Hearing des Europäischen Parlaments zu Fragen der Privatsphäre im Internet
Während eines Hearings der Bürgerrechtsausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Januar 2008 wurden ernste Datenschutzbedenken bezüglich der Praktiken der großen Internetfirmen laut, welche das Onlineverhalten ihrer Nutzer beobachten, um Onlinewerbetreibenden die notwendigen Informationen zur besseren Erreichung der Zielgruppen zuspielen zu können.
Die Hauptdiskussion drehte sich um den Google-Double Click-Deal, der derzeit von der Europäischen Kommission überprüft wird und in den Vereinigten Staaten schon im Dezember 2007 durch die Bundeshandelskommission abgesegnet worden ist.
Google hat die MEPs und Rechtsanwälte kritisiert und ihnen vorgeworfen, „einen Fall über die Privatsphäre in eine Prüfung über Wettbewerbsrecht hineinzubugsieren“, aber Sophie In 't Veld erwiderte auf diese Anschuldigungen: „Der Grund warum Google diese Daten haben will ist, dass sie ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es geht ums Geschäft. Ich denke nicht, dass die beiden Bereiche vollständig unabhängig voneinander gesehen werden können.“ Der griechische MEP Stavros Lambridinis führte Bedenken bezüglich des Mangels an Gemeinschaftsgesetzgebungen an, die garantieren könnten, dass die persönlichen Daten nur für Werbezwecke verwendet werden und sagte: „Es gibt keine EU-Gesetzgebung per se, die sicherstellt, dass die Informationen über das Verhalten und Zielgruppenzugehörigkeit für Marketingzwecke nicht auch für andere Aktivitäten weiterverwendet werden kann, die weit über das ursprüngliche Ziel hinausgehen.“
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx sagte in der Angelegenheit: „Gemeinschaftsrecht gilt auch für das Internet, es gilt sowohl für online- als auch offline-Realitäten. (...) Bestehende Regeln gelten und bieten Sicherheitsvorkehrungen.“
Peter Fleischer, Googles Berater für globale Belange der Privatsphäre gab an, dass die Fusion zwischen Google und DoubleClick nicht in der Schaffung einer einzigen Datenbank für Kundendaten enden würde, da „DoubleClick die Daten ihrer Kunden nicht besitzt“. Er sagte außerdem, dass die Onlinewerbefirma „die Daten, die sie verarbeiten, nur verwenden darf, um umfassend berichten zu können. Die Daten sind im Besitz der Verlage oder Werbefachleute, für die DoubleClick arbeitet (...) DoubleClicks Kunden wären sehr verärgert, wenn jemand versuchen würde ihre vertraglichen Bindungen aufzulösen, indem Informationen zwischen den Werbenden weitergereicht werden.“
Der Fusionsfall wird nun von der Generaldirektion Wettbewerb nach potentiellen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln für den online-Werbezwischenmarkt untersucht. Die Europäische Kommission hat am 2. April 2008 zu entscheiden, ob die Fusion bewilligt wird oder nicht.
Ein anderes Thema, das heftig diskutiert wurde, war, ob die IP-Adresse als persönliche Information gilt oder nicht. Der Meinung der EU-Gruppe von Privatsphäreregulatoren zufolge soll die IP-Adresse generell als persönliche Information eingestuft werden.
Googles Standpunkt wurde von Fleischer erklärt: „Es gibt keine eindeutige Antwort: manchmal kann eine IP-Adresse als persönliche Information angesehen werden und manchmal nicht, es hängt vom Kontext ab und davon, welche persönlichen Informationen preisgegeben werden.“ Aber Marc Rotenberg, Geschäftsführer des Electronic Privacy Information Center, widerlegte diese Aussage: „Ich wünschte, es wäre so, aber wir bewegen uns in Richtung des IP6-Modells, bei dem IP-Adressen persönlich identifizierbar sein werden.“
Peter Scharr, der deutsche Datenschutzbeauftragte, der der EU Arbeitsgruppe Artikel 29 vorsteht, die einen Bericht über die Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze in der Politik der Internetsuchmaschinen von Google, Yahoo, Microsoft und anderen im Zusammenhang mit der Privatsphäre vorbereitet, sagte, dass wenn jemand durch eine IP-Adresse identifizierbar wäre, „dann müsste diese als persönliche Information eingestuft werden.“
Do Internet companies protect personal data well enough? (26.01.2008)
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