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EDRIgram, Nr. 5.20, 24. Oktober 2007. |
Neuer italienischer Gesetzesentwurf – soll die Zensur durch den Staat verschleiern.
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Fr, 26/10/2007 - 11:07
Wie schon vor sechs Jahren das berüchtigte Gesetz 62/2001 zielt ein neuer Gesetzesentwurf nun über das „Neuarrangement des Verlagswesens“, der von der italienischen Regierung am 3. August 2007 vorgelegt wurde und nun dem Parlament vorgelegt wird, eindeutig darauf ab, die freien und privaten Äußerungen von Gedanken durch „normale Bürger“ im Internet mit sowohl bürokratischen und finanziellen Belastungen als auch Sanktionen zu belegen. Der Text, den die Regierung vorgelegt hat, ist gewollt verwirrend und mehrdeutig. Wenn das Parlament ihn in der Form annimmt, würde daraus nur Verwirrung und Unsicherheit entstehen, was die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung betrifft, auch für Leute, die keine professionellen Journalisten oder Zeitungsherausgeber sind. Es gibt keine Erklärung, warum die Regierung vorhat, auch normale Leute als „ausgewiesene Journalisten“ zu behandeln, die keinerlei Absicht haben, es zu werden, und warum im Text nicht klar ausgewiesen wird, dass die Verpflichtungen, die dieses Gesetz einführen (falls angenommen) wird, sich nur auf Profis und Unternehmer in der inhaltsproduzierenden Industrie beziehen. Wenn es darum geht, „Diffamierungen“ zu sanktionieren, bietet der Vorschlag der Regierung keine Lösung: die entsprechenden Gesetze bestehen bereits, und jeder, der online publiziert, kann leicht identifiziert werden. Damit kann dies also keine Entschuldigung für freiheitsbedrohende Gesetzgebung sein. Fakt ist, dass dieser Entwurf der Gesetzgeber ein weiteres Damoklesschwert schaffen wird, das über jedem hängt, der „unbequeme“ Meinungen oder Informationen veröffentlicht. Ein solches Gesetz würde, falls angenommen, nicht von sehr vielen Menschen befolgt werden, und dafür gibt es unterschiedliche Gründe: die Leute sind sich nicht bewusst, dass es ein solches Gesetz gibt, oder sie verstehen es nicht; wegen absichtlichem und rechtmäßigem „zivilem Ungehorsam“; wegen der obskuren und komplizierten Interpretation usw. Das Ergebnis wäre die Schaffung eines „künstlichen Vergehens“, das den Umständen und Möglichkeiten entsprechend verfolgt wird – oder entsprechend den Launen und Vorurteilen derjenigen Leute, die eben gerade an den Hebeln der Macht sitzen. Das ist auch für Firmen schädlich, die das Netz verwenden und für Internetanbieter. Der Entwurf ist auch für Hostingdienste ein schwerer Schlag, sowie für die Dienste, die auf Communities basieren und dem freien zur Verfügung Stellen von weithin nützlichem Inhalt. Daher steht der Entwurf nicht nur im krassen Widerspruch zum universellen Recht auf Freie Meinungsäußerung, sondern behindert auch ein Geschäftsmodell, das sich zunehmend als dem sozialen Vorteil zuträglich erwiesen hat. Wir fordern: es muss deutlich angeführt werden, dass die Verpflichtungen – falls sie tatsächlich notwendig sind – sich nur auf Herausgeber, Pressedienste und allgemein nur auf Unternehmer beziehen, die gewinnorientiert arbeiten und öffentliche Subventionen erhalten; jede Veröffentlichung durch Privatpersonen und Non-Profit Organisationen, die nichts „verkaufen“, muss davon ausgeschlossen bleiben. ------------------------------------------------------------------------------------------- ALCEI statement - Return of MinCulPop ? (19.10.2007) Draft law on the "re-arrangement of publishing" (Italienisch, 3.08.2007) InterLex - N. 382 - special issue on the freedom of information (Italienisch, 23.10.2007) (Beitrag vom EDRI-Mitglied - ALCEI -Italien) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/688
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