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EDRIgram, Nr. 6.6; 26. März 2008 |
Italienische Datenschutzbehörde: Überwachung von P2P-Usern ist illegal
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Sa, 29/03/2008 - 16:16
Die Italienische Datenschutzbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali) hat am 13. März 2008 eine Presseerklärung herausgegeben, in der erklärt wird, dass Privatfirmen die Aktivitäten von P2P-Usern die gemeinsam auf Dateien zugreifen (File sharing), nicht systematisch überwachen dürfen, um sie zu identifizieren und zu verklagen. Diese Entscheidung wurde am 28. Februar 2008 im Rahmen des äußerst kontroversiellen Peppermintfall gefällt. Peppermint ist eine deutsche Plattenfirma, die seit 2007 die Dienste der Schweizer Firma Logistep in Anspruch nimmt, um die IP-Adressen von italienischen Usern zu sammeln, die angeblich urheberrechtlich geschützte Dateien über P2P-Software verbreitet haben. Die Firma forderte einen italienischen Richter auf, Detailinformationen über mehr als 3000 Italienern zu beschaffen, die bereits schriftliche Warnungen per E-mail erhalten hatten, in denen sie aufgefordert wurden, die Dateien zu zerstören, die sie heruntergeladen hatten; andernfalls hätten sie mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Kunden, die von der Konsumenten-NGO Adiconsum vertreten wurden, haben einige Fälle vor dem Ziviltribunal in Rom für sich entschieden, bei denen die Richter Peppermint und Logistep verboten, die User hinter den Adressen zu identifizieren. Adiconsum reichte ebenfalls Beschwerde bei der Behörde ein, weil dieser Schritt eine Verletzung der Privatsphäre darstelle. Die Entscheidung der Garante vom 28. Februar 2008 verdeutlicht, dass die Überwachung von P2P-Usern und die Sammlung der dazugehörigen IP-Adressen eine illegale Handlung bedeutet; man führte als Argument auch eine ähnliche Entscheidung der Schweizer Datenschutzbehörde ins Feld. Die Italienische Datenschutzbehörde gibt bekannt, dass die Aktion gegen die Europäische Richtlinie für Privatsphäre und Elektronische Kommunikation und gegen dessen Grundprinzip verstößt, weil die P2P-Netzwerke zum Austausch von Daten und Dateien zwischen Usern zu privaten Zwecken bestimmt sind. Daher würde die Verwendung der Daten eines anderen Users für andere Zwecke einen Gesetzesverstoß darstellen. Folglich hat die Garante die Firmen, die die Überwachungen durchgeführt hatten, aufgefordert, alle persönlichen Daten der User der P2P-Systeme bis zum 31. März 2008 zu löschen. Internet: illegal spying on users who exchange music files and games (italienisch, 13.03.2008) Internet - Case Peppermint: illegal spying on users who exchange music files and games (italienisch, 28.02.2008) Peppermint, the Garante protects the P2P users (italienisch, 14.03.2008) Italian File-Sharers Let Off The Hook (17.03.2008) The Rome Civil Tribunal rejects the appeals presented by Peppermint and Techland (italienisch, 17.07.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/935
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