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EDRIgram, Nr. 6.2, 30. Januar 2008 |
Die wichtigsten Datenschutzbelange in Zusammenhang mit den Entwicklungen in der EU Politik 2007
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Fr, 08/02/2008 - 20:59
Das Abkommen von Lissabon wurde im Dezember 2007 unterzeichnet. Ungeachtete der heftigen Kritik an diesem Abkommen wird das Papier, wenn es von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden ist, zwei wichtige Verbesserungen für die EU und ihre Bürger herbeiführen. Erstens wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Teil der Gemeinschaftsacquis werden, einschließlich der §7 (Respekt von Privat- und Familienleben) und §8 (Schutz von persönlichen Daten). Zweitens wird das Abkommen der EU den Zugang zur Europäischen Konvention für Menschenrechte ermöglichen und die EU Bürgern somit gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte durch EU Institutionen schützen. Diese Verbesserung wäre äußerst willkommen, besonders – aber keineswegs nur – in Anbetracht der derzeitigen Unzulänglichkeit des Datenschutzes unter der dritten Säule (Justiz und Inneres). Aber 2007 hat im Hinblick auf die Entwicklungen bei der Privatsphäre und dem Schutz persönlicher Daten auf EU Ebene auch viele Sorgen bereitet. Neben dem SWIFT Skandal, bei dem der Zugriff der USA auf europäische Finanztransaktionen ermöglicht worden war, gab es die Google-Doubleclick Fusion, die derzeit von der Europäischen Kommission untersucht wird (wenn auch hauptsächlich im Hinblick auf Wettbewerb), fortwährende Sorgen mit der Vorratsdatenspeicherung durch Suchmaschinen, besonders Google, auch wenn die Firma leichte Kürzungen bei der Speicherungsfrist angekündigt hat, und die Entwicklung der RFIDi-Chips; die großen Probleme mit der EU-Politik in 2007 drehen sich um Fluggastdaten, die Weitergabe von biometrischen und genetischen Daten und das immer noch unzulängliche Level des Datenschutzes unter der dritten Säule. „Alle Regierungen haben die Pflicht, ihre Bürger vor der terroristischen Bedrohung zu schützen, aber die Methode sollte legal, intelligent und effektiv sein“, sagte der Generalsekretär des Europarats am Datenschutztag. „Ich mache mir Sorgen, dass einige der aktuellen Vorkehrungen für den Austausch von Daten, die unter Druck der US-Regierung getroffen worden sind, diesen Kriterien nicht entsprechen“, fügte er passenderweise hinzu. a. Fluggastdaten (PNRi) Später im Jahr kündigte die EU ihr Projekt zur Schaffung ihres eigenen Europäischen PNRi Systems an. Der Plan, der im November von der Europäischen Kommission eingereicht wurde, ähnelt dem Abkommen zwischen der EU und der USA. Die EU wird 19 persönliche Datensätze über Passagiere speichern müssen, die in den EU Raum ein- oder ausreisen, einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Reisebüro, vollständige Reiseroute, Abrechnungen und Gepäcksinformationen. Die Informationen werden in Analyseeinheiten gespeichert, durch die eine „Risikoeinschätzung“ für jeden Passagier vornehmen wird, die in der Folge zu Befragungen des Passagiers oder sogar zu Einreiseverweigerungen führen können. Die Daten sollen für fünf Jahre gespeichert werden und landen dann für weitere acht Jahre in einer ruhenden Datenbank. Dieser Plan wurde ebenfalls bereits vom Parlament kritisiert und auch von der Arbeitsgruppe Artikel 29 und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, aber im Jahr 2008 wird sich diesbezüglich dennoch sicher noch viel tun. Einige Mitgliedsstaaten haben ähnliche Maßnahmen schon auf nationaler Ebene eingeführt. b. Weitergabe biometrischer und genetischer Daten Die EU möchte jedoch auch biometrische Daten von EU Bürgern und Einwohnern speichern und weitergeben, weit mehr als die Daten, die bereits durch biometrischen Pässe und Personalausweise bekannt sind. Im Juni 2007 wurde beschlossen, dass das Prüm Abkommen, das ursprünglich von 7 EU Ländern im Mai 2005 unterzeichnet worden war, ohne maßgebliche Änderungen in die EU Gesetzgebung aufgenommen werden wird. Diese Entscheidung führt zum größten paneuropäischen Netzwerk von polizeilichen Datenbanken, durch das DNA-Profile, Fingerabdrücke und andere persönliche und nicht-persönliche Daten gespeichert und weitergegeben werden können. Die Empfehlung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der im Dezember 2007 eine Stellungnahmen über die Implementierung des Abkommens veröffentlicht hat, wurde bei dem Abkommen nicht in Betracht gezogen. c. Unzureichender Datenschutz unter der dritten Säule (Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI Mitglied IRIS - Frankreich) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/850
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