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EDRi-gram, Nr. 6.3; 13. Februar 2008 |
Finnisches E-Voting System darf kein Branchengeheimnis bleiben
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Fr, 15/02/2008 - 16:55
Ein Mitglied von Electronic Frontier Finland (Effi), einer finnischen Gemeinschaft zur Förderung digitaler Rechte und Mitglied von EDRi, hat kürzlich beim Finnischen Justizministerium um Auskunft gebeten, was das geplante E-Voting System betrifft. Das System wird als Pilotprojekt bei den Gemeindewahlen im Oktober 2008 eingeführt werden und basiert auf ein E-Voting System des Typs DRE (Direct Recording Eletronic) von TietoEnator Finnland und des spanischen Back-End Providers Scytl. In der Stellungnahme aus dem Ministerium heißt es, dass die spezifischen Einzelheiten, die zum E-Voting System dokumentiert worden sind, laut dem Gesetz zur Offenheit der Tätigkeiten der Regierung geheim bleiben müssen. Und dass derart geheime Dokumente in Zusammenhang mit der Informationssicherheit des Systems stehen und Informationen über die Branchengeheimnisse einer Privatfirma enthalten, in diesem Fall über die Systeme eines Privatanbieters. Effis Analyse des Systems basiert nur auf den überblicksartigen Dokumenten, die ihnen vom Justizministerium zur Verfügung gestellt worden sind sowie auf einem US-Patent, das Scytl verliehen wurde und als Grundlage des Kerns des finnischen E-Voting Systems angesehen wird. Dieser Analyse zufolge wird in dem System weder ein durch den Wähler verifiziertes Stimmzettelsystem eingesetzt werden, noch ein elektronisches Belegsystem, das im Scytl-Patent jedoch ausführlich beschrieben wird. Die derzeitigen konventionellen finnischen Wahlen enthalten einen weit verbreiteten Prozess zur Auszählung der Stimmzettel, die händisch und gemeinschaftlich in jedem Wahllokal von den Vertretern der konkurrierenden Parteien durchgeführt wird. Die Ergebnisse jedes Wahllokals werden einzeln veröffentlicht, damit die Vertreter die Gegenprobe für die korrekte Zählung der Stimmen in ihrem Wahllokal machen können. Die Stimmzettel werden dann separat noch einmal gezählt, unabhängig von der ursprünglichen Zählung, und für den Fall weiterer Nachzählungen archiviert. Das System ist recht schnell und liefert innerhalb von Stunden Ergebnisse aus dem gesamten Land, es ist leicht nachvollziehbar und äußerst stabil. Das E-Voting System, in der Form, in der es derzeit als Vorschlag aufliegt, würde Nachzählungen unabhängig vom elektronischen System unmöglich machen. Außerdem wäre es ein Leichtes für ein wesentlich kleineres Team von Einzelpersonen, die Wahlergebnisse zu manipulieren, weil die Software, die die Zählungen durchführt, nicht öffentlich ist. Seit Effis ursprünglicher Presseaussendung hat das Justizministerium einen weiteren Plan bekannt gegeben, eine Überprüfung der Software der Universität Turku durchzuführen; auch dieser Versuch erscheint eher unzureichend finanziert, wenn man ihn mit Revisionen von E-Voting Systemen in den USA vergleicht – mehr als die Oberfläche wird man damit wohl nicht einsehen können. Als Gegenbeispiel haben bereits dreißig US-Bundesstaaten ein durch den Wähler verifiziertes Stimmzettelsystem als verpflichtendes Element elektronischer Wahlen bestimmt. Aus irgendeinem Grund sieht das finnische Justizministerium keinen Grund, diese Auflage auch für das geplante ausschließlich elektronische Wahlsystem in Finnland einzuführen. E-Voting pilot: Technical implementation and information security (only in Finnish, 20.06.2007) Effi: Voting systems must not be trade secrets. (only in Finnish, 25.01.2008) Web demonstrator and an informational page for the e-voting system (only in Finnish, 11.02.2008) (Beitrag des EDRi-Mitglieds Electronic Frontier Finland) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/866
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