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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.18, 26. September 2007

EU Gerichtshof bestätigt Microsofts Geldstrafe über 497 Millionen Euro.

Verfasst von sac am 30. September 2007 - 19:25

Microsoft hat die Berufung verloren, die sie beim Gericht der ersten Instanz gegen die Entscheidung der Europäische Kommission (EC) bezüglich des Monopolmissbrauchs eingelegt hatten, und die den Betrieb verpflichtet hatte, ihren Konkurrenten den Zugriff auf ihre Serverprotokolle und die Entbündelung ihrer Mediaplayer Software vom Windows-Betriebssystems ermöglicht.

Der Fall hat eine lange Geschichte; nach einer Klage im Jahr 2003 von Novell, die Microsoft beschuldigten, die Information ihrer Serverprotokolle unzugänglich zu machen, traf die Europäische Kommission die vorübergehende Entscheidung, Microsoft dazu zu verpflichten, den Windows Media Player von Windows zu entbündeln und ihren Konkurrenten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Kompatibilität mit den Windows Servern notwendig war. In Anbetracht der Tatsache, dass Microsoft sich nicht an diese gerichtliche Anordnung gehalten hat, belegte die EC Microsoft mit der höchsten Geldstrafe in der Geschichte der EU – 497 Millionen Euro.

Microsoft zahlte die Strafe, legte jedoch beim Gericht der ersten Instanz Berufung ein, das diese Berufung am 17. September 2007 zurückwies mit Ausnahme eines kleinen Teils, der sich auf die Ernennung eines beobachtenden Bevollmächtigen „mit der Befugnis, unabhängig von der Kommission auf die Assistenz, die Information, die Dokumente, das Gelände und die Angestellten von Microsoft und den Quellcode der wichtigen Microsoft Produkte zuzugreifen.“ Die Kosten für den Bevollmächtigen hätten von Microsoft übernommen werden sollen.

Wie es in der offiziellen Presseaussendung des Gerichts heißt: „Das Gericht ist der Ansicht, dass die Kommission sich in der Einschätzung der Schwere und der Dauer der Übertretungen nicht geirrt hat und auch genau so wenig bei der Festlegung der Höhe der Strafe. Da der Missbrauch einer Machtposition vom Gericht bestätigt wird, beläuft sich der Betrag der Geldstrafe nach wie vor auf 497 Millionen EUR.“

Zur Entscheidung erklärte José Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission: „Dieses Urteil bestätigt die Objektivität und die Glaubwürdigkeit der Wettbewerbslinie der Kommission. Diese Linie schützt die Interessen der europäischen Konsumenten und gewährleistet fairen Wettbewerb zwischen den Betrieben am Binnenmarkt.“

Das Urteil wurde vom Wettbewerbskommissar Neelie Kroes als großen Sieg gefeiert: „Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall bezüglich der Verpflichtungen von Firmen in Machtpositionen dar, und lässt den Wettbewerb besonders in Hightech-Industrien zu. Das Urteil des Gerichts zeigt, dass die Kommission mit dieser Entscheidung recht hatte. Microsoft muss nun alle rechtlichen Auflagen erfüllen und alle anti-wettbewerblichen Unternehmungen unterlassen. Die Kommission wird ihr Möglichstes tun um sicherzugehen, dass Microsoft den Auflagen rasch nachkommt.“

Die Entscheidung des Gerichts wurde auch von zahlreichen Organisationen begrüßt. „Microsoft kann sich nun nicht mehr einbilden, über dem Gesetz zu stehen. Mit Taktiken, die monopolfeindliche Prozesse in anderen Teilen der Welt einschließlich der Vereinigten Staaten erfolgreich behindert haben, hat Microsoft es fertiggebracht, diesen Tag für beinahe ein Jahrzehnt aufzuschieben. Dank der Beharrlichkeit und der hervorragenden Arbeit der Europäischen Kommission sind diese Taktiken in Europa nun fehlgeschlagen“, sagte Georg Greves, der Vorsitzende der Free Software Foundation Europe. Auch Open Forum Europe erklärte: „Open Forum Europe begrüßt diese Entscheidung und rechnet damit, dass die gesamte ICT Industrie darauf mit positiven Schritten reagiert, um die wettbewerblichen Palette zu verbessern.“

Das U.S. Justizministerium reagierte wenig überraschend kritisch auf die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz; Thomas O. Barnett, der stellvertretende Justizminister für Kartelle erklärte am 17. September, dass die Entscheidung „die bedauerliche Konsequenz haben wird, dass Konsumenten durch schreckeneinfößende Innovation und entmutigenden Wettbewerb geschädigt werden.“

Auf diese Aussage bezeichnete Neelie Kroes die Einschätzung der US Behörden als völlig unakzeptabel; sie ließ ausrichten: „Die Europäische Kommission urteilt nicht über Entscheidungen von US Gerichten; wir erwarten das gleiche Ausmaß an Respekt von den US Behörden in Bezug auf Entscheidungen der EU Gerichtshöfe“.

Press Release No 63/07 - Judgement of the Court of First Instance in Case T-201/04 -Microsoft Corp. v Commission of the European Communities (17.09.2007)

Court dismisses Microsoft appeal in antitrust case (17.09.2007)

Microsoft loses anti-trust appeal (17.09.2007)

AUS Faults US Comment on Microsoft Ruling (19.09.2007)

EDRI-gram: Microsoft gets record-breaking fine (24.03.2004)

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