In einer öffentlichen Erwiderung auf die schriftliche Anfrage von Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), die einen zeitlichen Rahmen für die Einschätzung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung verlangte, hat die Europäische Kommission verlautbart, dass eine solche Beurteilung nicht stattfinden wird, weil sie „keinerlei zusätzlichen Nutzen darstellen würde.“
Das Europäische Parlament hatte am 14. Dezember 2005 eine Fassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung übernommen, die in Paragraph 2 des Beschlusses die Notwendigkeit einer vorherigen Studie zu den Auswirkungen der Richtlinie anführt: „[Der Beschluss] ruft die Kommission auf, eine Studie zur Auswirkung durchzuführen, die alle Bereiche des Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes abdeckt.“
Der Originaltext des Paragraphen, wie er am 28. November 2005 vorgelegt wurde lautet „[...] ruft die Kommission auf, vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie eine Studie zu den Auswirkungen durch eine unabhängige Körperschaft einzuberufen, die alle Interessensvertreter miteinbezieht und alle Bereiche des Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes abdeckt.“
Direkt nach der Entscheidung im Parlament erkundigte sich MEP Charlotte Cederschiöld bereits am 15. Dezember, wann das Parlament beabsichtige, die Beurteilung der Auswirkungen der Richtlinie einzuleiten und fertig zu stellen.
Die Antwort der Kommission vom 31. Januar gibt zu bedenken, dass „eine Beurteilung der Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf den Inhalt der legalen Urkunde haben kann, wenn man berücksichtigt, dass eine Übereinstimmung zwischen dem Rat und dem Parlament zu der Richtlinie eben erst erreicht worden ist. Das bedeutet, dass eine zusätzliche Einschätzung der Auswirkungen des Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene keine neuen Einsichten bringen würde. Dies hält Mitgliedsstaaten jedoch in keiner Weise davon ab, nach Möglichkeit selbst Studien zu den Auswirkungen durchzuführen, die sich mit der nationalen Einführung der Richtlinie befassen, wenn man in Betracht zieht, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten einige Punkte bei der nationalen Einführung zur freien Gestaltung überlässt.
Die Antwort bezieht sich auch auf die Auswertung der Richtlinie, die laut Artikel 12 des übernommenen Textes voraussichtlich „innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einführung durchgeführt werden wird.“
Dennoch überlegt die Kommission die Aufstellung einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Fall beschäftigen soll. „Die Richtlinie beinhaltet für die Kommission die Auflage, alle Beobachtungen, die von Mitgliedsstaaten gemacht werden oder von der Datenschutz Arbeitspartei des Artikel 29, zu prüfen. Es wird erwartet, dass weitere Diskussionen zu diesem Thema auch innerhalb der Gruppe stattfinden werden müssen, welche von der Kommission eingerichtet werden wird, und aus Vertretern der Exekutive, Vereinigungen der elektronischen Kommunikationsindustrie Parlamentsabgeordneten und Datenschutzexperten bestehen wird, einschließlich des europäischen Datenschutzinspektors (siehe auch Recital 14).“
European Parliament legislative resolution on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council on the retention of data processed in connection with the provision of public electronic communication services (14.12.2005)
Question from MEP Charlotte Cederschiöld (PPE-DE) on Data retention directive (15 12 2005)
Answer given by Mr Frattini on behalf of the Commission on Data retention Directive ( 31.01.2006)
EDRI-gram : European parliament adopts data retention directive (18.01.2006)
Extended Impact Assements - Annex to the Proposal for a Data Retention Directive (21.09.2005)
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