Sicherheitspolitik beginnt im Kleinen, das hat man nun auch in Großbritannien erkannt. Daher schlägt man dort vor, von verhaltensauffälligen kleinen Kindern DNA-Proben zu nehmen und zu speichern. Schließlich könnten das ja mal richtig gefährliche Verbrecher werden. Frage: Haben Sie in Ihrer Schulzeit einmal gerauft?
Auch sonst wurde wieder ausreichend beobachtet, gelauscht und gespeichert. Zum Beispiel in Österreich, wo die Polizei ausgiebig von Ihren neuen Befugnissen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) Gebrauch macht.
Die Gesetzmäßigkeit ist einfach: Wo Daten gesammelt werden entstehen Begehrlichkeiten. So will nun beispielsweise der britische MI5 auf die mittels Oyster Card gesammelten Bewegungsdaten zugreifen. Wen wundert es da, dass Ärzte und Computerspezialisten massive Bedenken gegenüber der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte haben?
Durchwegs positiv zwei Entscheidungen der vergangenen Woche: Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland vorläufig deutlich eingeschränkt und in Österreich gibt es erstmals Schadensersatz für eine widerrechtliche Eintragung in eine Bonitätsdatenbank.
Der Einkaufswagen 2.0 wird sicherlich unser aller Leben bereichern und zum Abschluss gibt es wie immer etwas aktuellen Lesestoff.
Der unvollständige Wochenrückblick:
Beobachten, Lauschen und Speichern
In Großbritannien - dem Land mit der weltweit größten Gen-Datenbank (Österreich liegt an zweiter Stelle) wird darüber nachgedacht, DNA-Proben von verhaltensauffälligen Kindern zu speichern, diese könnten ja später einmal straffällig werden. Am Münchner Flughafen soll nun auch ein Iris-Scanner installiert werden und in Bayern und Baden-Württemberg wird die Videoüberwachung ausgebaut. Währenddessen nützt die österreichische Polizei eifrig die neuen Datenzugriffs-Möglichkeiten des Sicherheitspolizeigesetzes für alles mögliche außer den ursprünglich anvisierten Zwecken. Österreichische Maut-Vignetten werden per Videoüberwachung und Bilderkennung kontrolliert und in Großbritannien sammelt man Portraitfotos, allerdings nicht für die Ahnengalerie sondern zu Zwecken der Gesichtserknnung. In der Zwischenzeit haben die USA dermaßen Geschmack an der mit der EU ausgehandelten eilfertigen Übermittlung von Fluggast-Daten vor dem Abflug gefunden, dass sie diese nun auch für den Briefverkehr fordern. Praktisch eigentlich, wenn man auf diese Art frei Haus geliefert bekommt, wer wann mit wem kommuniziert. Erinnert fast ein wenig an die Vorratsdatenspeicherung. Und wenn man die Daten schon mal hat ...
Daten sammeln und (un)freiwillig preisgeben
Kritik wird laut an den (von Hrn. Schäuble abgekupferten) Plänen von Innenminister Platter DNA-Daten mit den USA auszutauschen. Dabei hätte Österreich mit der weltweit zweitgrößten Sammlung solcher Daten doch einiges anzubieten. Wo Daten sind wollen sie schließlich auch verwendet werden. Das zeigte sich diese Woche einmal mehr in Großbritannien, wo nun der Geheimdienst MI5 gerne Zugriff auf die mittels Oyster Card (einer RFIDi basierten Fahrkarte für den öffentlichen Verkehr) gesammelten Bewegungsprofile der Briten hätte. Damit es bei den Gesundheitsdaten der Deutschen nicht so weit kommt, sprechen sich Hessens Ärzte und der Chaos Computer Club gegen die elektronische Gesundheitskarte aus. Der deutschen Regierung sind in den letzten Jahren so an die 500 Computer abhanden gekommen (hat die zufällig jemand gefunden? Bitte melden!). Dass Auskünfte gemäß dem erweiterten österreichischen Sicherheitspolizeigesetz für Provider nicht nur unangenehm sondern auch risikobehaftet sind, wurde in der vergangenen Woche bei einer Veranstaltung diskutiert. Brauchen wir hier dann auch bald eine nachträgliche Amnestie wie sie kürzlich in den USA angestrebt wurde?
(Kommende) datenschutz-relevante Entscheidungen
Einen großen und einen kleinen Erfolg gab es vergangene Woche zu vermelden:
Der große Erfolg: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung deutlich eingeschränkt. Dies war erforderlich, um bis zum Urteil in der Hauptsache von der Vorratsdatenspeicherung ausgehende Gefahren von den Bürgern abzuwenden. Jetzt kann in aller Sorgfältigkeit und Sachlichkeit über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung befunden werden.
Der kleine Erfolg: Ein österreichisches Gericht hat erstmals für eine rechtswidrige Eintragung in eine Bonitätsdatenbank auf einen - wenn auch geringen - Schadenersatzanspruch erkannt.
Technische Entwicklungen
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Hui, was das wieder für schöne Bewegungs- und Interessensprofile bringen wird.
Veranstaltungen / Termine / Lesestoff
Ein Rückblick auf die Demo in Köln, ein Aufsatz über den allgegenwärtigen Tatverdacht, ein weiterer über den Übergriff als Methode. Dass die Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung kaum nützt ist nicht nur wenig überraschend, sondern wird nun auch von einer Studie belegt, die das deutsche Justizministerium nun veröffentlicht hat. Abschließend gibt es noch zwei Datenschutzberichte, einen aus Großbritannien und einen aus der Schweiz.
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