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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.6, 26. März 2008

Deutsches Verfassungsgericht schränkt das Vorratsdatenspeicherungsgesetz ein

Verfasst von sac am 29. März 2008 - 16:10
  • Deutschland
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Das Deutsche Bundesverfassungericht hat am 19. März 2008 im Fall der 34 000 Bürger gegen die deutsche Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Vorentscheidung getroffen. Das vorläufige Urteil besagt, dass Teile des Gesetzes verfassungswidrig seien und noch überprüft werden müssten.

Das Urteil verbietet den Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht die Sammlung von Daten, schränkt jedoch deren Verwendungsmöglichkeiten ein; die Daten sind nur in Fällen von schweren Straftaten und mit einer richterlichen Verfügung an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

Die Daten werden nur bei Ermittlungen oder Urteilen von schweren Straftaten übermittelt oder wenn andere Beweismittel nicht oder nur schwer vorzulegen sind. Gleichzeitig ist die Regierung verpflichtet, dem Bundesverfassungsgericht bis zum 1. September 2008 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung und der Implementierung der derzeitigen Vorentscheidung zu übermitteln.

Der Deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die NGO, die diese Klage initiiert hatte, zeigte sich über diese Urteil sehr erfreut und ist hinsichtlich des endgültigen Ergebnisses optimistisch: „Hierbei handelt es sich erst um eine Vorentscheidung. Das Verfassungsgericht ist überlicherweise sehr zurückhaltend mit Vorentscheidungen. Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass wir die Überwachung von Telekommunikationen ohne vernünftige Verdachtsmomente mit der Unterstützung von mehr als 30 000 weiteren Bürgern unterbinden werden können“, wie Werner Hülsmann, ein Mitglied des Arbeitskreises, erklärte.

Die NGO forderte außerdem den Rücktritt der verantwortlichen Justizministerin Brigitte Zypries. Patrick Beyer, Mitglied des Arbeitskreises, erklärte die Forderung folgendermaßen: „Brigitte Zypries hat die Regeln zu Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Deutschen Parlaments ausgehandelt, sie hat einer EU-Richtlinie zugestimmt, die keinerlei legale Grundlagen hat, und sie hat versucht, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, was einen Verstoß gegen die klare Rechtslage des Bundesverfassungsgerichts darstellt. Dieser vorsätzliche Verstoß gegen unserer Verfassung disqualifiziert sie als Justizministerin.“

Das Deutsche Verfassungsgericht wird seine endgültige Entscheidung über letzteren Fall später in diesem Jahr treffen; man wartet noch auf die Entscheidung des EuGH im Fall Irland vs. den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament (Fall C-301/06), der am 6. Juli 2006 aufgenommen wurde.

In der Zwischenzeit gibt der Arbeitskreis auf seiner Homepage Tipps, wie die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann und fordert die Bürger auf, ihre Abgeordnete darüber zu befragen, wie diese gegen solche Verstöße gegen unsere verfassungsmäßigen Rechte in der Zukunft vorzugehen gedenkt.

Press Release - German Constitutional Court on Data Retention case (19.03.2008)

Germany's Top Court Curtails Disputed Data Storage Law (19.03.2008)

Data retention in Germany partly suspended by Constitutional Court (19.03.2008)

unwatched: Deutsche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (12.03.2008)

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