Am 6. Januar 2008 hätte der 30. Jahrestag des französischen Datenschutzgesetzes begangen werden sollen. Aber niemand interessierte sich dafür. Der einzige französische Beitrag zum diesjährigen zweiten Europäischen Datenschutztag bestand in der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Umfrage, die die CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, die Französischen Datenschutzbehörde) im November 2007 durchgeführt hatte. Der Umfrage zufolge kennen 50% der Befragten die CNIL, aber nur 26% davon haben das Gefühl, gut genug über ihre Rechte informiert zu sein, wenn es um den Schutz persönlicher Daten geht, und 61% waren der Ansicht, dass die Einrichtung von Datenbanken ihr Recht auf Privatsphäre verletzt. Dazu kommt, dass eine frühere Studie über den Gebrauch des Internets vom Juni 2007 zeigt, dass die am häufigsten genannte Hürde bei der Internetverwendung in der Furcht besteht, dass die persönlichen Daten nicht genügend geschützt werden (29% der Internetuser und 23% der Personen, die das Internet nicht verwenden). Insgesamt scheinen die Franzosen sehr viel mehr über die möglichen Eingriffe in ihre Rechte auf Privatsphäre zu wissen und sich mehr Sorgen darüber zu machen, als über ihre tatsächlichen Rechte. Unglücklicherweise hat die CNIL nicht alle Ergebnisse der Umfrage herausgegeben, sonst könnten wir uns vielleicht das offensichtliche Paradox zwischen diesem steigenden öffentlichen Bewusstsein für die Verstöße und den ständig zunehmenden Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und dem Recht auf Datenschutz durch die Gesetzgebung und durch Regeln erklären, die ohne großen Widerstand von sich gehen. Im Jahr 2007, einem Jahr mit Präsidentschaftswahlen und Parlamentswahlen, mussten wir weitere Ausweitungen der Polizeibefugnisse erleben, weiters äußerst bedeutende Verordnungen bei der Einwanderungskontrolle, wobei die Verwendung von biometrischen und genetischen Daten besonders hervorgehoben werden soll, massive Aufstockungen der Kinderdatenbank und die Bestätigung, dass die Rechte auf geistiges Eigentum in Frankreich schwerer wiegen als das Recht auf Privatsphäre.
a. Weiter Ausweitungen der Polizeibefugnisse
Da das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits in Kraft ist und der Polizei und den Geheimdiensten den Zugriff auf Daten erlaubt, beziehen sich neue diesbezügliche Entwicklungen eher auf die Implementierung und die Verwendung des Systems selbst. Um die Aufzeichnung und Verarbeitung der Verkehrsdaten direkt durch die Polizeigeheimdienste zu erleichtern, wurde im Mai vom Französischen Innenministerium eine neue technische Plattform für die Überwachung von Verkehrsdaten in allen Kommunikationssystemen eingerichtet, mit der Kommunikationsdaten von Nachrichteninhalten (Mobil oder im Internet) abdeckt werden. Es wird erwartet, dass diese Plattform 20.000 Anfragen pro Jahr bearbeiten wird. Im Zusammenhang mit legislativen Entwicklungen wurde mit dem französischen Kriminalgesetz vom März 2007 eine neue Verordnung eingeführt, die engagierten Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen bei der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch ausstattet; ab jetzt dürfen Pseudonyme verwendet werden, wenn Beamte im Zuge der Ermittlungen elektronische Nachrichten austauschen; außerdem können illegale Inhalte zum selben Zweck zurückgehalten oder bereitgestellt werden. Diese Möglichkeiten gelten jedoch nicht für Anstiftungen zu Straftaten.
b. Totale Kontrolle über Einwanderer
Ob sie nun in französischen Konsulaten im Ausland um Kurzzeit- oder Langzeitvisa ansuchen oder Grenzen überqueren, um ins Land zu gelangen (und dieses auch bald wieder zu verlassen), Einwanderer werden in jedem Fall verfolgt und katalogisiert. Falls sie als Illegale erwischt werden, werden sie katalogisiert. Falls sie, auch als legale Einwohner, beschließen, in ihr Heimatland zurückzukehren und infolgedessen Hilfsleistungen von jedweder Seite annehmen, werden sie katalogisiert. Falls sie sich als legale Einwohner im Land aufhalten, werden sie auch katalogisiert, und sie werden ebenfalls katalogisiert, wenn sie ihre Familien nachholen wollen. Diese Aufzeichnungen enthalten ihre persönlichen Daten, ihre biometrischen Daten, ihre genetischen Daten sowie Daten über ihre Familien einschließlich kleiner Kinder. Im Jahr 2007 ist es zu äußerst gravierenden Entwicklungen zur Erreichung diese Ziels der totalen Kontrolle über Ausländer gekommen, was in ihrer Gleichstellung mit Verbrechern resultiert hat. Das Einwanderungsgesetz vom März 2007 hat DNA-Tests zur Bestätigung von Familienbanden bei ausländischen Antragstellern eingeführt, die um ein mehr als dreimonatiges Visum aufgrund von Familienzusammenführungen ansuchen. Außerdem wurde die Auflage eingeführt, dass die Nutznießer finanzieller Unterstützungen (Ausländer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren) Lichtbilder und Fingerabdrücke abgeben müssen, die in noch eine weiteren biometrischen Datenbank eingespeist werden. Ein Verwaltungserlass vom Dezember 2007 hat zur Einrichtung der ELOI Datenbank geführt, die die Abschiebung illeglaer Einwanderer erleichtern soll. Eine frühere Version des Texts der Verordnung wurde im März 2007 vom höchsten französischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen, nachdem 4 französische NGOs eine Klage gegen das Innenministerium eingericht hatten. Während die neue Version der Verordnung nicht mehr so viele Daten über die französischen Bürger und Organisationen einfordert, die in Kontakt mit diesen illegalen Einwanderern stehen, werden die Daten über die Einwanderer und ihre Familien nach wie vor katalogisiert und auch noch bis drei Jahre nach ihrer Abschiebung gespeichert. Schlussendlich hat eine Verordnung, die im November 2007 erlassen wurde, zur Einführung der biometrischen Datenbank VISABIO geführt, in der die Lichtbilder und die 10 Fingerabdrücke aller Ausländer gespeichert werden, die um ein Visum ansuchen, einschließlich Kindern über sechs Jahren. Andere Daten in VISABIO beziehen sich auf die Einreise und Ausreise der Ausländer. Diese Daten werden für fünf Jahre gespeichert.
c.Überwachung von Kindern
Kinder werden ab dem Alter von drei Jahren katalogisiert, sobald sie mit der Vorschule beginnen. Verantwortlich dafür ist „Base-élèves“, eine Datenbank des Bildungsministeriums. "Base-élèves" wurde im Jahr 2004 als „Experiment“ eingeführt und wird nun verallgemeinert. In ihr werden die persönlichen Daten über Kinder und ihre Familien gespeichert, einschließlich psychologischer Daten und jede Menge Informationen über ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Probleme. Die meisten Daten sollen für 15 Jahre gespeichert werden. Sie sollten ursprünglich nur von Erziehern und Sozialarbeitern einsehbar sein, aber nachdem das französische Kriminalgesetz vom März 2007 den Magistraten (Grundschulen und Vorschulen unterstehen in Frankreich den Magistraten) mehr Befugnisse eingeräumt hat, „teilen“ viele Magistrate nun die „professionellen Geheimnisse“ mit vielen Sozialarbeitern und haben daher die Zugriffserlaubnis zu „Base-élèves“, um Verbrechen verhindern zu können. Nach heftigen Protesten von Seiten von NGOs, Elternvereinigungen und einigen Schuldirektoren lenkte das Bildungsministerium im Oktober 2007 schließlich ein und erklärte sich bereit, die Daten über die Staatszugehörigkeit, Einreisedatum nach Frankreich und „Muttersprache und Heimatland“ der Kinder aus „Base-élèves“ zu entfernen. Dennoch nehmen die Proteste zu, und nationale Petitionen laufen, um die Deaktivierung der Aufzeichnungen zu erreichen.
d.Inhaber geistiger Eigentumsrechte erhalten private Polizeibefugnisse
Das französische Datenschutzgesetz erlaubt es seit der Überarbeitung vom August 2004 Gesellschaften für geistige Eigentumsrechte, private Aufzeichnungen von Personen zu führen, die gegen die Rechte verstoßen, indem ihre IP-Adressen in P2P-Netzwerken gespeichert werden, wobei die Verwendung automatischer Software für solche Speicherungen von der CNIL abgesegnet werden muss. Daher entschied die CNIL im Oktober 2005, die Einführung von Überwachungsgeräten, die von Sacem vorgeschlagen worden waren, um die automatische Überwachung von Verstößen gegen das Recht auf geistiges Eigentum zu bewerkstelligen, abzulehen. Im Mai 2007 hat der höchste Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben. Das Gericht befand, dass die vorgeschlagenen Geräte keineswegs übertrieben seien und durchaus akzeptabel, wenn man das Ausmaß von Raubkopien in Frankreich bedenke. Der Antrag an das CNIL wurde daraufhin wiederholt und im November 2007 angenommen. Noch im November wurde ein Abkommen zwischen einigen französischen ISPs und Vertretern der Musik- und Filmindustrie unterzeichnet, um direkt gegen die großen illegalen Filesharer vorgehen zu können. Das Abkommen sieht außerdem die Möglichkeit eines nationalen Registers von Teilnehmern vor, die ausgeschlossen wurden. Das Abkommen ist allerdings noch nicht anwendbar, weil es noch keine Behörde gibt, die es anwenden könnte.
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More details on "Base-élèves" and the protest actions (only in French)
Base-élèves
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(Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI Mitglied IRIS - Frankreich)
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