Französischer Verfassungsrat stimmt DNA-Tests zu

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Mo, 26/11/2007 - 21:25

In einer Entscheidung, die am 15. November 2007 herausgegeben wurde, stimmt der Französische Verfassungsrat der Einführung von DNA Tests in das neue Immigrationsgesetz zu, um die Familienbande ausländischer Kandidaten nachweisen zu können, die für ein Visum von über 3 Monate aufgrund von Familienzusammenführung ansuchen. Der Gebrauch der Tests wurde jedoch eingeschränkt und ausdrücklich zwei Ausnahmen angeführt.

Die erste Ausnahme macht diese Auflagen hinfällig, wenn Familienbande mit der Mutter durch ein anderes legales Mittel im Einklang mit den Gesetzen des Landes der Mutter nachgewiesen werden können. Die zweite Ausnahme verbietet jede systematische Anwendung von DNA Tests und der Rat erinnert daran, dass in den französischen Konsulaten zuerst alle anderen Mittel zur Feststellung der Familienbande ausgeschöpft werden müssen.

Mit diesen und früheren Einschränkungen durch den französischen Senat werden diese Bedingungen tatsächlich schwer in die Praxis umzusetzen sein. Dennoch stellt diese Entscheidung des Verfassungsrat einen Verstoß gegen die französischen Gesetze über Bioethik von 1994 und 2004 dar, in denen ausdrücklich vorgeschrieben wird, dass Identifikationen durch genetische Muster ausschließlich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke vorgenommen werden dürfen. Zum ersten Mal wird hier aus administrativen Gründen gegen dieses Gesetz verstoßen.

French Constitutional council Decision 2007-557 DC (in French only, 15.11.2007)

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(Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI Mitglied IRIS - Frankreich)

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