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Die Wechselbeziehung von Menschenrechten und Terrorismus
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So, 16/09/2007 - 22:42
Menschenrechte kontra Sicherheit Seit einigen Jahren wird in Diskussionen und bei Maßnahmen, die darauf abzielen die Sicherheit zu erhöhen und den Terrorismus zu bekämpfen, argumentiert, dass es notwendig wäre die individuellen Freiheiten gegen die Sicherheitsbedürfnisse abzuwägen. Dies impliziert, dass die Freiheiten jedes Einzelnen den Bedürfnissen der Terrorismusbekämpfung und der Rechtsdurchsetzung entgegenstehen. Ein von Europol vorgelegter Bericht stellt Zahlenmaterial über den Terrorismus in der Europäischen Union bereit. Gemäß dem „TE-SAT 2007, EU Terrorism Situation and Trend Report“ 1 wurden im Jahr 2006 in der EU 498 Attentate ausgeführt, von denen die überwiegende Mehrheit nicht darauf abzielte zu töten. „Im Jahr 2006 gab es keine erfolgreichen Islamistischen Terroranschläge in der EU. Jedoch zielte ein koordinierter aber letztendlich gescheiterter Anschlag in Deutschland auf Massenverluste (mass casualties) ab. Die überwiegende Mehrheit der terroristischen Anschläge wurde von separatistischen Terrorgruppen verübt, die auf Frankreich und Spanien abzielten. In Frankreich fanden im Jahr 2006 283 Anschläge in Korsika statt. In Spanien verübten separatistische Gruppen, trotz der von der ETA im März 2006 erklärten Waffenruhe, 136 Anschläge, hauptsächliche im Baskenland. Nur der Anschlag am Flughafen Madrid am 30. Dezember 2006 resultierte in Verlusten.“ 2 Dem Bericht zu folge waren die verbleibenden Anschläge von linkem oder rechtem Gedankengut motiviert oder auf andere / nicht angegebene Motive zurückzuführen. Die Anzahl der verhafteten Verdächtigen unterscheidet sich von diesen Zahlen. Insgesamt wurden 706 terrorverdächtige Personen festgenommen, von denen 257 des islamistischen, 226 des separatistischen, 52 des linksgerichteten und 15 des rechtsgerichteten Terrors verdächtig waren. 3 Von den ungefähr 260 Verhaftungen im Zusammenhang mit islamistischem Terror „wurden weniger als 10 % der verhafteten Personen verdächtigt Terroranschläge vorbereitet, geplant oder durchgeführt zu haben. [...] Die überwiegende Mehrheit der verhafteten Personen wurde verdächtigt Mitglieder von terroristischen Organisationen zu sein. Andere häufige kriminelle Aktivitäten waren Finanzierung und Unterstützung von Terrorismus. 4 Die Zahlen des Europol Berichts machen klar, dass Terrorismus in der EU hauptsächlich von Separatisten in Frankreich und Spanien ausgeht und auf Korsika und das Baskenland fokussiert. Von der relativ großen Anzahl von Verhafteten im Zusammenhang mit islamistischem Terror wurden lediglich weniger als 26 Personen verdächtigt Terroranschläge vorbereitet, geplant oder ausgeführt zu haben. Auf der anderen Seite waren und sind wir mit einer Reihe von Maßnahmen konfrontiert, die mit dem Argument, dass dies für den Kampf gegen den Terrorismus notwendig wäre, die Freiheit der Menschen beschränken und gegen die Menschenrechte verstoßen. Unter diesen Maßnahmen sind nicht nur
Aber auch die Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations-Verkehrs- und -Standortdaten (2006/24/EG) ist eine Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Gemäß dieser Richtlinie müssen Kommunikations-Verkehrs- und -Standortdaten von jeglicher Kommunikation aller 450 Millionen Europäerinnen und Europäer, die über Telefon oder Internet stattfindet, für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren gespeichert werden. Diese Richtlinie hebt gleichzeitig viele Sicherungsmaßnahmen von Menschenrechts-Instrumenten, wie der Datenschutzrichtlinie und der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf. Angesichts der von Europol vorgelegten Zahlen ist es fragwürdig, ob die Verletzung der Menschenrechte und individuellen Freiheiten, die von dieser Serie an Maßnahmen verursacht wird, wirklich verhältnismäßig ist zu der Gefährdung, die von Terrorismus in Europa ausgeht. Weiters ist es fragwürdig, ob diese Erosion von Menschenrechtsstandards in Europa eine adäquate Antwort auf Terroranschläge ist, oder ob diese nicht sogar die Ziele der Terroristen unterstützt indem sie unsere Gesellschaft mit Mitteln der Angst, Unsicherheit und Zweifel destabilisiert. Die Internationale Kommission von Juristen führt in ihrer Berlin-Deklaration aus: „Es gibt keinen Konflikt zwischen der Pflicht von Staaten die Rechte von Personen zu schützen die von Terrorismus bedroht sind und deren Verantwortung sicherzustellen, dass der Schutz der Sicherheit nicht andere Rechte unterminiert. Im Gegenteil, der Schutz von Personen vor terroristischen Akten und das Respektieren von Menschenrechten sind beide Bestandteil eines nahtlosen Schutz-Netzes das dem Staat auferlegt ist. Beide, zeitgenössische Menschenrechte und humanitäre Gesetze erlauben es Staaten einen ausreichend weitgefassten Handlungsspielraum (margin of flexibility) um Terrorismus zu bekämpfen ohne gegen Menschenrechts- und humanitäre rechtliche Verpflichtungen zu verstoßen.“ 9 In der „Stellungnahme zu Menschenrechten, Menschenwürde und die Informationsgesellschaft“, ausgearbeitet und im Konsens beschlossen durch die Teilnehmer des Internationalen Symposiums zur Informationsgesellschaft, Menschenwürde und Menschenrechten in Genf, am 3. und 4. November 2003 wird mit Bezug auf die Privatsphäre wie folgt ausgeführt: „[...] Der Einsatz von zunehmend invasiven Überwachungsmitteln und durch Kommunikationsüberwachung, von zudringlichen Profilerstellungen und Identifikation und von biometrischen Identifikationstechnologien, der Entwicklung von Kommunikationstechnologien mit eingebauten Überwachungsmöglichkeiten, der Sammlung und dem Missbrauch von Gen-Daten, Gentests, dem zunehmenden Eindringen in die Privatsphäre am Arbeitsplatz und dem Schwächen der Datenschutzmechanismen gibt Anlass zu schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich des Respekts vor der Menschenwürde und den Menschenrechten. Cyber-Kriminalität Nicht nur Maßnahmen die zur Unterstützung des so genannten Kampfes gegen den Terrorismus ergriffen wurden beeinträchtigen die Freiheiten der Menschen, sondern auch die Cybercrime-Konvention des Europarates ermangelt Schutzmaßnahmen für Privatsphäre und Bürgerrechte. Seit dem Jahr 2000, als der erste Entwurf der Konvention öffentlich gemacht wurde (v. 19), hat die Global Internet Liberty Campaign (einige von ihren Mitgliedern gründeten im Jahr 2002 EDRi) ihre tiefen Bedenken bezüglich dieser Konvention in zwei Briefen an den Europarat artikuliert und hat im November 2001, nachdem die Konvention unterzeichnet wurde, „Acht Gründe warum die Internationale Konvention zur Cyber-Kriminalität zurückgewiesen werden sollte“ veröffentlicht. 11 Diese acht Gründe sind:
Vor jeder weiteren Auswertung der Konvention hinsichtlich des Anwendungsbereiches und/oder Ratifikation/Beitritt, sollte eine Abschätzung der Konvention und ihrer nationalen Implementierungen in Hinsicht auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgen. Weiters sollte ebenso viel Energie darauf verwendet werden, die Ratifikation/den Beitritt zur Konvention Nr. 108: Schutz von Personen hinsichtlich der automatischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten (1981) auszuweiten. Eine Informationsgesellschaft für Alle Angesichts der Serie von Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen, die die Freiheit der Menschen beschränken und gegen die Menschenrechte verstoßen, ist es notwendig deren Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Grundlage unserer Gesellschaft, zu überdenken und den Schutz der Menschenrechte als eine grundlegende Verpflichtung aller europäischen Staaten wiederzuentdecken. Zu diesem Zweck sollte ein Multi-Stakeholder-Ansatz gewählt werden, der alle relevanten Gruppen, Regierungen, den privaten Sektor und die Zivilgesellschaft gleichermaßen einbindet. Erste Schritte wurden bereits während dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft unternommen. Das Internet Governance Forum (IGFi) ist ein weiterer Schritt vorwärts hinsichtlich der Beteiligung und hinsichtlich der Festlegung der relevanten Agenda. Das Konkrete Ergebnis des IGFi wird davon abhängen, wie ernst es genommen wird und ob die Ergebnisse, die von diesem Forum erarbeitet werden, ihren Weg in verbindlichen Regelungen finden wird. ---- Obenstehenden Beitrag habe ich bei der Konferenz "Ethics and Human Rights in the Informaiton Society", die am 13. und 14.09.2007 in Straßburg stattgefunden hat, im Rahmen des Round Table 4 (Security and Governance) präsentiert. Die Konferenz wurde von der französischen UNESCO-Kommission in Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem Europarat organisiert und fand in den Räumlichkeiten des Europarates in Straßburg statt. Mein schriftliche Konferenzbeitrag ist in englischer Originalfassung online abrufbar. Andreas Krisch
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