Die Tage der österreichischen Datenschutzkommission sind gezählt.

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So, 14/10/2007 - 19:01

Die mangelnde Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission (DSK) ist ein Thema, mit dem sich die Europäische Kommission bereits beschäftigt, seit im Oktober 2003 eine Beschwerde von Seiten der Datenschutzorganisation Arge Daten eingereicht worden war.

Im Juli 2005 hat die Kommission damit begonnen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten, weil der zweite Satz von Artikel 28 (1) der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) falsch implementiert wurde; dort wird festgelegt, dass die Datenschutzbehörden ihre Funktionen in völliger Unabhängigkeit ausüben müssen.

Die österreichische Datenschutzkommission ist, was die Organisation und das Personal betrifft, in das Bundeskanzleramt integriert.

Einem Gesetzesentwurf zufolge, der bis Mitte September zur öffentlichen Begutachtung auflag und mit dem verschiedene Bestimmungen der österreichischen Verfassung geändert werden sollen, wird die DSK nun aufgelöst werden. Einige der Pflichten der DSK sollen auf neun Verwaltungsgerichte aufgeteilt werden (eines in jedem österreichischem Bundesland), die durch dieses neue Gesetz eingerichtet werden. Welche Organisationen die restlichen Pflichten übernehmen werden, bliebt weiterhin ungeklärt.

In der aktuellen Ausgabe für die Jahre 2005-07 des alle zwei Jahre erscheinenden Datenschutzberichts hat sich die DSK entschieden gegen diese Pläne ausgesprochen und argumentiert, dass die Möglichkeiten, ihre Aufgaben auf die Verwaltungsgerichte aufzuteilen, beschränkt sind, weil diese Gerichte nur Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von Verwaltungsbehörden bearbeiten dürfen. Beschwerden über rechtswidrige Handlungen im privaten Sektor müssen dann von Zivilgerichten verhandelt werden.

Das wird es nicht nur für Bürger schwierig machen den zuständigen Gerichtshof zu finden, sondern auch die Barriere und die Kosten für die Durchsetzung von Bürgerrechten anheben, weil Verfahren in (Verwaltungs)Gerichten viel formaler durchgeführt werden als die recht zwanglosen Verfahren der derzeitigen Datenschutzbehörde.

Während noch nicht geklärt ist, welche Organisationen die Aufgaben der DSK übernehmen werden, schießt der Gesetzesentwurf Klauseln mit ein, die „unabhängige“ Einrichtungen schaffen sollen, die nicht an Richtlinien ihrer vorgesetzten Organe gebunden sind. Diesen vorgesetzten Organe wird jedoch das Recht gewährt, alle Verfahren der „unabhängigen“ Einrichtungen zu untersuchen und die „unabhängigen“ Einrichtungen aus „wichtigen Gründen“ abzuberufen.

Wenn dieser Entwurf ohne einschneidende Korrekturen in Kraft tritt, wird dies ein sogar noch niedrigeres Niveau der Durchsetzung von Datenschutzrechten zu Folge haben, als es in Österreich sowieso schon der Fall ist. Das Niveau ist ohnehin schon ziemlich niedrig, während die Arbeitsbelastung ständig steigt.

In einem Vergleich der Anzahl der Mitarbeiter der europäischen Datenschutzbehörden in Relation zur Anzahl der Einwohner der jeweiligen Länder erreicht Österreich Platz 27 (Platz 24 im Jahr 2004) von 31 Ländern. Im Schnitt haben die Datenschutzbehörden in Ländern vergleichbarer Größe rund 40 Mitarbeiter, die österreichische DSK hat nur 20.

Während die Anzahl der Mitarbeiter in den meisten Ländern zwischen 2004 und 2006 gestiegen ist, ist sie in Österreich gleich geblieben - schlimmer noch, die wichtige Position der Kontaktperson zu internationalen Organisationen, wie der Artikel 29 Arbeitsgruppe, musste aufgegeben werden, weil der DSK neue Aufgaben zugeteilt wurden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Gesetzesentwurf, der zur Auflösung der österreichischen Datenschutzkommission führen wird, einen weiterer konsequenten Schritt in der Geschichte unambitionierter Datenschutzpolitik darstellt. Während die offiziellen Stellen Österreichs stolz darauf sind wieder einmal den ersten Platz im E-Government errungen zu haben, sollten sie sich lieber der unrühmlichen Position als Schlusslicht im Datenschutz schämen.

Österreichische Datenschutzkommission

Arge Daten

EDRI-gram: EC: data protection inadequate in Austria and Germany (24.08.2005)

Gesetzesentwurf - Webseite des österr. Parlaments

Datenschutzberich für die Jahre 2005 - 2007

(Beitrag von Andreas Krisch - EDRI-Mitglied VIBE! - Österreich)

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