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EDRIgram, Nr. 6.4; 27. Februar 2008 |
Deutschland: Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit von Informationssystemen
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Sa, 01/03/2008 - 18:00
Der Deutsche Verfassungsgerichtshof hat am 27. Februar 2008 eine Grundsatzentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von geheimen Online-Durchsuchungen von Computern durch Regierungsbehörden veröffentlicht. Die Entscheidung beinhaltet eine neues „Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen“ gemäß der Deutschen Verfassung. Die Journalistin und Datenschutzaktivistin Bettina Winsemann, der Politiker Fabian Brettel (Linke), der Anwalt und frühere Bundesminister für Inneres Gerhart Baum (Liberale) und die Anwälte Julius Reiter und Peter Schantz hatten die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung bezüglich des Nachrichtendienstes im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Dezember 2006 angefochten. Die Änderung gewährte dem Nachrichtendienst das Recht „das Internet verdeckt zu überwachen und anderweitig auszukundschaften, besonders die verdeckte Überwachung der Kommunikationssysteme und die Suche nach solchen, sowie der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systemen mit anderen technischen Hilfsmitteln“ (Paragraph 5, Nr. 11). Teilweise bezog sich die Anfechtung auch auf andere Änderungen, die hier jedoch nicht behandelt werden. Die heutige Entscheidung wird allgemein als Grundsatzentscheidung gesehen, weil ein neues „Grundrecht aus Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in der Deutschen Verfassung festgelegt wird. Die Begründung lautet wie folgt: „Aus der Bedeutung der Nutzung informationstechnischer Systeme für die Persönlichkeitsentfaltung und aus den Persönlichkeitsgefährdungen, die mit dieser Nutzung verbunden sind, folgt ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis. Der Einzelne ist darauf angewiesen, dass der Staat die mit Blick auf die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung berechtigten Erwartungen an die Integrität und Vertraulichkeit derartiger Systeme achtet.“ (Randnote 181). Die Entscheidung komplimentiert eine frühere Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Privatsphäre, in der das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ (1983) und das Recht auf „absoluten Schutz des Kernbereichs des Privatlebens“ (2004) festgelegt werden. Informationstechnische Systeme, die unter dem neuen Grundrecht geschützt sind, beinhalten alle Systeme, die „allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten des Betroffenen in einem Umfang und in einer Vielfalt enthalten können, dass ein Zugriff auf das System es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten“ (Randnote 203). Die beinhaltet Laptops, PDAs und Mobiltelefone. In der Entscheidung werden auch sehr strikte Ausnahmen festgelegt, mit denen dieses Grundrecht außer Kraft gesetzt werden kann. Nur wenn „tatsächliche Beweise für eine reale Bedrohung“ für Leib, Leben und Freiheit von Personen oder die Grundlagen des Staates oder die Existenz der Menschheit in speziellen Fällen vorliegt, können die Regierungsbehörden diese Maßnahmen mit einer richterlichen Genehmigung setzen. Sie müssen jedoch keine hinreichende Möglichkeit anführen, dass diese Gefahr sich tatsächlich in der nahen Zukunft einstellen wird. Online-Durchsuchungen können daher nicht im Rahmen regulärer kriminalpolizeilicher Untersuchungen oder allgemeiner Geheimdienstarbeiten angewendet werden. Wenn diese Gegebenheiten eintreffen, können Online-Durchsuchungen nur durchgeführt werden, wenn Schritte unternommen wurden, um den Kernbereich des Privatlebens zu schützen, was Kommunikationen und Informationen über innige Gefühle oder Beziehungen mit einschließt. Dieser Schutz muss auch technische Maßnahmen umfassen, die die Erfassung von Daten über diese Bereiche verhindern. Das Gericht argumentiert: „Wenn es in einem speziellen Fall konkrete Hinweise darauf gib, dass eine gewisse Maßnahme zur Datenerfassung in den Kernbereich des Privatlebens eindringt, muss sie grundsätzlich rückgängig gemacht werden.“ Wenn Daten aus diesem Bereich versehentlich erfasst werden, müssen sie umgehend gelöscht werden und können in keinem Fall verwendet oder weitergegeben werden. Die Reaktionen auf die Entscheidung waren gemischt. Die Oppositionsparteien und viele Bürgerrechtsgruppen begrüßten die Geburt eines neuen Grundrechtes mit verfassungsrechtlichem Status und die hohen Hürden für jede zukünftige Spionage-Software von Seiten der Regierung. Andere, unter ihnen auch viele Blogger, zeigten sich skeptisch über die Ausnahmen und ihre potentiellen Auslegungsmöglichkeiten durch die Regierung in zukünftigen Gesetzesbeschlüssen und deren praktischen Folgen. Verdeckte Online-Durchsuchungen von privaten Festplatten und anderen Datenträgern wurden in Deutschland im letzten Jahr auf politischer Ebene sehr hitzig diskutiert, nachdem die Regierung zugeben musste, dass man bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen bereits Online-Durchsuchungen eingesetzt hatte, ohne dass diese gesetzlich gedeckt gewesen wären; diese Aktionen wurden durch den Obersten Gerichtshof gestoppt. Die Bundesregierung und mehrere Bundesländer haben vor, ihren Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden ähnliche Möglichkeiten einzuräumen, während die Opposition und Vertreter der Sozialdemokraten in der Regierung strikt dagegen sind. Datenschutzaktivisten bezeichnen den Plan als "Bundestrojaner". Die Mitglieder des EDRi-Mitglieds Chaos Cumputer Club haben ein lebensgroßes Modell eines trojanischen Pferdes gebaut und bei zahlreichen Protestaktionen eingesetzt; das Pferd wird bald im Haus der Geschichte der BRD in Bonn zu bewundern sein. Der Bundesminister für Inneres Wolfgang Schäuble (Sozialdemokraten) sagte, er erwarte, dass die Koalition einem Gesetz zustimmen werde, das es der BKA rechtlich erlaubt, Online-Durchsuchungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einzusetzen. Verfechter der Privatsphäre haben betont, dass Schäuble sich jetzt wenigstens an eine sehr genaue Definition des Kampfes gegen des Terrorismus halten muss, und diese Situation nicht als Vorwand für die Einführung von allgemeinen und weitreichenden Überwachungen von Computersystemen verwenden darf. Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes (27.02.2008) Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (BVerfG, 1 BvR 370/07), (27.02.2008) Video von der Verkündung der Entscheidung Zusammenfassende Presse- und Hintergrundberichte Germany's Highest Court Restricts Internet Surveillance (27.02.2008) The most spied upon people in Europe (27.02.2008) (Beitrag von Ralf Bendrath - EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/883
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