Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angefochten

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So, 20/01/2008 - 11:29

Nur fünf Tage nachdem das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom deutschen Präsidenten Horst Köhler bewilligt worden war (das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft), focht der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dieses schon vor dem Deutschen Verfassungsgerichtshof an.

Bei der Beschwerde, die am 31. Dezember 2007 beim Gericht eingereicht wurde, handelt es sich um die erste in der deutschen Geschichte, die jemals von 30 000 Beschwerdeführer/innen eingebracht worden ist. In der 150 Seiten starke Beschwerdeschrift wird die sofortige Aufhebung des Gesetzes auf Grund von „offenkundiger Verfassungswidrigkeit“ beantragt.

Der Arbeitskreis erklärt, dass die Beschwerde auf der Befürchtung gründet, die allgemeine Vorratsdatenspeicherung würde die freie Kommunikation in Deutschland massiv untergraben, weil dadurch jeder einzelne Bürger als potentiell verdächtig eingestuft wird.

„In der Beschwerde heißt es, die tiefgreifende Erfassung von Kommunikationsstrukturen ohne begründeten Verdacht komme einem ernsthaften Übergriff auf die grundlegenden Werte eines Rechtsstaats gleich. Gleichzeitig werden auch die Arbeitsbasis von Fachleuten wie Journalisten und Strafrechtsexperten sowie von wohltätigen Organisationen wie Krisentelefonen beeinträchtigt – die alle stark auf Anonymität sowohl bei Informanten als auch Hilfesuchenden angewiesen waren. In Zukunft müssten heikle Kontakte und Kommunikationen entweder persönlich von Angesicht zu Angesicht geführt werden oder ganz aufgegeben werden.“

Der Kreis gibt außerdem Richtlinien und Empfehlungen für den Schutz von Personen gegen die verpflichtende Erfassung von allen Telekommunikationen (in Kraft seit Anfang 2008) heraus.

Die Verfassungsklage wurde durch die Proteste in zahlreichen Städten Deutschlands unterstützt, die am 31. Dezember 2007 gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgehalten wurden. Die Demonstranten in Hamburg organisierten einen Trauermarsch und trugen die Privatsphäre in Deutschland symbolisch zu Grabe.

Einige der deutschen ISPs, die dem Gesetz ab 2009 unterstehen werden, sind auf den Erfolg der Beschwerde angewiesen. Frank Simon, der Vorsitzende von Ecce Terram in Oldenburg sagte Heise gegenüber: „Wir rechnen damit, dass der Bundesverfassungshof dieses Gesetz im Laufe des Jahres aufheben wird oder die Strafverfolgungsbehörden damit beauftragen wird, da die Musik- und Filmindustrie so viele Beschwerden einreichen wird, dass die Jagd nach Terroristen und Kinderpornografen ernsthaft darunter leiden wird.“

Constitutional complaint filed against German Telecomms Data Retention Act (31.12.2007)

Deutsche Version

Germans File Mass Lawsuit Against Sweeping Data Retention Law (31.12.2007)

Data retention: ISPs rely on constitutional appeals and exception rules (10.01.2008)

unwatched: Deutsches Parlament hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angenommen (22.11.2007)

unwatched: Die größte deutsche Straßendemo gegen Überwachung seit 20 Jahren. (26.09.2007)

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