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EDRIgram, Nr. 5.20, 24. Oktober 2007. |
Einige Internet- und Medienunternehmen drängen auf Richtlinien für Benutzerinhalte
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Fr, 26/10/2007 - 11:17
Einige Medien- und Internetunternehmen wie CBS, Fox, MySpace, NBC, Veoh Networks, Viacom haben kürzlich unter der Initiative von Walt Disney und Microsoft ein Set von Richtlinien erstellt, das eine Online-Umgebung zur Entwicklung von User Generated Content (UGC) Diensten schaffen und zum Schutz von Inhabern von Urheberrechten dienen soll. Andere große Firmen wie Google und andere Rechteinhaber (Sony, Time Warner, Paramount) haben das Dokument nicht unterzeichnet. UGC Dienste beziehen sich auf Dienste wie MySpace, Soapbox auf MSN Video, Dailymotion und Veoh.com, schließen aber Technologien wie Browser, Email oder Suchdienste nicht mit ein. Die Richtlinien bestehen aus einer Reihe von Leitsätzen, die Ziele wie die „Elimination von Inhaltsverstößen bei UGC Diensten, die Unterstützung von Uploads originaler und autorisierter nutzergenerierter Audio- und Videoinhalten, den Schutz der Daten der Nutzer und die Unterstützung einer fairen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Inhalte bei UGC Diensten“ verfolgen, von Außenstehenden jedoch als ein Versuch angesehen werden, DRMi in die Onlinesphäre des Videosharens einzuschleusen. Auch wenn die Richtlinien dazu vorgesehen sind, „Innovation und Kreativität zu fördern“, steht dahinter die Idee einer Filter- und Blockierungstechnologie auf dem neuesten Stand, die verletzende Inhalte von UGC Diensten eliminieren kann. Die regelmäßige Entfernung der ungesperrten verletzenden Inhalte und der Links zu Seiten, die eindeutig oder überwiegend zur Verbreitung verletzender Inhalte verwendet werden, wir ebenfalls angegriffen. Die Firmen sollten sich auch bei der Schaffung von Vorgehensweisen einbringen, die bei Vorwürfen von Sperren „out of error“ eingesetzt werden können. „Die faire Verwendung“ wird in den Richtlinien viermal angeführt, dabei wird allerdings nicht erwähnt, was die unterzeichnenden Parteien darunter eigentlich verstehen. Eine der Verpflichtungen, die in den Richtlinien aufgestellt werden, ist die Einbehaltung der Connectiondetails für 60 Tage bei Internetnutzern, die verletzende Inhalten online gepostet haben, Informationen, die dem Rechteinhaber auf Anfrage zugänglich gemacht werden müssen. Eine weitere interessante Verpflichtung aller Mitglieder des UGC Abkommens ist, dass sie einander nicht angreifen dürfen, während die Regeln durchgesehen werden, falls einige der gesichteten Inhalte nicht richtig gefiltert sind; dies hat den Hintergrund, dass zwei der Mitglieder, nämlich NBC Universal und Veoh, Beschwerden gegeneinander eingelegt hatten. Die Unterzeichnung des Abkommens könnte das Gerichtsverfahren beeinflussen. Der große Abwesende bei den Unterzeichnenden war Google, wo man am 15. Oktober die Filtertechnologie für die YouTube Videosharingseite präsentiert hat, die nun zu Google gehört. Googles Vertreter waren in die Verhandlungen mit einbezogen, entschieden sich aber, das Abkommen bis auf weiteres nicht zu unterzeichnen. YouTubes Chefingenieur Jeremy Doing sagte: „(...) industrieweite Technologieverfügungen sind generell schlechte Ideen. Diese Industrie ist noch jung und wir glauben, dass Innovationen am Markt zu kreativen Lösungen führen können, die wir uns heute noch gar nicht ausmalen können.“ Ein Grund für diese Zurückhaltung könnte der Prozess zwischen Google und Viacom in Sachen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf YouTube sein. Ein anderer Grund könnte in der Tatsache liegen, dass Googles neue Filtertechnologie die verletzenden Inhalte sofort von der Website entfernt, während in den Richtlinien die „Sperre von verletzenden Uploads, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ vorgeschlagen werden. Principles for User Generated Content Services Disney, Microsoft Lead Copyright Pact (19.10.2007) Studios unveil their copyright protection guidelines (18.10.2007) Sharing videos: towards the end of the process? (only in French, 19.10.2007) Microsoft, Viacom Posture On Content Sharing (19.10.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/690
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