GB: Entschlüsselt eure Daten oder ab ins Gefängnis!

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So, 14/10/2007 - 19:15

Der umstrittene dritte Teil der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) ist in Großbritannien mit 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Diese neue Verordnung gibt der Polizei die Befugnis, die Verschlüsselungen von Daten einzusehen oder Verdächtige dazu zu zwingen, Daten zu entschlüsseln.

Die RIPA wurde im Jahr 2000 angenommen, Teil drei trat jedoch bis zum vergangenen Jahr nicht in Kraft, als die britische Regierung eine öffentliche Befragung über dessen Durchsetzung durchführte. Trotz der negativen Kommentare, die von Seiten der Sicherheitsexperten laut wurden und der ernsthaften Bedenken, dass die Durchsetzung einer solchen Maßnahme viele Firmen aus Großbritannien vertreiben wird, haben die Behörden entschieden, ihre anfängliche Position beizubehalten und das Gesetz mit 1. Oktober 2007 zu verabschieden.

Absatz 49 des dritten Teil der RIPA sieht vor, dass Personen gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Strafverfolgungsbehörden mit einem entsprechenden Bescheid entweder die Verschlüsselungen der Daten oder die Daten selbst herauszugeben. Falls man sich weigert, könnte bei Fällen, die mit Antiterrormaßnahmen in Verbindung stehen, eine fünfjährige Haftstrafe verhängt werden oder die Höchststrafe von 2 Jahren Haft bei anderen Fällen.

Die britische Regierung hat die Anwendung forciert, weil man der Ansicht war, dass terroristische, pädophile und abgehärtete Kriminelle die Verschlüsselungen zur Verschleierung ihrer Aktivitäten verwenden könnten; jedoch können Kriminelle, die sich weigern, diese belastenden Daten zu entschlüsseln, mit milderen Haftstrafen rechnen. „Die Maßnahmen in Teil Drei zielen darauf ab, die öffentlichen Behörden in die Lage zu versetzen, die Öffentlichkeit zu schützen und sicherzustellen, dass die Wirksamkeit ihrer weiteren gesetzlich festgelegten Befugnisse nicht durch die Verwendung von Technologien untergraben werden, die elektronische Informationen schützen,“ hieß es aus dem Innenministerium.

Das Innenministerium ließ außerdem verlautbaren, dass der Prozess vom Kommissar für Informationsüberwachung, dem Beauftragten der Geheimdienste und dem obersten Überwachungsbeauftragten betreut wird.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Personen, die eine Vorladung basierend auf Absatz 49 erhalten, daran gehindert werden können, diese Informationen an irgendjemand anderen weiterzugeben als seinen oder ihren Anwalt.

RIPA ist nur auf britischem Hochheitsgebiet anwendbar, d.h. auf Daten auf britischen Servern oder auf Daten die innerhalb Großbritanniens auf anderen Geräten gespeichert sind.

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