Dänemark: die wichtigsten Themen zur Privatsphäre 2007
a. Vorratsdatenspeicherung – die Wirklichkeit
15.September 2007 – die Vorratsdatenspeicherung wurde in Dänemark Wirklichkeit. Der Verwaltungserlass, in dem die Reichweite und die Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung bestimmt werden, wurde am 28. September 2006 mit einer Implementierungsfrist von einem Jahr angenommen. Der Erlass, der vom Justizministerium entworfen worden war, war seit mehr als vier Jahren im Werden begriffen. Das Gesetz, in dem die Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, wurde schon im Juni 2002 als Teil des dänischen „Antiterror-Pakets“ vom dänischen Parlament angenommen, durch welches die Reichweite des Absatzes 786 des Justizverwaltungsgesetzes (Act No. 378 vom 6. Juni 2002) ausgeweitet worden war.
Der Verwaltungserlass regelt die Verpflichtungen der Telekommunikationsanbieter noch genauer und führt außerdem die kürzlich angenommene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein. In einigen Fragen geht der Erlass weiter als die EU-Richtlinie, z.B. beim Protokollieren von Sitzungen. Der Erlass gilt nur für kommerzielle ISPs und schließt nicht-kommerzielle ISPs, Bibliotheken, Universitäten und kleinere Wohnbauvereinigungen aus. Es gibt für die ISPs keine Verpflichtungen, in neue Systeme zu invenstieren, das Gesetz verlangt jedoch Kontakt mit ISPs rund um die Uhr und security clearing für das betroffene Personal. Bei Festnetzanschlüssen und Mobiltelefonen (einschließlich Anrufe, Nachrichten auf Anrufbeantwortern, weitergeleitete Anrufe, Konferenzschaltungen, SSM, MMS) werden folgende Daten gespeichert: Telefonnummer, Identität des Users (z.B. Kundennummer), Name und Adresse des Kunden, IMSI/IMEI Nummer, verpasste Anrufe, Identitäten der ersten und letzten Anrufe und die geographische Lokalisierung des Anrufs (bei mobilen Anrufen) und Datum und Zeit des Beginns und des Endes der Unterhaltung. Beim Internet werden das Sitzungsprotokoll, IP-Adresse, Portnummer und das Transportprotokoll, die Identität des Nutzers, die Telefonnummer beim Einwählen, Ort und Identität von Hot Spots, Datum und Zeit des Beginns und des Endes der Kommunikation gespeichert. Für E-mail und VoIP beinhaltet der Erlass die E-mailangebote des ISPs selbst (und nicht hotmail, gmail, etc) und alle VoIP Dienste. Die gespeicherten Daten beinhalten Sender und Empfänger, User ID, die E-mail Adresse, Datum, Zeit und Dauer der Kommunikation.
Während der vierjährigen Entwurfsphase geriet das vorgeschlagene System für die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung ins Kreuzfeuer der Kritik der Telekom- und IT-Industrie, der Datenschutzbehörden, des Instituts für Menschenrechte und NGOs wegen der massiven Eingriffe in die Privatsphäre und aufgrund der Unangemessenheit und Inkonsistenz des Plans, wie die erlaubte Speicherung von zahlreichen schützenswerten Daten durch Privatfirmen, während die ganze Sache gleichzeitig sehr leicht zu umgehen war, weil es so viele Ausnahmen gab, wie z.B. Bibliotheken und Universitäten.
b. Erweiterte Methoden der Überwachung
Am 1. Juni 2007 nahm das Parlament ein Gesetz zur TV-Überwachung an (Act. no. 162 vom 1. Juni 2007), das das frühere Gesetz zum Verbot von Videoüberwachung ersetzen soll. Das Gesetz gewährt Privatunternehmen wie Banken, Tankstellen, Hotels, Geschäften etc. vermehrte Befugnisse bei der Überwachung der Umgebung ihrer Grundstücke. Die Polizei kann Qualitätsstandards für die Aufnahmen festlegen. Die allgemeine Überwachung von öffentlichem Gelände wie öffentlichen Straßen und Plätzen von Privatpersonen ist nicht erlaubt, die Polizei darf aber sehr wohl jedes öffentliche Gelände überwachen, wenn die Überwachung für notwendig gehalten wird, um Verbrechen zu verhindern oder zu bekämpfen. Sowohl private als auch öffentliche Überwachungen müssen mit dem dänischen Datenschutzgesetz in Einklang stehen, wie den Auflagen zum Löschen der Daten nach höchstens 30 Tagen. Dennoch besteht keine Verpflichtung mehr, die Datenschutzbehörde zu verständigen, bevor man Überwachungsgeräte installiert.
c. Erweiterter Zugriff auf schützenswerte Informationen
Am 8. Juni 2006 nahm das Parlament ein Gesetz an (Act No. 542 vom 8. Juni 2006), das das Justizverwaltungsgesetz, das Gesetz zum Verbot von Videoüberwachungen etc., und das Gesetz zum Flugverkehr (Verstärkung der Bestrebungen beim Kampf gegen den Terrorismus etc.) abändert. Das Gesetz wurde als das zweite „Anti-Terror Paket“ in Dänemark präsentiert. Die Änderungen am Justizverwaltungsgesetz gewährt den Polizeigeheimdiensten größere Befugnisse, Informationen mit den Verteidigungsgeheimdiensten auszutauschen und ohne Durchsuchungsbefehl Informationen von anderen öffentlichen Behörden wie z.B. Schulen, Krankenhäusern, Bibliotheken, Sozialdiensten etc. einzuholen. In Bezug auf Telefonüberwachungen in Verbindung mit strafrechtlichen Ermittlungen wird nun eher auf Einzelpersonen abgezielt als auf die Art der Kommunikation wie z.B. ein bestimmter Festnetzanschluss. Das bedeutet, dass alle Telefone, die eine Person besitzt, überwacht werden können. Außerdem kann die Verständigung einer Person ausgelassen oder für eine gewisse Zeit aufgeschoben werden, wenn die Verständigung als hinderlich für die Ermittlungen befunden wird. Die Änderung des Gesetzes zum Verbot von Videoüberwachungen verleiht der Polizei verstärkte Befugnisse, wenn öffentliche Ämter oder Privatfirmen dementsprechende Geräte installieren und Videoüberwachungen durchführen wollen. Die Änderungen am Gesetz zum Flugverkehr verpflichten Fluglinien dazu, Passagierdaten und Daten über die Besatzungen aufzuzeichnen und für ein Jahr zu speichern und diese Daten für die Polizeigeheimdienste elektronisch zugänglich zu machen, ohne dass dafür eine Genehmigung notwendig wäre.
EU Data retention directive and its implementation in Denmark (Dänisch)
Privacyforum.dk - about CCTV (in Danish only, 21.11.2006)
Act No. 542 of 8 June 2006 (in Danish only, 8.06.2006)
(Beitrag von Rikke Frank Joergensen - Digital Rights Denmark)


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