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EDRIgram, Nr. 6.2, 30. Januar 2008 |
Irland: die wichtigsten Themen zur Privatsphäre 2007
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Fr, 08/02/2008 - 20:35
a. Prozess über die Vorratsdatenspeicherung Zur Zeit durchläuft die Klage die Zwischeninstanzen und sieht einer vollständigen Anhörung entgegen. Derzeit werden vor dem Gericht zwei vorausgehende Fragen behandelt. Die Irische Menschenrechtskommission (eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat einen Antrag auf Zulassung als amicus curiae gestellt. Die Verteidiger haben ebenfalls ihre Bereitschaft signalisiert, den locus standi von Digital Rights Ireland in dem Fall zu hinterfragen. Über beide Anträge muss das Gericht noch verfügen. b. Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Die Irische Regierung hat Berichte bestätigt, nach denen man die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch einen Erlass eines Ministers einführen will, anstatt die Gesetzgebung durch das Parlament genehmigen zu lassen. Irland hatte die Gelegenheit nicht genutzt, die Implementierung der Richtlinie in Zusammenhang mit Internetverkehrsdaten zu verschieben; daher hat sich Irland nun mit der Einführung der Richtlinie verspätet und eine Warnung durch die Kommission erhalten. Die Regierung hat entschieden, die Richtlinie trotz der Zweifel an den rechtlichen Grundlagen zu implementieren, die vor dem Europäischen Justizgerichtshof liegt und eine Anhörung erwartet. Die Entscheidung, die Richtlinie durch ministeriellen Erlass zu implementieren, ist kritisiert worden, weil dabei die demokratische Aufsicht durch die Gesetzgeber vernachlässigt wird und weil die Einführung dadurch ohne angemessene Rücksprache geschieht. Paul Durrant, der Vorsitzende der Irische Verband der InternetDienstanbieter (ISPAI), sagte: „Der ISPAI ist enttäuscht, dass solch eine derart tiefgreifende Maßnahme ... durchgeführt werden soll, ohne dass die ganze Strenge einer (parlamentarischen) Debatte sowie die öffentliche Bekanntmachung, die damit einhergeht, ausgeübt wird.“ Von Digital Rights Ireland hieß es: „Es ist schier unglaublich, dass die Regierung vorschlägt, ein Gesetz solle verabschiedet werden, das verlangen würde, jeden Internetuser zu überwachen, ohne dass dafür irgendeine Erlaubnis oder richterlicher Erlass nötig wäre, ohne dass es irgendeine Form öffentlicher Rücksprache gibt, geschweige denn eine Debatte oder Abstimmung im Parlament. Ein Gesetz mit solchen ernsten und schwerwiegenden Auswirkungen darf einfach nicht in aller Heimlichkeit verabschiedet werden. Das Justizministerium scheint sich auf die „Dringlichkeit“ der Situation zu stützen, um die Umgehung des Parlaments zu rechtfertigen. Aber das Europäische Gesetz zur Einführung wurde im Februar 2006 erlassen. Das Ministerium hatte somit zwei Jahre lang Zeit, ein Gesetz einzuführen und kann sich nicht mit dem eigenen Rückstand dafür rechtfertigen, dass man die demokratische Überprüfung der Sache einfach beiseite geschoben hat. Auf jeden Fall ist es unangebracht und unangemessen, diese Gesetz zu verabschieden, während es noch immer vom Gericht geprüft wird. Die Irische Regierung hat die Gültigkeit des Gesetzes selbst angefochten, noch bevor der Europäische Gerichtshof eingegriffen hat. Digital Rights Ireland hat ebenfalls eine Klage gegen das Europäische Gesetz von dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Diese Vorschläge werden gewisser maßen dem Urteil des Gerichts vorgreifen.“ Alarm bells ring over data retention(7.12.2007) E-Mail and chat data to be stored 'within a month' (19.01.2008) DRI condemns backdoor implementation of surveillance laws (19.01.2008) (Beitrag von TJ McIntyre – EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/846
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