Updates für die Regulierung des Visa-Informations-Systems

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Sa, 24/05/2008 - 19:47

Eine von Statewatch herausgegebene aktualisierte Version der Regulierung des Visa-Informations-Systems (VIS) besagt, dass wenn zuviel Personen warteten, nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden würden.

Wie im EDRi-gram schon berichtet wurde, hat das Europäische Parlament das legislative Paket zum Visa-Informations-System angenommen, in dem die VIS-Regulierung beinhaltet ist. Das System wird die Abnahme von Fingerabdrücken erlauben sowie die Sicherheitskontrolle aller Besucher in der EU, die in ihrer Heimat um ein Visum ansuchen. Alle Einzelheiten einschließlich der Fingerabdrücke werden in der zentralen VIS-Datenbank gespeichert, sodass die Identität sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise aus der EU gecheckt werden kann. Die VIS-Regulierung wird es Konsulaten und anderen befugten Behörden erlauben, das System anzuwenden, wenn diese Visumsanträge untersuchen oder Visa überprüfen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte pocht auf die Wichtigkeit des Datenschutzes in dieser Situation: „Die VIS-Datenbank wird die größte grenzüberschreitende Datenbank in Europa sein. Wir erwarten um die 20 Millionen neue Einträge jedes Jahr, wenn man die Personen in Betracht zieht, die um ein Schengenvisum ansuchen. Es ist von allergrößter Wichtigkeit, dass der Datenschutz dieser a priori unschuldigen Personen ungeheuer ernst genommen wird.“

Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe für Grenzen/gemischtes Komitee, heißt es im neuen Vorschlag der Ratspräsidentschaft, dass, in Fällen wenn es zu viele Wartende gebe, die kontrolliert werden sollen, und „alle Ressourcen aufgebraucht wurden“, es nur sporadische Kontrollen geben würde. Dies bedeutet, dass Art 7(3) geändert werden muss, der die Verifizierung der Identität des Visumsinhabers und die Authentizität des Visums voraussetzt, indem das Visa-Informations-System (VIS) zum Einsatz kommt:

„Bei Beeinträchtigungen, wenn eine derartige Verkehrsfrequenz auftritt, dass die Wartezeit an den Grenzen zu lang wird und alle Ressourcen bei Personal, Anlagen und Organisation ausgelastet sind und wenn es aufgrund der Risikoeinschätzung zur inneren Sicherheit und illegaler Einwanderung sichergestellt werden kann, dass der Einsatz des Visa-Informations-Systems nicht systematisch erfolgen muss, können diese Überprüfungen bis auf Widerruf auf der Basis von Stichproben erfolgen.“
Eine andere Angelegenheit in Bezug auf die VIS-Datenbank ist der potentielle Zugriff der US-Behörden auf ihren Inhalt. Die Idee wurde in einer Debatte im Europäischen Parlament verworfen, bei der MEP Sarah Ludford, Berichterstatterin für das Visa-Informations-System für die EU klare Versicherungen forderte, dass die USA keinerlei Zugriff auf die Datenbanken erhalten würden. „Warum betreibt die EU zu einer Zeit, da ständig vor der erschreckenden Ausbreitung der Mafia und Terroristenverschwörungen gewarnt wird, diese sackgassenartige Massenüberwachung von 99,9% der Bevölkerung, wenn es tatsächlich Not täte, die 0,1% der Reisenden, die gefährlich oder kriminell sein könnten, mithilfe von Geheimdienstkräften und effektiver grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu überwachen?“

Draft Regulation of the European Parliament and of the Council of amending Regulation (EC) No 562/2006 as regards the use of the Visa Information System (VIS) under the Schengen Borders Code (25.04.2008)

An EU push for US visa waivers to protect privacy (28.04.2008)

unwatched:Europäisches Visa-Informationssystem von EU-Institutionen angenommen (20.06.2007)

unwatched:EU-Visadatenbank der Prüfung des europäischen Datenschutzes unterzogen (2.02.2006)

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