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EDRI-gram 4.5, 15. März 2006 |
In Richtung eines neuen CoE-Instruments zur Kinderbevollmächtigung im Netz
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Mi, 15/03/2006 - 06:00
Die Europaratgruppe der Fachleute für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (CoE MC-S-IS) hielt seine 4. Sitzung vom 9. bis 10. März in Straßburg ab; EDRI nahm in seiner Eigenschaft als nichtsstaatlicher Beobachter teil. Zu den vielen Themen der Tagesordnung gehörten: EDRI-gram macht den Fragebogen über Kommunikationsfreiheit publik und wird über diese Themen im Laufe ihrer zukünftigen Entwicklung berichten. Ein wichtiger Teil dieser Sitzung war der Diskussion eines Vorentwurfs eines CoE-Instruments über „schädlichen“ Inhalt gewidmet. Diese Arbeit ist ein Kernaspekt des Gruppenauftrags, seit die Satzungen von MC-S-IS unter anderem festelgen, dass es „die Bedeutung von ,schädlichem Inhalt’ ausarbeiten sollte, wie in Europaratsinstrumenten bezeichnet, um die Kohärenz im Jugendschutz in allen Medien der Informationsgesellschaft zu fördern.“ Unter anderem, und ganz besonders innerhalb der EU und der OSCE, ist seit beinahe 10 Jahren klar, dass Menschenrechtsstandards bezüglich Meinungsäußerung online im selben Maße gelten sollten, wie sie es offline gültig sind. Es sollte deutlich zwischen illegalen Inhalten und Inhalten unterschieden werden, die, obwohl sie legal sind, für bestimmte Kategorien von Menschen als schädlich erachtet werden können, wie für Kinder und Jugendliche. Es wird auch generell angenommen, dass „schädlicher“ Inhalt auf globaler Ebene schwer zu definieren ist, da die Auffassung des „Schadensrisikos“ in hohem Grade von der Kultur, der Ausbildung und anderen Aspekten, die zwischen Gesellschaften variieren, abhängig ist. Selbst in Bezug auf illegale Inhalte legte das Europäische Gericht für Menschenrechte im Fall Müller v. Schweiz (no. 41202/98, §35, 5. November 2002) fest und wiederholte in einer seiner ersten Internetrechtsfällen (Perrin v. das Vereinigte Königreich, Beschluss der Zulässigkeit, no. 5446/03, 18. Oktober 2005), dass es „Heute, wie auch zur Zeit des HandysiteUrteils ..., nicht möglich ist, in legalen und sozialen Anordnungen der Vertragsstaaten ein einheitliches Europäisches Konzept von Moral zu finden. Die Ansichten über die Anforderungen an "Moral" variieren von Zeit zu Zeit und von Ort zu Ort, da sie durch weitreichende Entwicklung von Ansichten zu diesem Thema gekennzeichnet werden.“ Trotz dieses bekannten Ansatzes versucht eine Studie, die durch das MC-S-IS Sekretariat beauftragt und während des CoE Pan-European Forums 2005 zum Thema Menschenrechte in der Informationsgesellschaft präsentiert wurde, immer noch, illegale und schädliche Inhaltsprobleme zu vermischen. Die Autoren dieses Forschungsberichts, Rachel O’Connell und Jo Bryce, von der University of Central Lancashire (GB), versuchen eine „Risikoerkennungsmethodik auf der Grundlage der Taxonomie“ zu definieren, indem sie Tätigkeiten, Verhalten und Inhalte von „normal“ bis „verboten“ klassifizieren und zwar unter Berücksichtigung jener, die ein „Schadensrisiko“ darstellen. Die Gefahr einer solchen Klassifizierung liegt nicht nur in der karikativen Gesamtheit von moralischen Urteilen (durch das Qualifizieren dessen, was „normal“ oder „abweichend“ ist), sondern auch in dem Versuch, ein Kontinuum zwischen „schädlichen“ und „illegalen“ Kategorien zu erkennen zu wollen. Dies führt die Autoren zwangsläufig dazu, höchst umstrittene Empfehlungen zu geben, wie z.B. „es ist zu hoffen, dass das „Schadensrisiko“-Konstrukt als eine Schlüsselfunktion in der Entwicklung horizontaler und harmonisierter Taktiken und Mechanismen für die Regulation europäischer Crossmedia-Inhalte und -dienste dienen wird.“ Glücklicherweise wird die CoE, nach heftigen Kritiken im Laufe des CoE Pan-European Forums 2005 und der 3. und 4. Gruppensitzung des MC-S-IS, besonders von EDRI, ENPA (The European Newspaper Publishers Association) und vielen CoE Mitgliedsstaaten, die in der Gruppe der Fachleute teilnahmen, solche Herangehensweisen wohl nicht befürworten. Es wurde beschlossen, dass sich der Entwurf des CoE-Instruments, das von der Gruppe vorbereitet wurde, hauptsächlich auf „verantwortungsvollen Gebrauch, Bildung, Wohlbefinden und Ermächtigung von Kindern und jungen Leuten, die das Internet und verwandte Kommunikationsdienste und –technologien nutzen“, laut des jetzigen provisorischen Titels, konzentrieren wird, anstatt auf den Versuch „schädlichen Inhalt“ zu definieren. Das 4. Arbeitsgruppentreffen hat wieder geholfen die Hauptgefahren des Entwurfstextes zu entfernen und es mit dem generellen CoE-Ansatz des Respekts für und das Aufrechterhalten der Menschenrechte, sowie mit seinen spezifischen Bemühungen für Medienbildung und Medienerziehung, einheitlicher gestaltet (eine zweite Edition des CoE „Internet Literacy Handbooks“ wurde kürzlich herausgegeben). Weitere Schritte bestehen darin, durch online Diskussionen den Entwurf des Textes abzuschließen, so dass er hoffentlich in der nächsten Sitzung des CDMC (Präsidium für Medien und Kommunikation, unter der CoE Menschenrechts DG, geplant für Ende Mai 2006) besprochen werden und dann an den CoE Ministerausschuss, die über dessen Bewilligung entscheiden, weitergereicht werden kann. Die Urkunde könnte entweder eine CoE-Deklaration oder eine CoE-Empfehlung werden, denn sein Status steht noch zur Diskussion. EDRI-gram : EDRI Granted Observer Status In CoE HR Group (29.06.05)
CoE MC-S-IS questionnaire to member States on their implementation of the Declaration on Freedom of Communication (English) CoE Internet Literacy Handbook, 2nd edition (English version) (Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS) Trackback URL fĂĽr diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/96
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