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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.5, 15. März 2006

Deutscher Verfassungsgerichtshof ordnet Beschlagnahmung von E-mails an

Verfasst von sac am 15. März 2006 - 6:00

Am 2. März 2006 hat der deutsche Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass e-mails und Textanzeigen auf Mobiltelefonen, welche bereits übertragen wurden und noch auf der Vorrichtung der Empfängers gespeichert sind, nicht unter den speziellen konstitutionellen Schutz für Nachrichtentechnikdatenschutz fallen. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem der Computer einer deutschen Richterin von Vertretern der Exekutive, auf Grund des Verdachtes (welcher später nicht bestätigt werden konnte) der Weitergabe von internen Informationen an Journalisten, beschlagnahmt worden war. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass e-mails und ähnliche Nachrichten, aber auch gewählte Telefonnummern und eingegangene Anrufe, die sich noch in der Anrufliste eines Telefons befinden, wie Akten und andere Dokumente behandelt werden können, die nicht unter den konstitutionellen Nachrichtentechnikdatenschutz fallen. Das heißt, dass Organe der Exekutive diese Daten sogar in Fällen von einfachen Verbrechen beschlagnahmen können, während das Abhören von Nachrichten nur für Untersuchungen von schweren Verbrechen und nach Zustimmung durch einen Richter möglich ist.

In der gleichen Entscheidung hat das Verfassungsgericht auch die Menge der Daten und der elektronischen Informationen limitiert, die beschlagnahmt werden können. Der Verdächtigte ist gemäß der Entscheidung nach wie vor durch das Recht der informationellen Selbstbestimmung geschützt, welches der Oberste Gerichtshof aus der Menschenwürdeklausel der deutschen Verfassung in seiner berühmten Volksbefragungs – Entscheidung von 1983 entwickelt hat. Das heißt, dass die Polizei die Grundregel der Angemessenheit in Betracht ziehen muss. Sie können nicht mehr den ganzen Computer oder andere Ausrüstungen mitnehmen und - bisher eine allgemein gebräuchliche Praxis - durch alle Daten sieben, die bis dahin darauf gespeichert wurden. Nach der neuen Entscheidung müssen sie die Ausrüstung des Verdächtigen vor Ort durchsuchen, und dürfen nur jene Daten kopieren oder drucken, die für den gegenständlichen Fall relevant sind.

Die Reaktionen auf die Entscheidung waren gemischt. Während einige sie als schlecht für Kommunikationsdatenschutz empfanden, applaudierten andere der strengeren Angemessenheitsgrundregel. Das könnte Auswirkungen auf die Gesetzesdiskussion bezüglich der vorgeschriebenen Vorratsdatenspeicherung haben. Deutsche Privatgruppen organisieren sich zur Zeit, um eine konstitutionelle Anfechtung anzustreben, und sie werden zweifellos darauf hinweisen, dass das Vorratsspeichern aller Verkehrsdaten jedes einzelnen Bürgers weit über eine angemessene Verhältnismäßigkeit hinaus geht. Eine online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits von mehr als 12 000 Menschen unterzeichnet und beim Parlament beantragt; eine zweite Petition mit anderen Argumenten wurde kürzlich eingereicht.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Heise News über die Entscheidung, (2.03.2006)

Tagesschau.de - Die Auswirkungen für die Vorratsdatenspeicherung(2.03.2006)

Online Petition an das deutsche Parlament gegen die Vorratsdatenspeicherung

(Ein Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi member Netzwerk Neue Medien - Deutschland)

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