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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.21, 7. November 2007

Tschechische Regierung will den Grad der Überwachung erhöhen.

Verfasst von sac am 10. November 2007 - 16:16
  • Privatsphäre
  • Tschechische Republik

Das Tschechische Innenministerium hat im Oktober 2007 einen neuen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus vorgestellt, der unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung den Zugriff der Polizei und der Geheimdienste auf persönliche Daten ausweiten würde.

Das Tschechische Innenministerium hat seit 2002 jedes Jahr einen ähnlichen Plan vorgestellt – 2005 gewann man damit sogar den Tschechischen Big Brother Award – der bis jetzt jedesmal vom Parlament abgelehnt worden ist. Der Aktionsplan soll als Gesetzesentwurf verwendet werden, der es der Polizei und anderen Behörden erlaubt, auf E-Mails zuzugreifen und ohne jegliche gerichtliche Anordnung Abhöraktionen durchzuführen.

„Gemäß den derzeitigen rechtlichen Regelungen müssen die Sicherheitsbehörden gewisse Auflagen und Bedingungen erfüllen, wenn sie bestimmte Aktionen durchführen wollen, deren Existenz ist nicht in Frage zu stellen.“ hieß es vom Sprecher des Innenministeriums, Vladimir Repka.

Im Vergleich zu dem Plan, der letztes Jahr vorgeschlagen worden war, ist der diesjährige Plan weitaus vager formuliert, sodass „es tatsächlich sehr schwierig ist, dagegen zu argumentieren“ sagt der Datenschutzexperte Filip Pospísil vom EDRi-Mitglied Iuridicum Remedium. Er ist der Ansicht, der Plan wurde vom US Partiot Act beeinflusst, der es den amerikanischen Behörden erlaubt, auf persönliche Daten direkt zuzugreifen.

Derzeit können E-Mails nur dann abgefangen und überwacht werden, wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der bis zu sechs Monate gültig ist. „Sie wollen einfach den Richter anrufen und die schriftliche Erlaubnis erst später einholen müssen“, sagte Pospísil.

Was man im Innenministerium außerdem anstrebt ist, Finanzinstitutionen und private Internetanbieter zwingen zu können, Informationen über Klienten an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben sowie die Anonymisierung von Telefonkarten abzuschaffen.

Pospísils Meinung nach soll der jetzige Plan als ein Test dienen, um die Position der Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit auszutesten, da – auch wenn er von der Regierung angenommen wird – der Plan keinen tatsächlichen Nutzen mit sich bringt, wenn er nicht durch das Parlament gebracht werden kann. „Ich glaube, es ist nur eine Art Test des Innenministeriums und anderer Geheimdienste, um die Bereitschaft der Öffentlichkeit und ihrer Vertreter zu testen, ein wenig Datenschutz für Versprechungen über verbesserte Sicherheit einzutauschen,“ sagte er.

Privacy International hat Berichte über die Situation in der Tschechischen Republik herausgegeben, in denen Besorgnis über die erhöhten Anstrengungen der Regierung geäußert wird, Überwachungen zu legalisieren, eine zentrale Datenbank aus den separaten Datenbanken der Sicherheitsbehörden zu schaffen sowie über den hohen Grad an Videoüberwachungen im Land, die durch keinerlei gesetzlichen Auflagen reguliert sind.

Hana Stepánková, die Sprecherin des Büros für den Schutz von persönlichen Daten, das für die Durchsetzung der Datenschutzgesetze im Tschechien zuständig ist, sagte, dass die Anwälte des Büros den Vorschlag derzeit prüfen. Der Entwurf des Plans kann bis Ende Oktober von der Öffentlichkeit kommentiert werden, aber es gibt keine Garantie dafür, dass der Innenminister die Kommentare auch in Betracht ziehen wird.

Ministry seeks approval for terror law (24.10.2007)

EDRi-gram: Big Brother Awards presented in 4 countries (3.11.2005)

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