Die Fahnder brauchen die Vorratsdatenspeicherung - das soll eine neue Studie des des Bundeskriminalamts belegen. Die Zahlen, die für die vermeintliche Effizienz einer neuen Speicherpflicht sprechen, sind allerdings von zweifelhafter Aussagekraft.
In der Woche vom 6. bis 12. Februar 2012 finden folgende Veranstaltungen zu Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre bzw. zu Fragen der Informationsgesellschaft statt:
Letzte Woche ist die vom Juli 2011 datierende Studie des Max-Planck-Instituts veröffentlicht worden. Noch niemand scheint sich aber im Einzelnen mit dem Inhalt der Studie auseinandergesetzt zu haben. Dies soll an dieser Stelle nachgeholt werden.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) appelliert an die schwarz-gelbe Regierungskoalition, Pläne für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht weiter zu verfolgen.
Knapp zwei Jahre nach einer ersten Ankündigung hat der irische High Court jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angerufen.
Daten des Grünen-Politikers Spitz legen nahe, dass die Telekom unnötig viele Kundendaten vorhält. Einziger Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung: die Speicherdauer.
Mittlerweile, so scheint es, kommt Sicherheitsbehörden jedes Verbrechen recht, um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) und ähnlich bedenklicher Maßnahmen zu fordern. Doch hat die vorrätige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Bürger tatsächlich einen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit und die Aufklärungsquote von Verbrechen? Dieser Frage ging das Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des deutschen Bundesjustizministeriums nach. Das Ergebnis der Studie fällt dabei äußerst ernüchternd aus.
In einem öffentlichen Brief wandte sich AnonAustria an Bürger, Politiker und Medien des Landes, um vor den Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung und von ACTA zu warnen. Es gehe nun darum, ein Zeichen "gegen den Überwachungsstaat" zu setzen.
Aufgrund des Drucks, den die EU-Kommission auf rumänische Behörden ausübte damit diese endlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen, entwickelten rumänische Behörden - trotz des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2009 gegen die Vorratsdatenspeicherung - einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Dieser wurde vom rumänischen Senat Ende 2011 abgelehnt.
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