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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.1, 16. Januar 2008

Europäische Kommission schließt die Ermittlungen über Apple

Verfasst von sac am 20. Januar 2008 - 16:22
  • EU Politik

Die Europäische Kommission (EC) hat die Ermittlungen gegen Apple, die britischen Nutzern für das Herunterladen ihrer iTunes-Musik mehr in Rechnung gestellt hatten als anderen Nutzern in der EU, eingestellt, als die Firma am 9. Januar 2008 angekündigt hat, die Preise für das Herunterladen für Großbritannien innerhalb von sechs Monaten zu senken, um sie den Preisen am Kontinent anzupassen.

Die EC hatte eine formelle Untersuchung gegen Apple eingeleitet, nachdem „Which?“, eine britische Verbraucherorganisation, im September 2004 eine Klage gegen die Firma eingebracht hatte, die 20% mehr von britischen als von anderen europäischen Nutzern verlangt hatte. Die Differenz wurde bis auf 6% verringert; die Firma entschied nach Verhandlungen zwischen der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und dem Apple-Vorstand Steve Jobs, die Preise innerhalb von 6 Monaten zu senken.

„Die Kommission ist sehr für Lösungen, bei denen die Verbraucher von einem tatsächlichen Binnenmarkt für das Herunterladen von Musik zu profitieren“ lautete die Stellungnahme des Büros der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

„Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines paneuropäischen Musikmarktes,“ sagte Applechef Steve Jobs.

Die Frage, die immer noch verhandelt wird, ist die geographische Einschränkung; Apple erlaubt keine Käufe in iTunes-Digitalstores aus anderen Ländern als dem Heimatland. Ein Nutzer aus Frankreich zum Beispiel kann nicht in den deutschen iTunes einkaufen; Apple überprüft die Wohnsitze der Nutzer über die Kreditkarte während der Transaktion.

Apple gibt an, dass diese Politik wegen der verschiedenen Musik-Urheberrechte und Regeln der europäischen Länder verfolgt wird. Die EC stimmt dieser Position zu und sagt, dass die Verträge zwischen Apple und den großen Plattenfirmen nicht gegen die derzeitige EU-Gesetzgebung verstoßen. „... die Tatsache, dass der gleiche Inhalt nicht auf einer paneuropäischen Basis erhältlich ist, ist nicht das Ergebnis restriktiver Geschäftspraktiken zwischen Apple und den großen Plattenfirmen, sondern es ist das Ergebnis der derzeitigen Gesetzgebung zum Urheberrecht (...) Einige Plattenfirmen haben entschieden, ihre Inhalte auf einer paneuropäischen Basis anzubieten. Sie halten sich dabei voll an die Gesetzgebung zum Urheberrecht. Es liegen keine Verstöße gegen Kartellregeln vor“ sagte Kroes' Sprecher Jonathan Todd beim täglichen Briefing der Kommission am 8. Januar 2008.

Unglücklicherweise hat die Europäische Kommission die anderen Themen nicht behabndelt, die von den EU Verbraucherorganisationen im Zusammenhang mit Apple aufgedeckt wurden: Apples dominante Position am Online-Musikmarkt in der EU, die DRM-Praktiken oder die Lock-down Probleme: Einige dieser Aspekte werden allerdings noch in zahlreichen europäischen Ländern von den nationalen Verbraucherombudsmännern untersucht.

European Commission welcomes Apple's announcement to equalise prices for music downloads from iTunes in Europe (9.01.2008)

EU pressure ends iTunes price unbalance (10.01.2008)

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