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EDRIgram, Nr. 6.4; 27. Februar 2008 |
Vorschlag an die EC bezüglich der Laufzeitverlängerung des Urheberrechts für Interpreten
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Sa, 01/03/2008 - 17:49
Am 14. Februar 2008 hat der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy bekanntgegeben, der Europäischen Kommission die Laufzeitverlängerung des Urheberrechts für ausübende Künstler von 50 auf 95 Jahre innerhalb der nächsten Monate vorschlagen zu wollen. Dieser Vorschlag sollte noch vor der Sommerpause der Kommission 2008 zur Annahme aufliegen. Als Rechtfertigung gab Kommissar MyCreevy an: „Ich glaube fest daran, dass der Schutz des Urheberrechts für europäische Interpreten ein moralisches Recht darstellt, die Verwendung ihrer Arbeiten zu kontrollieren und von ihrem Schaffen leben zu können. Mir ist noch kein überzeugender Grund genannt worden, warum ein Komponist von einer Dauer des Urheberrechts profitieren soll, die über 70 Jahre über die Lebensspanne des Künstlers hinausgeht, während der Interpret nur 50 Jahre des selben Rechts genießt, die oft nicht einmal bis an sein Lebensende reichen. Es ist der Interpret, der den Kompositionen Leben einhaucht, und auch wenn die meisten von uns nicht wissen, wer unseren Lieblingssong geschrieben hat – kennen wir sicher alle den Interpreten.“ Der Kommissar glaubt auch, dass die Verlängerung keinerlei negative Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben würde, da durch Studien belegt wurde, dass die Preise für Aufnahmen, die nicht dem Urheberrecht unterliegen, nicht notwendigerweise niedriger sind als für diejenigen, die urheberrechtlich geschützt sind, und sich nicht negativ auf Europas externe Handelsbalance auswirken, da die meisten der zusätzlichen Einkünfte, die während der ausgeweiteten Spanne eingenommen würden, in Europa bleiben und europäischen Künstlern zukommen würden. Der selbe Vorschlag wurde im Mai 2007 in Großbritannien gemacht, wo Künstler wie Cliff Richard und Roger Daltry (von The Who) sich bei der britischen Regierung eingesetzt hatten. Die Regierung entschied im Juli 2007 jedoch, den Vorschlag abzulehnen. Die Umgestaltungsstudie des Niederländischen Instituts für Informationsrecht, die von der Europäischen Kommission beuftragt wurde und im November 2007 herauskam, beschäftigte sich mit dem selben Thema; in den Schlussfolgerungen sprach man sich gegen eine Laufzeitverlängerung des Urheberrechts für Interpreten aus. „Insgesamt kann man sagen, dass eine Laufzeitverlängerung tatsächlich jenen Interpreten entgegen kommen würde, die auch nach 50 Jahren noch populär sind und immer noch Zahlungen von Verwertungsgesellschaften beziehen und/oder Einnahmen von den Verkäufen ihrer Werke haben – vorausgesetzt sie haben ihre Rechte nicht sowieso für eine einmalige Summer verkauft (....) der Anteil der Aufnahmen, die auch nach 50 Jahren noch kommerziell von Wert sind, macht nur einen kleinen Teil aller Aufnahmen aus. Vorteile aus einer Laufzeitverlängerung würden daher nur einer begrenzten Anzahl von Interpreten zugute kommen. Für den Großteil der Interpreten, die nach 50 Jahren keine wirklichen Einnahmen mehr aus ihren Aufnahmen beziehen, könnte eine Laufzeitverlängerung – abhängig von vertraglichen Bedingungen – bedeuten, dass ihre Werke davor geschützt werden, entweder von Zweiten oder ihnen selbst kommerziell ausgeschlachtet werden oder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ heißt es in der Studie. Der Bericht schließt: „Die Verfasser dieser Studie sind von den Argumenten, die für eine Laufzeitverlängerung angeführt wurden, nicht überzeugt. Die Laufzeit des Urheberrechts, die derzeit in der Laufzeitrichtlinie festgelegt ist (50 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bindung) liegt ohnehin weit über dem Minimalstandard der Rom-Konvention (20 Jahre) und ist erheblich länger als die Laufzeiten, die zuvor in vielen Mitgliedsstaaten galten (...) Aus einer europäischen Perspektive sind die amerikanischen Laufzeiten regelwidrig und können nicht als Rechtfertigung für eine Laufzeitverlängerung für verwandte Rechte in der EU herangezogen werden.“ Im August 2007 veröffentlichte das EDRi-Mitglied Open Rights Group eine sehr eindeutige Stellungnahme gegen die Laufzeitverlängerung des Urheberrechts und erklärte, dass eine Verlängerung der Laufzeit „Innovationen abschrecken, den Markt von neuen Releases verkrüppeln, und den Zugang von zukünftigen Künstlern und der Allgemeinheit zu ihren kulturellen Erbe unwiderruflich schädigen würde.“ Ihrer Meinung zufolge würden diejenigen, die von der Laufzeitverlängerung profitieren, sicher nicht „die breite Mehrheit der Künstler sein (...) Weil Künstler generell keine Tantiemen erhalten, bis das Label die Kosten für die Produktion und Werbung abgedeckt hat, das bedeutet, dass 80% der Interpreten keinerlei Tantiemen von ihren Werken erhalten. Ihr einziges Einkommen besteht im Vorschuss auf dieTantiemen, die ihnen die Labels zahlen, damit sie während der Arbeiten an den Alben von etwas leben können (...) die Plattenfirmen setzen die Tantiemenraten fest und schreiben sie in bindende Verträge, die üblicherweise seitenweise Einschränkungen enthalten, was die Verdienstmöglichkeiten der Interpreten betrifft (...) Wie in jedem Geschäft versuchen die Plattenfirmen ihre Einnahmen zu maximieren.“ Gowers Review empfiehlt ebenfalls die Ablehnung des Vorschlags zur Laufzeitverlängerung und bezieht sich auf eine Studie, die von einem Spezialistenteam an der Cambridge Universität durchgeführt wurde und nur eine geringe wirtschaftliche Steigerung als Ergebnis der Laufzeitverlängerung feststellen konnte (eine Zunahme von 2% bei den Einnahmen der Industrie), wobei die Kosten für die weiteren Wirtschaftszweige und die Gesellschaft jedoch stiegen. Performing artists - no longer be the 'poor cousins' of the music business (14.02.2008) EU commissioner: Let's extend music copyrights to 95 years. Ars: 50 years is plenty (14.02.2008) Longer Copyright Terms and Poor Performing Artists (15.02.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/882
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