Regulierung von Onlinemedien in der Ukraine

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So, 23/12/2007 - 13:18

Bei einem öffentlichen Workshop in der Ukraine am 12. Dezember 2007 wurden Fragen bezüglich der Regulierung der neuen Onlinemedien diskutiert. Der Workshop war von Internews Ukraine in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Nationalen Kommission für Redefreiheit und die Entwicklung der Informationssphäre unter der Schirmherrschaft des ukrainischen Präsidenten organisiert worden.

Neben den ukrainischen Teilnehmern – Vertretern der Online- und Offlinemedien – aus Kiew und anderen wichtigen Städten der Ukraine hatte der Europarat zwei Fachleute eingeladen: Thomas Schneider, den Vorsitzenden der Expertengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft des Europarats und Bogdan Manolea von EDRi als Beobachter aus der selben Gruppe.

Das derzeitige Mediengesetz in der Ukraine besagt, dass alle Offlinemedien sich bei einem bestimmten Amt im Justizministerium registrieren lassen müssen, um als Journalisten anerkannt zu werden, Zugang zu Pressekonferenzen zu erhalten sowie andere Rechte wie den Schutz von Quellen, die sie in ihren journalistischen Arbeiten verwenden. Obwohl dieser Prozess dank der Interventionen der ukrainischen Teilnehmer eher zu einer Anmeldung als einer tatsächlichen Registrierung geriet, war die wichtigste Frage des Seminars dennoch, ob die Onlinemedien den gleichen Regeln unterstellt werden sollten.

Die beiden ukrainischen Redner, die Für- und Gegenargumente für die Regulierung der Onlinemedien präsentieren sollten (Roman Skrypin, Mediendirektor von „RBK-Ukraine“, einer unabhängigen ukrainischen Informationsagentur und Tetyana Popova, Vorsitzende der Ukrainischen Internetgesellschaft) zogen ähnliche Schlussfolgerungen – dass eine allgemeine Verpflichtung zur Registrierung von Onlinemedien nicht denkbar sei und eine solche Verpflichtung daher nicht in der Gesetzgebung verankert werden könne. Beide waren sich einig, dass eine freiwillige Registrierung für jede Art von Onlinemedien möglich sein soll. Roman Skrypin gab die recht bissige Erklärung ab, dass man sich für die Anerkennung der Bezeichnung Onlinemedien beim Justizministerium registrieren lassen und dadurch die selben Rechte und Verpflichtungen erhalten solle wie alle anderen professionellen Journalisten. Er sagte außerdem, dass Blogs anderer Websites weiterhin problemlos existieren könnten, ihnen jedoch weniger Vertrauen entgegengebracht werden würde als den registrierten Medien. Tetyana Popova erklärte auch, dass sich die ukrainischen Behörden vor drei Jahren dafür eingesetzt hatten, das Internet so massiv wie möglich zu regulieren, dass die Situation sich aber mittlerweile geändert hätte.

Bogdan Manolea schaltete sich ein und gab zu bedenken, dass die Diskussion außerdem die Frage berücksichtigen müsse, ob die verpflichtenden Registrierung bei einer staatlichen Behörde für Offlinemedien als legal betrachtet werden könne, besonders unter Art.10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Er forderte außerdem einige Klarstellungen bezüglich der Vorteile einer Registrierung als Onlinemedien bei den ukrainischen Behörden.
Die folgenden Diskussionen ergab keinerlei Aufschluss über besondere Vorteile sondern ergab, dass beinahe alle Vertreter der Onlinemedien bei dem Seminar nicht registriert waren; das bewies also, dass der Nutzen der Registrierung an sich bezweifelt werden darf. Tatsächlich sieht es so aus, dass einige der anwesenden Vertreter der Onlinemedien die Registrierung als potentielles Problem einstuften, weil sie damit leichter von lokalen Oligarchen in Deffamierungsprozesse hineingezogen werden könnten.

Thomas Schneiders Präsentation konzentrierte sich auf die Definition von Medien und Medienregulation, wie sie die vom Europarat entwickelten Standards sehen. Er betonte, dass „alle Voraussetzungen zur Registrierung von Onlinemedien als vordringliche Einschränkungen der freien Meinungsäußerung gelten können, womit Art.10 verletzt würde“; er referierte über den Fall Gaweda vs. Polen zu Registrierungsvoraussetzungen für Printmedien. Außerdem diskutierte er die Erfahrungen des Europarats bei seinen Versuchen herauszufinden, was Onlinemdien seien und die Schwierigkeiten bei der Findung einer umfassenden Definition in dieser Angelegenheit.

Er betonte, dass es für Onlinemedien keine strengeren Regulierungen als für Offlinemedien geben dürfe; laut der Erklärung des Europarats zur Kommunikationsfreiheit im Internet von 2003 „dürfen Mitgliedsstaaten Inhalte keinerlei Einschränkungen unterwerfen, die jene überschreiten, die auf andere Mittel der Inhaltsverbreitung angewendet werden.“ Es könnte jedoch eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen bezüglich der redaktionellen Haftung und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme („Impressum“) eingeführt werden. Dennoch sollte unterschieden werden zwischen professionellen und individuellen Websites und zwischen solchen, die für die öffentliche Meinung maßgebend sind und anderen, wobei das Prinzip der Geheimhaltung von Informationsquellen dennoch berücksichtigt werden muss.

Pavlo Moiseev, Vorstand der Rechtsabteilung bei Internews Ukraine erklärte die rechtlichen Details der Regulierung der Onlinemedien beginnend beim Prinzip der freien Meinungsäußerung in der Ukrainischen Verfassung, und die Tatsache, dass die derzeitigen Gesetze keine verpflichtenden Registrierungen für Onlinemedien vorsehen.

Bogdan Manolea nannte seine Präsentation „Die Grenzen der Redefreiheit und die Grenzenlosigkeit des Internets“ und legte die Europäische Gesetzgebung zu den Grenzen der Redefreiheit dar sowie auch die praktischen Probleme der Staaten, wenn sie versuchen, diese Regeln auf die Inhalte anzuwenden. Seine Rede konzentrierte sich auf die spezifischen Fälle – über die meisten hat EDRi-gram bereits berichtet – die belegen, dass Internetinhalte zunehmend und enorm schwierig zu regulieren sind, auch wenn es einige nationale Regulierungen von Inhalten gibt, die als illegal, invasiv oder schädlich für die Rechte Dritter eingestuft werden. Er erklärte weiters anhand praktischer Beispiele, dass jede Lösung für Filter der Regierungen nicht effektiv sein kann und mehr Probleme schaffen als sie lösen würde. Daher solle jede praktische Empfehlung zunächst prüfen, ob die spezifischen Normen nicht die freie Meinungsäußerung einschränken, bevor überhaupt jegliche Regulierungen von Internetinhalten überlegt werden könne, ob sie realistischerweise umgesetzt werden könnten und ob das Ergebnis nicht nur darin bestehen würde, die Inhalte – online - der Rechtssprechung anderer Länder zu unterstellen

Es gab viele Diskussionen darüber, ob und wie Onlinemedien von Regierungen und Privatspersonen verklagt werden könnten oder sollten, wenn Inhalte auftauchen, die unwahr oder in irgendeiner Weise schädigend sind. In diesem Zusammenhang argumentierte Thomas Schneider dass, obwohl es klare rechtliche Vorgehensweisen dabei geben müsse, wie Medien verklagt würden, die ihre freie Meinungsäußerung missbrauchen, der Gang vor Gericht in einer demokratischen Gesellschaft den letzten Ausweg darstellen sollte. Manchmal können die Dinge von verschiedenen Blickwinkeln betrachtete werden, es gebe nicht immer nur eine einzige allgemeingültige Wahrheit. Daher sollten Leute, die mit einigen Äußerungen der Medien nicht einverstanden sind, von ihrem Recht auf Erwiderung Gebrauch machen sowie von anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen, um die Vielfalt der Meinungen über ein Thema sicherzustellen, bevor man voreilig vor Gericht zöge.

In seiner Schlussrede fasste Andriy Kulakov, Vorstand von Internews Ukraine einige der Kernaspekte des Seminars zusammen, wie die Tatsache, dass die Registrierung von Onlinemedien in der Ukraine nicht verpflichtend ist und dass die Onlinemedien sich wie die Offlinemedien um mehr Selbstregulierung bemühen sollten. Er kam auch zu dem Schluss, dass der effizienteste Weg nach vorne in Bezug auf Gespräche über Internetinhalte darin bestünde, Bewusstseinserweiterung und Bildungsprogramme zu verwenden.

Bogdan Manolea - The limits of freedom of speech and the no-limits of the Internet (12.12.2007)

Thomas Schneider - Regulation of online media:europe's experience (12.12.2007)

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