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EDRIgram, Nr. 6.2, 30. Januar 2008 |
Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Handhabung von Verkehrsdaten in Zivilprozessen
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Fr, 08/02/2008 - 19:59
Der Europäische Gerichtshof hat am 29. Januar 2008 im Fall Productores de Música de España Promusicae vs. Telefónica de España entschieden, dass das Europäische Recht „Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet, Auflagen zur Auskunftspflicht über persönliche Daten im Kontext von Zivilprozessen festzusetzen.“ Dennoch erlaubt die Entscheidung den nationalen Gerichtshöfen solche Auflagen festzulegen, wenn die nationale Auslegung es verlangt: „Bei diesen Richtlinien sind die Klauseln recht allgemein gehalten, weil sie auf zahlreiche unterschiedliche Situation in allen Mitgliedsstaaten anwendbar sein müssen.“ Die Entscheidung wurde in einem Fall herbeigeführt, bei dem die spanische Musikgesellschaft Promusicae von dem ISP Telefonica die Namen und Adressen jener Teilnehmer eingefordert hat, die nachweislich urheberrechtlich geschützte Songs mithilfe der P2P-Software Kazaa verbreitet haben. Telefonica weigerte sich und gab an, dass diese Informationen nur im Fall polizeilicher Ermittlungen oder in Zusammenahng mit der nationalen Sicherheit und der Landesverteidigung bekannt gegeben werden dürfen. Die Firma verwies dabei auf die spanische Umsetzung der Richtlinie zu Elektronischem Handel. Ein Gericht in Madrid ersuchte den Europäischen Gerichtshof um eine Entscheidungsfindung über die Übereinstimmung des Spanischen Gesetzes mit dem EU Recht in dieser Sache. In ihrer Stellungnahme, die am 18. Juli 2007 veröffentlicht wurde, sprach sich Generalstaatsanwältin Juliane Kokott für die ISPs aus und wies darauf hin, dass die Ausnahmen der Mitgliedsstaaten für die Aufdeckung persönlicher Daten über den Internetverkehr bei Zivilprozessen über Urheberrechtsverletzungen mit dem EU Recht übereinstimmen. Dennoch beschränkte sich die entgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auf die Aussage, dass die Europäischen Richtlinien, die in diesem Fall geltend gemacht wurden „die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichten (...), Auflagen zur Übermittlung von persönlichen Daten festzulegen, um das Urheberrecht bei Zivilprozessen wirkungsvoll aufrecht zu erhalten.“ Damit wird bestätigt, dass das EU Recht von den nationalen Gerichten nicht direkt verlangt, persönliche Daten bei Zivilprozessen über Urheberrechtsverletzungen einzusehen. Gleichzeitig heißt es in der Entscheidung, dass es für nationale Gesetzgebungen möglich sei, die Einforderung der Offenlegung bei Zivilprozessen zu erzwingen; verwiesen wird auf die Ausgewogenheit der Grundrechte: „(...) wenn diese Maßnahmen in Rahmen der Richtlinien durchgesetzt werden, müssen die Behörden und die Gerichten der Mitgliedsstaaten nicht nur ihre nationalen Gesetze in Übereinstimmung mit den Richtlinien durchsetzen, sondern auch sicherstellen, dass sie sich dabei nicht auf eine Auslegung stützen, die im Widerspruch mit diesen Grundrechten stehen oder mit anderen Grundrechten des Gemeinschaftsrechts wie dem Prinzip der Proportionalität.“ Iain Connor, Anwalt für geistiges Eigentum und Partner bei Pinton Masons, sieht das Urteil als schlechte Nachricht für ISPs in Großbritannien: „Leuten, die Material anbieten wollen, wird es möglich gemacht, effektiv in Foren einzukaufen und auf ISPs an Orten zuzugreifen, wo keine Offenlegung mehr angeordnet werden kann.“ Meryem Marzouki, die Vorsitzende des EDRi-Mitlgieds IRIS France sieht die Entscheidung eher als Vorteil für die Urheberrechtsinhaber und besteht darauf, dass das Urteil einen Rückschritt bedeute, wenn man sich auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwältin zu diesem Fall stütze, dass beim Gemeinschaftsrecht über Elektronischen Handel, Urheberrechtsschutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte die Gesetzgebung der EU zum Schutz persönlicher Daten vorherrschen soll. C-275/06 - Promusicae vs Telefonica - ECJ decision (29.01.2008) Countries can choose whether or not to force disclosure of file-sharers (29.01.2008) Court delivers a blow to record companies on internet piracy (30.01.2008) EU supremes: ISPs don't always have to finger filesharers (29.01.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/837
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