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EDRIgram, Nr. 5.20, 24. Oktober 2007. |
Online Polizeidurchsuchungen auch in Österreich eingeführt.
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Fr, 26/10/2007 - 11:14
Die österreichischen Behörden haben bekanntgegeben, dass die Polizei ab 2008 damit beginnen wird, online-Durchsuchungen als ein Instrument im Rahmen der Ermittlungen einzusetzen; damit soll der Verwendung neuer Technologien in terroristischen und schweren Verbrechen begegnet werden. Auf diesem Weg schließt sich Österreich der Schweiz und Deutschland an, wo in die selbe Richtung gearbeitet wird, obwohl von Datenschutzseite ernste Bedenken laut werden. Die österreichische Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter haben in einem Interview mit dem Radiosender Ö1 bekanntgegeben, dass diese neue Maßnahme, die auch in der Regierungssitzung besprochen wurde, gesetzt wird. Die beiden Minister erklärten, die Maßnahme werde nur in Verbindung mit terroristischen oder anderen schweren Verbrechen zum Einsatz kommen, die mit Freiheitsstrafen von mindestens 10 Jahren geahndet werden. Die bei der Regierungssitzung am 18. Oktober 2007 angenommene Entscheidung wartet noch auf technische und rechtliche Klärungen im Hinblick darauf, wie sie angewendet werden wird; früher als Ende 2008 rechnet man nicht mit dem Einsatz. Für die Online-Durchsuchungen wird es die richterlicher Genehmigung jeweils im Einzelfall brauchen; sie werden vom Staatsanwalt des Innenministeriums überwacht. Berger sagte, dass diese Online-Durchsuchungen nur in Ausnahmesituationen durchgeführt würden und dass die Maßnahme nötig sei, um mit der Verwendung des Internets durch Terroristen Schritt zu halten und als Antwort auf die steigenden Anzahl elektronischer Verbrechen weltweit. Der neuen Entscheidung folgend wird die österreichische Polizei in der Lage sein mit Trojanern auf Festplatten von PCs zuzugreifen. Die Trojaner können via E-Mail aber auch im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen auf den Computern eingeschleust werden. Wie EDRI berichtete, sind Online-Durchsuchungen von Computern durch die Geheimdienste auf Veranlassung von Innenminister Otto Schilly, in Deutschland seit 2005 Realität. Der Oberste Deutsche Gerichtshof in Karlsruhe hat am 5. Februar 2007 entschieden dass, gemäß dem Deutschen Strafgesetzbuch, online-Durchsuchungen durch die Polizei als illegal einzustufen sind. Seitdem zeigen die deutschen Behörden erhöhtes Interesse daran, eine legale Basis für Online-Durchsuchungen ovn PCs in Deutschland zu erreichen. Auch die Schweiz hat im Juni 2007 entschieden, geheime Online-Durchsuchungen durch die staatliche Polizeibehörde zu erlauben. Koalition einig über Online-Fahndung (17.10.2007) Austria plans to start conducting secret online searches in 2008 (18.10.2007) Schweizer Regierung beschließt heimliche Online-Durchsuchungen (16.06.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/689
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