Deutsche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

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So, 16/03/2008 - 12:01

Die Klage zur Anfechtung des Deutschen Vorratsdatenspeicherungsgesetzes vor dem Deutschen Verfassungsgericht hat sich zur größten Verfassungsklage in der Deutschen Geschichte entwickelt, bei der über 34.000 Klageschriften zur Unterstützung der Beschwerde eingegangen sind. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat außerdem einen amicus curiae-Brief verfasst, der dem Europäischen Gerichtshof im Fall Irland gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt werden soll und auch von anderen NGOs unterzeichnet werden kann.

Anfang Februar 2008 hat der Deutsche Bundesverfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung zur Stellungnahme an die Regierung, an die Parlamentskammer sowie die Regierungen der Bundesländer gesandt. Der Gerichtshof forderte unter anderem die Kenntnisnahme einer Studie, welcher zufolge auch schon vor der Vorratsdatenspeicherung nur 2% der Anfragen der Behörden von den Dienstanbietern nicht nachgekommen werden konnten. Der Bundesverfassungsgerichtshof hat verlautbart, dass die Entscheidung über den Antrag auf eine einstweilige Verfügung im März fallen würde.

Am 29. Februar 2008 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Vollmachten von über 34.000 Bürgern bei Gericht eingereicht, die gewillt sind, gegen die Speicherung ihrer Telekommunikationen über sechs Monate anzukämpfen. Die Vollmachten der Kläger füllen 102 Ordner und 12 Umzugskartons, die dem Verfassungsgericht in Karlsruhe im Auftrag des Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übergeben wurden.

Danach haben Mitglieder der Privacy-NGO Arbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung von Grundrechten in der heutigen Zeit angeschlagen. Auf einigen der Tafeln waren widersprüchliche Aussagen von Politikern zu lesen, wie zum Beispiel der Deutschen Kanzlerin Angela Merkel, die gesagt hatte: „Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat. “

Die Mitglieder des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung erklärten: „Wir fordern, dass die Regierung und das Parlament eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effizienz und schädlichen Nebenwirkungen hin einleiten. Wir fordern außerdem, dass neue Gesetzesbeschlüsse, die unsere Grundrechte weiter beschneiden, gestoppt werden. Diese Pläne beinhalten die Überwachung von Flugreisenden, das zentrale Melderegister, biometrische und elektronische Personalausweise sowie Befugnisse für das Bundeskriminalamt einschließlich der staatlichen Durchsuchungen von PCs.“

In einer Parallelbeschwerde hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen amicus curiae-Brief verafsst, der dem Europäischen Gerichtshof in der Klage Irland gegen den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament (Fall C-301/06) vorgelegt werden soll. Der Brief soll umfangreiche Argumente beisteuern, da sich die irische Klage nur auf formelle Begründungen stützt. Die Unterzeichnenden geben an, dass man mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die Menschenrechte verletzt. Sie drängen das Gericht, seine Entscheidung auf die Unvereinbarkeit mit den Menschenrechten zu gründen anstatt auf den Mangel an Kompetenzen und erklären, warum der vorliegende Text gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und der ungestörten Korrespondenz (Art. 8 ECHR) verstößt, gegen das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 10 ECHR) und den Schutz von Eigentum (Art. 1 PECHR).

Andere NGOs sind aufgefordert und eingeladen, den Deutschen Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen, indem sie die Petition ebenfalls unterzeichnen.


German Working Group Against Data Retention - The Amicus Curiae Brief

Historic class-action lawsuit filed against telecommunications data collection (29.02.2008)

34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung (29.02.2008)
unwatched: Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angefochten (16.01.2008)

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