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EDRIgram, Nr 5.22; 21. November 2007 |
ENDitorial: Europarat – Inhaltsregulation: Durchbruch; IPR: verzwickt.
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Mo, 26/11/2007 - 21:43
Das achte Treffen der Europarat-Expertengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (MC-S-IS) fand am 29.-30. Oktober 2007 in Straßburg statt. Größtenteils widmete man sich der Besprechung von Entwürfen von Dokumenten über technische Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte und besonders auf die freie Meinungsäußerung. Zwei Gebiete wurden genauer besprochen: Inahltsregulation und geistiges Eigentum. In ihrer Stellungnahme als unabhängiger NGO Beobachter der MC-S-IS des Europarates äußern EDRI Bedenken, wo es nötig ist und manches Mal auch lautstark - wie vor kurzem, als die freie Meinungsäußerung online in einer neuen Empfehlung nicht eingehalten worden war (Rec(2007)11). In dieser Kampagne wurde EDRIs Statement von 34 nationalen und internationalen NGOs unterstützt, einschließlich bedeutender Gruppen für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Menschenrechte. EDRI spielen aber ebenfalls ihre Rolle, wenn es zur Förderung von Ergebnissen des Europarates kommt, die zu wichtigen Werkzeugen für die Verfechter der freien Meinungsäußerung online werden könnten. Dazu wird es sehr bald kommen, falls der Entwurf der „Empfehlung für Maßnahmen zur Förderung des Respekts für die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Bezug auf technische Filtermaßnahmen“ und der begleitende Entwurf „Bericht über den Gebrauch und die Auswirkung technischer Filtermaßnahmen bei verschiedenen Arten von Inhalten in der Online-Umgebung, mit besonderem Augenmerk auf Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention“ ohne wesentliche Änderungen vom Steering Committee on the Media and New Communication Services (CDMC) bei ihrem nächsten Treffen angenommen wird und in der Folge vom Ministerkomitee des Europarates. Beide Entwürfe wurden während diesem MC-S-IS Treffen angenommen. Mitglieder und Beobachter der MC-S-IS Gruppe haben die Dokumente besprochen, die von Vertretern Österreichs (stellvertretender Vorsitz der MC-S-IS Gruppe) und Armeniens vorbereitet worden waren, mit der Unterstützung des MC-S-IS Sekretariats und mit EDRI als Beobachter. EDRI hatte die Möglichkeit, viele Änderungen bei beiden Dokumenten vorzuschlagen, bevor sie an die ganze Gruppe weitergereicht wurden; beinahe alle Änderungen wurden aufgenommen. Wie viele Mitglieder der Gruppe bemerkten, wäre diese Empfehlung das erste wichtige Schriftstück, in dem die übliche nationale, Europäische und internationale Rhetorik des „Allheilmittel technisches Filtern“ für den Kampf gegen illegale oder schädliche Inhalte durchbrochen würde, weil die Notwendigkeit von Respekt vor den Menschenrechtsstandards, ganz an vorderster Front das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber auch das Recht auf Privatsphäre und andere Bedingungen der Europäischen Menschenrechtskonvention inklusive dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wieder eingeführt wurde. Ein Mitglied – Norwegen – bestand jedoch auf den „Eindruck, den die Schriftstücke hinterließen, dass es den Regierungen nicht [länger] erlaubt werden würde, irgendwelche Inhalte zu filtern oder zu sperren“; man war aber recht allein mit dieser Ansicht. Der endgültige Entwurf empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates „Maßnahmen ergreifen, um den Respekt vor der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit im Hinblick auf technische Filtermaßnahmen in Übereinstimmung mit den zur Verfügung gestellten Richtlinien“ zu fördern sowie „die Aufmerksamkeit aller relevanten öffentlichen und privaten Interessensvertreter auf diese Richtlinien zu ziehen, besonders jener, die technische Filtermaßnahmen designen, aktivieren und überwachen, sowie der Zivilgesellschaft, damit sie an der Implementierung mitarbeiten können.“ Der Empfehlungsentwurf gibt detaillierte Richtlinien zu (I) „Den Gebrauch und die Kontrolle von Filtern, damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit voll ausgeübt und genossen werden kann“, (II) „Angemessene Filter für Kinder und junge Menschen“, und (III) „Den Einsatz der Filtersysteme durch Staatsakteure und den Privatsektor“. Ein weiteres Set an Entwürfen, das bei dem Treffen besprochen wurde, wurde nicht annähernd mit demselben Wohlwollen begrüßt; es ist nicht einmal sehr wahrscheinlich, dass es bald angenommen werden wird, oder überhaupt jemals. Bei diesen Entwürfen handelt es sich um eine „Empfehlung zur Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit und Rechte auf geistiges Eigentum in der neuen Informations- und Kommunikationsumgebung“ und den begleitenden Berichtsentwurf über aufkeimende Themen und Trends in diesem Zusammenhang. Ersterer wurde von Vertretern der Schweiz (Vorsitz) mithilfe des Sekretariats, und letzterer vom Sekretariat und einer informellen Arbeitsgruppe mit Beobachtern aus Frankreich, Malta, Norwegen und Vertretern des INSAFE/European SchoolNet verfasst. Auch wenn EDRI nicht an der Vorbereitung dieser Dokumente beteiligt gewesen ist, befand man die zur Diskussion eingereichten Schriftstücke für durchwegs positive Errungenschaften und teilte diese Meinung auch der MC-S-IS Gruppe mit. Dennoch brachen die Schriften eine ungemein aufgeheizte Diskussion vom Zaun, soweit, dass einige Mitgliedsstaaten sich zu einer wahrhaft abblockenden Position verstiegen und sogar versuchten zu argumentieren, diese Themen lägen außerhalb des Gruppenmandats des MC-S-IS, und als wäre das noch nicht genug, versuchte man die Fähigkeit der Mitglieder und Beobachter anzuzweifeln, mit Themen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum in geeigneter Art und Weise umzugehen. Der stärkste Gegner der Schriften war zweifelsohne Norwegen, gefolgt von den wesentlich weniger aggressiv eingestellten Vertretern Finnlands, Frankreichs und Portugals. Die ENPA (European Newspaper Publishers' Association) schloss sich dieser Opposition als Beobachter an. Zusätzlich sprachen sich Österreich, die Schweiz und Armenien für die Entwürfe aus und wurden dabei von EDRI, INSAFE/European SchoolNet und EBU (European Broadcasting Union) als Beobachter unterstützt. Wie der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz der MC-S-IS Gruppe klarstellten, geht es in diesen Dokumenten gezielt um den Schutz der freien Meinungsäußerung, wenn Techniken zur Verwaltung von digitalen Rechten bei geistigem Eigentum eingesetzt werden, besonders seit eine frühere Expertengruppe zu Urheberfragen nicht mehr besteht, weil das Mandat an die MC-S-IS Gruppe weitergegeben worden war. Es wurde außerdem daran erinnert, dass die MC-S-IS Gruppe die Verantwortung dafür trägt, alle Fragen, die ihr Mandat betreffen, anzusprechen und zu untersuchen, auch wenn es sich um kontroverielle Themen handelt. Die wichtigsten umstrittenen Punkte beziehen sich auf die Richtlinien im Zusammenhang mit der Förderung des Zugangs zu Wissen und Bildung, mit der Unterstützung von Rechteinhabern bei ihrer Selbstbestimmung darüber, wie auf ihre geschützten Werke zugegriffen werden darf, und mit der Förderung innovativer Systeme beim Entgelt der Rechteinhaber, die ihre geschützten Werke genutzt bzw. wieder genutzt sehen wollen. Das Thema sollte am Programm des nächsten MC-S-IS Treffens 2008 erneut aufscheinen. In der Zwischenzeit wird die MC-S-IS Gruppe eine genaue Darstellung der Hauptpunkte ausarbeiten, bei denen man sich uneinig war und diese an den CDMC weiterleiten. Eine der Entscheidungen, die getroffen werden müssen ist die, ob diese Aktivität in einer Empfehlung des Europarates münden würde oder in einer anderen Art von Schriftstück oder Aktion, die noch weniger normativ sein würden (manche schlugen sogar eine weitere Konferenz vor). Im letzteren Fall würden EDRI und viele andere NGOs dies als eine Kapitulation vor den Hauptlobbies verstehen müssen. Zusätzlich zu diesen beiden Hauptdiskussionen tauschte die MC-S-IS Gruppe rasch Ansichten über zwei zukünftige Schriftstücke über das Verständnis der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit im Hinblick auf die Arbeit der Internetanbieter auf der einen Seite und Online-Spieleanbieter auf der anderen Seite aus. Ein drittes Dokument, von dem noch kein Entwurf vorliegt, ist ebenfalls über die Arbeit der Seitenbetreiber sozialer Netzwerke vorgesehen. Über deren Bedeutung wurde kurz diskutiert, auch wenn diese Dokumente eher ein Set an Richtlinien für besorgte Akteure als normative Dokumente für Mitgliedsstaaten darstellen würden. Die Gruppe war sich generell einig, dass web 2.0-Dienste in Zusammenhang mit Respekt für Menschenwürde und Menschenrechte besprochen werden müssen. Eine informelle Arbeitsgruppe wird damit beginnen, Inputs zu diesem Zweck vorzubereiten; die Schweiz und Frankreich werden mit EDRI als Beobachter daran teilnehmen. Dazu kommt, dass die Gruppe die Gründung eines Instruments zur „Festlegung eines Standards, der ein kohärentes pan-europäisches Level beim Schutz von Kindern vor schädigenden Inhalten bei der Verwendung neuer Kommunikationstechnologien und -diensten und dem Internet, während die Meinungsfreiheit und der freie Informationsfluss garantiert wird“. Die allgemeine Stimmung neigte sich gegen solche Aktivitäten, besonders nachdem Österreich, Armenien und EDRI ausdrücklich davor warnten, dass eine Einigung auf eine allgemeine Definition von schädigenden Inhalten schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein würde, wenn man die Diversität der Kulturen, Werte und Sensibilitäten auf einem pan-europäischen Level bedenkt. Schlussendlich musste sich die Gruppe mit möglichen neuen Arbeitsthemen beschäftigen, im Hinblick auf die Erneuerung der MC-S-IS Satzungen und der Vorschläge für Themen für die Erste Europäische Ministerkonferenz über Medien und Neue Kommunikationsdienste, die im Mai 2009 in Reykjavik abgehalten werden wird, wie beim 5. CDMC-Treffen beschlossen worden war. Zusätzlich zum Respekt von Menschenrechten und Menschenwürde in web2.0, worauf man sich schon geeinigt hatte, schlug EDRI auch noch Suchmaschinen und Respekt der Privatsphäre vor. Das nächste reguläre MC-S-IS Treffen ist für März 2008 geplant. unwatched: Europarat beschäftigt sich mit den Auswirkung technischer Maßnahmen auf Menschenrechte. (12.04.2007) CDMC 5th meeting report (12.09.2007) (Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI Mitglied IRIS - Frankreich) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/750
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