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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.24, 19. Dezember 2007

Noch keine Entscheidung der EC über den Status des Online-Musikmarktes

Verfasst von sac am 23. Dezember 2007 - 13:27
  • Copyright / Urheberrecht
  • Europäische Union
  • Verwertungsgesellschaften

Während einer Konferenz über schöpferische Rechte und kulturelle Vielfalt, die von EU Beobachtern am 6. Dezember 2007 organisiert wurde, gab José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission (EC) an, dass die Kommission noch nicht bereit sei, eine kurzfristige Entscheidung in Bezug auf die Verwaltung des Online-Musikmarktes zu treffen.

Trotz aller Rufe während der Konferenz nach einer Überprüfung der freiwilligen Richtlinien zur kollektiven Verwaltung der Musikrechte online, die in 2005 von der EC herausgegeben worden waren und von Verwaltern für kollektive Rechte unterstützt worden waren sagte Barroso, die Kommission brauche mehr Zeit, um die richtigen Lösungen zu finden, die auf einer ausgeglichenen, nachhaltigen Übereinstimmung aller Interessensvertreter beruht.

Die Richtlinien sind für die EU Staaten nicht rechtlich bindend und der Musikindustrie zufolge weigern sich 21 der 27 Mitglieder, sie anzuwenden. Die europäischen Verwertungsgesellschaften führen außerdem ins Feld, dass die derzeitigen Richtlinien die großen anglo-amerikanischen Musikverlage begünstigen würden.

Aber wie Jorgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission erklärte, hat eine öffentliche Befragung in diesem Jahr ergeben, dass es keine breite Unterstützung für diese Gesetzgebung gibt. Dennoch wiederholte auch er, dass das System für die Verwaltung der Rechte für Musik online nicht zufriedenstellend sei.

Barroso sagte, er wolle sicherstellen, dass die kulturelle Vielfalt im Internet angemessen repräsentiert würde. „Für mich ist klar dass wir monopolistischen Lizenzstrukturen nicht erlauben dürfen, im Internet Fuß zu fassen. Das verfügbare Repertoire im Internet muss die kulturelle Vielfalt Europas angemessen widerspiegeln.“

Die Richtlinien der EC geben Autoren und Komponisten derzeit das Recht, selbst die Verwertungsgesellschaft zu wählen, die sie verwenden wollen und auch das Recht, die Verwertungsgesellschaften dazu anzuregen, eine pan-europäische Lizenz für die Musikhändler anzubieten.

Die Künstler fordern die EC mit Unterstützung durch die meisten MEPs auf, den Musikmarkt online zu regulieren und damit sicherzustellen, dass die CRMS (Verwalter für kollektive Rechte) eine vielfältige Palette an Musikprodukten zur Verfügung stellen; sie argumentieren, dass der derzeitige Zugang Nischen- und lokale Märkte nicht besonders ermutigt. Ihrer Meinung nach werden große CRMs die erfolgreichen internationalen Musikprodukte von den nationalen CRMs abziehen, welche dadurch Publikum einbüßen würden und die eine zentrale Rolle in der Förderung und Entwicklung örtlicher Talente spielten. Schon jetzt haben einige Verlage wie EMI damit begonnen, die Repertoires auf Englisch von kleineren CRMs abzuziehen.

Vertreter der Industrie sagen auch voraus, dass die Richtlinien nutzlos werden würden, falls die Universal Music Group (der größte Musikverlag der Welt) sich entscheidet, nur mehr eine Verwertungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen oder auch gar keine mehr.

In diesem Sinne sagte der Vorstand von Universal Richard Constant: „Während wir uns immer mehr zu einer digitalen Welt entwickeln, werden wir von antiquierten Lizenzpraktiken zurückgehalten. Europa hinkt hinterher (...). Die Empfehlung ist von Grund fehlerhaft. Wir müssen noch immer zu jeder Gesellschaft im Lande gehen und erhalten überteuerte Lizenzen.“

Barroso rules out quick decision on online music market (9.12.2007)

EU exec stays above online music rights fray (7.12.2007)

http://www.edri.org/edrigram/number3.14/music">EDRI-gram: Music: commission wants 1 internet clearing house (14.07.2005)

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