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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.8, 23. April 2008

Änderungen im Deutschen Urheberrecht

Verfasst von sac am 28. April 2008 - 19:43
  • Copyright / Urheberrecht
  • Deutschland
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • EU Copyright-Richtlinie

Die Ausweitung des Urheberrechts, die am 11. April 2008 von der Bundesregierung angenommen wurden und gegen das illegale Filesharen eingesetzt werden sollen, erregt auch Besorgnis dahingehend, wie die P2P-bezogenen Gerichtsverfahren unter dem neuen Gesetz eingestuft werden werden.

Der neue Gesetzestext zwingt die ISPs, die Namen und IP-Adressen der Filesharer herauszugeben. Dennoch warnen einige Anwälte, dass dieses Prozedere durch Auflagen beschränkt ist, die bei Gerichtsverfahren gegen die Musikindustrie eingesetzt werden könnten.

Der derzeitige Ablauf sieht folgendermaßen aus: Branchendetektive geben die IP-Nummern der Filesharer an die deutsche Polizei weiter; diese verfolgt die Verdächtigen und belangt diejenigen, die mehr als 1000 Tracks anbieten. Dennoch kann die Industrie alle Polizeiakten aller Filesharer einfordern und hat bereits 16 000 von ihnen zivilrechtlich auf Schadensersatzzahlungen verklagt.

Mit diesem neuen Gesetz sorgt sich nun die Industrie, nicht mehr länger auf die Polizeiakten zugreifen zu dürfen; dazu kommt weiters, dass ein verurteilter Filesharer nur mehr 100 Euro anstelle von wie bisher 1000 oder mehr zahlen muss. Die alten Prämien wurden für unfair und unverantwortlich befunden.

Andere Faktoren könnten sich für die Plattenindustrie ebenfalls negativ auswirken. Die Einschränkungen für "kommerzielle" Filesharer unter dem neuen Gesetz hindert die Industrie daran, die kleinen illegalen Filesharer zu schnappen, die sie neuerdings verfolgt hatte. Das Gesetz erhöht auch die Ausgaben der Industrie, die nun auch die Kosten der Gerichtsfälle tragen muss.

Noch ist es zu früh, um zu beurteilen, ob das neue Gesetz tatsächlich die gute Nachricht für die Filesharer ist, weil es keine genaue Definition des Begriffs "kommerzielles Level" gibt, ab dem bei Verstößen gegen das Gesetz die 100-Euro-Strafe bezahlt werden muss. An diesem Punkt glauben sowohl die Verfechter der Privatsphäre als auch die Rechteinhaber, dass die Auslegung des Gesetzes den Gerichten obliegen wird.

Music industry slams new German law on file-sharing (13.04.2008)

New German copyright makes P2P lawsuits cheaper, more confusing (16.04.2008)

unwatched: Deutsche Staatsanwälte verweigern die Identifizierung von File Sharern (29.08.2007)

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