der Untersuchung werde man in einem Bericht veröffentlichen. Damit reagiert der Bundesrat auf ein Postulat, in dem Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) um eine Prüfung der Sachlage gebeten hatte.
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