Rumänien: die wichtigsten Themen zur Privatsphäre 2007

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Fr, 08/02/2008 - 20:50

Privatsphäre und Datenschutz scheinen für die rumänische Gesellschaft nicht besonders wichtig zu sein. Die Medien ignorieren das Thema im Allgemeinen, außer es geschieht etwas diesbezügliches in Zusammenhang mit einer wichtigen Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, was die Sache dann interessanter macht. Die Rumänische Datenschutzbehörde hat es nicht geschafft, zu einer öffentlichen Stütze der Privatsphäre zu werden und hat sich stattdessen eher als Verzeichnis der Datenschutzaufseher etabliert. Unter diesen Umständen erwies sich 2007 als ein recht ruhiges Jahr, in dem der größte Erfolg der Regierung im Bereich der Privatsphäre – die nicht stattgefundene Annahme des Datenschutzgesetzes – nur durch einen bürokratischen Patzer erzielt wurde.

a. Vorratsdatenspeicherung
Der erste Entwurf des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, der die EU-Richtlinie implementieren soll, wurde im Mai 2007 vom Ministerium für IT&C zur allgemeinen Begutachtung vorgelegt, aber nach Einlangen der ersten Kommentare und nach der Organisation eines öffentlichen Treffens zur Diskussion des Entwurfs scheint das Thema in den Ordnern des Ministeriums verschwunden zu sein, wahrscheinlich auch, weil niemand außer der Europäischen Kommission sich besonders für das Gesetz zu interessieren scheint. Daher kam und ging die offizielle Frist für die Implementierung der EU-Richtlinie, ohne dass der Entwurf von der Regierung angenommen wurde. Und plötzlich und ohne irgendeine öffentliche Ankündigung tauchte der Entwurf im Dezember 2007 wieder auf der Liste des IT&C Ministeriums für öffentliche Konsultationen auf. Der neue Entwurf scheint dem alten sehr ähnlich zu sein, aber es ist klar, dass die Regierung kurz davor steht, das Gesetz per Notfalldekret zu verordnen. Das bedeutet – in Übereinstimmung mit den Erfahrungen aus dem letzten Jahr und dem balkantypischen Hang zur Verdrehung der verfassungsmäßigen Ausdrucksweise, dass die Tatsache, dass die offizielle EU-Frist verstrichen ist, die Sache zu einem nationalen Notfall macht, der die Zustimmung zum Gesetz direkt von der Regierung erfordert und die Parlamentsdebatten über das Thema zur Nebensache abstufen. Im Moment gibt es keinerlei Anzeichen, ob es soweit kommen wird oder wann genau.

b. die rumänische Datenschutzbehörde
Die rumänische Datenschutzbehörde, die erst Ende 2006 gegründet worden war, hat daran gearbeitet, die Themen zum Datenschutz in die öffentliche Debatte zu tragen und hat bis jetzt erfolgreich zahlreiche Informationsveranstaltungen organisiert, besonders für öffentliche Institutionen und im Finanzsektor. Das ist somit das Positivste, was wir in all den Jahren seit der Einführung der Datenschutzgesetze in 2002 gesehen haben, aber die Arbeit der rumänischen Datenschutzbehörde ist dennoch alles andere als zufriedenstellend, ganz besonders wenn wir in Betracht ziehen, wie vage die öffentliche Meinung zu allen Fragen zur Privatsphäre sind, die in Rumänien und auch auf europäischer Ebene auftauchen.

Dennoch hat die rumänische Datenschutzbehörde zwei wichtige Entscheidungen getroffen, indem man den bürokratischen Aufwand reduziert und die Registrierung an der Behörde für Datencontroller attraktiver gemacht hat: man hat die Registrierungssteuern und die Gebühren für den Datentransfer in andere Länder abgeschafft, und ermöglicht nun die elektronische Registrierung der Datencontroller.

c.CCTV
Viele öffentliche und private Institutionen installieren CCTV Systeme als die „perfekte Lösung“ zur Erhöhung der Sicherheit ihrer Aufgabenbereiche; eine Regulierung dieser Systeme gibt es anscheinend nicht, da die Kameras überall praktisch über Nacht aus dem Boden zu schießen scheinen, ohne dass die Datenschutzbehörde verständigt werden muss. Die Behörde hat auf ihrer Website einen Entwurf vorgelegt, um den Einsatz von CCTV zu verringern und die Rechte und Pflichten besser darzulegen, aber all dies ist schon seit 2006 nichts als ein Projekt.

d.Illegale Abhörungen
Eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf illegale Abhörungen solle ebenfalls hier erwähnt werden. Die Entscheidung, die im Mai 2007 im Bucharest Tribunal gefällt wurde, wurde erst im Juli bekannt gegeben und stellt unserer Kenntnis nach den ersten Fall in der rumänischen Geschichte dar, bei dem ein Gericht Abhörungen durch die rumänischen Geheimdienste für illegal erklärt und setzte eine moralische Schadensersatzzahlung in der Höhe von 50.000 RON (ca. 14.000 Euro) für Verstöße gegen die Privatsphäre fest. Das Gericht, dass als Argument auf die Fälle Rotaru vs. Rumänien und Klass vs. Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwies, gab bekannt, dass es in diesem besonderen Fall „keine anschließende Kontrolle der Abhörungsgrundlagen durch eine unabhängige und unvoreingenommene Behörde“ gegeben habe.

Rumänische Datenschutzbehörde

Romanian Secret Service illeagal wiretaping (only in Romanian, 11.07.2007)

Draft Romanian DPA decision on CCTV (only in Romanian)

unwatched:: Rumänische Staatsanwälte fordern leichten Zugang zu Kommunikationsdaten (31.01.2007)

unwatched: Erster Entwurf des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes in Rumänien (9.05.2007)

(Beitrag von Bogdan Manolea - EDRi-Mitglied APTI Romania)

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