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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.7, 9. April 2008

PNR Daten verstoßen gegen die Menschenrechte

Verfasst von sac am 14. April 2008 - 19:23
  • Fluggastdaten / PNR

Der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat seine Aktivitäten auf Themengebiete jenseits der Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet und zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, in denen die Weitergabe von PNR Daten an die USA angefochten wird.

Die Schriftstücke erklären, warum die Einholung von Fluggastdaten in den USA und ähnliche Vorschläge des EU Kommissars Franco Frattini gegen die Grundrechte der Fluggäste verstoßen. Erstens verstößt die pauschale Einholung aller PNR Daten gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten. Die Daten, die schlussendlich einbehalten werden, sind nicht genau definiert, die Behörden erhalten sozusagen einen Blankoscheck, mit dem sie die Daten zu anderen Zwecken uneingeschränkt verwenden können. Außerdem sind dabei sensible Daten der Passagiere wie Rassenzugehörigkeit, ethnische Herkunft, politische Einstellungen und religiöse Überzeugungen nicht ausreichend vor Zugriffen geschützt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat außerdem die Deutsche Bundesregierung aufgefordert, die Verhandlungen über den grundsätzlich fehlerhaften Plan einer Pauschalspeicherung von Fluggastdaten in Europa abzubrechen.

Patrick Breyer, ein Mitglied des Arbeitskreises, erklärte die Motivationen hinter diesen Maßnahmen: "Die Klageschriften des Europäischen Parlaments könnten im Grunde genommen kopiert werden, um den Europäischen Plan vor Gericht annullieren zu lassen. Das Grundrecht auf Verhältnismäßigkeit verbietet die Massensammlung von Daten unschuldiger Fluggäste, nachdem diese die Grenzkontrollen passiert haben. Es ist nicht verhältnismäßig, Daten von allen Passagieren zu sammeln, nur weil es in Ausnahmefällen nützlich für die Behörden sein könnte. Die Grenzbehörden können jetzt schon auf alle Daten zugreifen, die sie brauchen. Der neue Plan ist überflüssig und kann nicht in die Praxis umgesetzt werden, wo immer Europäische Grundrechte gelten. In seiner Entscheidung zum umfassenden Scann von Fahrzeugkennzeichen hat der Deutsche Verfassungsgerichtshof in diesem Monat bestätigt, dass Daten von Bürgern, die nicht von den Behörden gesucht werden, umgehend gelöscht werden müssen."

Collection of flight passenger data violates human rights - Complaints published (31.03.2008)

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