Direkt zum Inhalt
unwatched.org logo
Login / Registrierung
Passwort vergessen?
  • Home
  • EDRi-gram
  • Termine
    • Termin eintragen
  • Literatur
  • Links
    • Link eintragen
  • Online-Abo
  • Impressum
Startseite

Die Wechselbeziehung von Menschenrechten und Terrorismus

Verfasst von akrisch am 16. September 2007 - 22:42

Menschenrechte kontra Sicherheit

Seit einigen Jahren wird in Diskussionen und bei Maßnahmen, die darauf abzielen die Sicherheit zu erhöhen und den Terrorismus zu bekämpfen, argumentiert, dass es notwendig wäre die individuellen Freiheiten gegen die Sicherheitsbedürfnisse abzuwägen. Dies impliziert, dass die Freiheiten jedes Einzelnen den Bedürfnissen der Terrorismusbekämpfung und der Rechtsdurchsetzung entgegenstehen.

Ein von Europol vorgelegter Bericht stellt Zahlenmaterial über den Terrorismus in der Europäischen Union bereit. Gemäß dem „TE-SAT 2007, EU Terrorism Situation and Trend Report“ 1 wurden im Jahr 2006 in der EU 498 Attentate ausgeführt, von denen die überwiegende Mehrheit nicht darauf abzielte zu töten.

„Im Jahr 2006 gab es keine erfolgreichen Islamistischen Terroranschläge in der EU. Jedoch zielte ein koordinierter aber letztendlich gescheiterter Anschlag in Deutschland auf Massenverluste (mass casualties) ab. Die überwiegende Mehrheit der terroristischen Anschläge wurde von separatistischen Terrorgruppen verübt, die auf Frankreich und Spanien abzielten. In Frankreich fanden im Jahr 2006 283 Anschläge in Korsika statt. In Spanien verübten separatistische Gruppen, trotz der von der ETA im März 2006 erklärten Waffenruhe, 136 Anschläge, hauptsächliche im Baskenland. Nur der Anschlag am Flughafen Madrid am 30. Dezember 2006 resultierte in Verlusten.“ 2

Dem Bericht zu folge waren die verbleibenden Anschläge von linkem oder rechtem Gedankengut motiviert oder auf andere / nicht angegebene Motive zurückzuführen.

Die Anzahl der verhafteten Verdächtigen unterscheidet sich von diesen Zahlen. Insgesamt wurden 706 terrorverdächtige Personen festgenommen, von denen 257 des islamistischen, 226 des separatistischen, 52 des linksgerichteten und 15 des rechtsgerichteten Terrors verdächtig waren. 3

Von den ungefähr 260 Verhaftungen im Zusammenhang mit islamistischem Terror „wurden weniger als 10 % der verhafteten Personen verdächtigt Terroranschläge vorbereitet, geplant oder durchgeführt zu haben. [...] Die überwiegende Mehrheit der verhafteten Personen wurde verdächtigt Mitglieder von terroristischen Organisationen zu sein. Andere häufige kriminelle Aktivitäten waren Finanzierung und Unterstützung von Terrorismus. 4

Die Zahlen des Europol Berichts machen klar, dass Terrorismus in der EU hauptsächlich von Separatisten in Frankreich und Spanien ausgeht und auf Korsika und das Baskenland fokussiert. Von der relativ großen Anzahl von Verhafteten im Zusammenhang mit islamistischem Terror wurden lediglich weniger als 26 Personen verdächtigt Terroranschläge vorbereitet, geplant oder ausgeführt zu haben.

Auf der anderen Seite waren und sind wir mit einer Reihe von Maßnahmen konfrontiert, die mit dem Argument, dass dies für den Kampf gegen den Terrorismus notwendig wäre, die Freiheit der Menschen beschränken und gegen die Menschenrechte verstoßen.

Unter diesen Maßnahmen sind nicht nur

  • die Weitergabe von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) an die Vereinigten Staaten, die die Übertragung von 19 Datenelementen, inklusive Name, Kontaktinformationen, Zahlungsdetails, Reisebüro, Reiseroute und Gepäcksinformationen, zulässt und eine Datenspeicherung für eine Dauer von 15 Jahren zulässt 5
  • der Zugriff auf Finanzdaten von SWIFT, mit dem den Vereinigten Staaten eine Speicherdauer von 5 Jahren zugestanden wird 6
  • die Aufnahme von biometrischen Erkennungsdaten in EU Reisepässe, beginnend mit einem elektronischen Gesichtsbild gespeichert auf einem RFID Chip, das bald mit Fingerabdrücken ergänzt werden wird
  • der Vereinbarung der EU Mitgliedsstaaten zum gegenseitigen Zugriff auf Polizei-Datenbanken (Prüm-Abkommen) 7 und
  • die Errichtung einer zentralen EU Fingerabdruck-Datenbank, die für 2008 geplant ist 8

Aber auch die Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations-Verkehrs- und -Standortdaten (2006/24/EG) ist eine Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Gemäß dieser Richtlinie müssen Kommunikations-Verkehrs- und -Standortdaten von jeglicher Kommunikation aller 450 Millionen Europäerinnen und Europäer, die über Telefon oder Internet stattfindet, für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren gespeichert werden. Diese Richtlinie hebt gleichzeitig viele Sicherungsmaßnahmen von Menschenrechts-Instrumenten, wie der Datenschutzrichtlinie und der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf.

Angesichts der von Europol vorgelegten Zahlen ist es fragwürdig, ob die Verletzung der Menschenrechte und individuellen Freiheiten, die von dieser Serie an Maßnahmen verursacht wird, wirklich verhältnismäßig ist zu der Gefährdung, die von Terrorismus in Europa ausgeht. Weiters ist es fragwürdig, ob diese Erosion von Menschenrechtsstandards in Europa eine adäquate Antwort auf Terroranschläge ist, oder ob diese nicht sogar die Ziele der Terroristen unterstützt indem sie unsere Gesellschaft mit Mitteln der Angst, Unsicherheit und Zweifel destabilisiert.

Die Internationale Kommission von Juristen führt in ihrer Berlin-Deklaration aus: „Es gibt keinen Konflikt zwischen der Pflicht von Staaten die Rechte von Personen zu schützen die von Terrorismus bedroht sind und deren Verantwortung sicherzustellen, dass der Schutz der Sicherheit nicht andere Rechte unterminiert. Im Gegenteil, der Schutz von Personen vor terroristischen Akten und das Respektieren von Menschenrechten sind beide Bestandteil eines nahtlosen Schutz-Netzes das dem Staat auferlegt ist. Beide, zeitgenössische Menschenrechte und humanitäre Gesetze erlauben es Staaten einen ausreichend weitgefassten Handlungsspielraum (margin of flexibility) um Terrorismus zu bekämpfen ohne gegen Menschenrechts- und humanitäre rechtliche Verpflichtungen zu verstoßen.“ 9

In der „Stellungnahme zu Menschenrechten, Menschenwürde und die Informationsgesellschaft“, ausgearbeitet und im Konsens beschlossen durch die Teilnehmer des Internationalen Symposiums zur Informationsgesellschaft, Menschenwürde und Menschenrechten in Genf, am 3. und 4. November 2003 wird mit Bezug auf die Privatsphäre wie folgt ausgeführt: „[...] Der Einsatz von zunehmend invasiven Überwachungsmitteln und durch Kommunikationsüberwachung, von zudringlichen Profilerstellungen und Identifikation und von biometrischen Identifikationstechnologien, der Entwicklung von Kommunikationstechnologien mit eingebauten Überwachungsmöglichkeiten, der Sammlung und dem Missbrauch von Gen-Daten, Gentests, dem zunehmenden Eindringen in die Privatsphäre am Arbeitsplatz und dem Schwächen der Datenschutzmechanismen gibt Anlass zu schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich des Respekts vor der Menschenwürde und den Menschenrechten.
[...]
Es ist fundamental für ein Verständnis der Informationsgesellschaft anzuerkennen, dass Information Macht ist. Kontrolle über persönliche Daten und der Entzug des Rechts auf Privatsphäre sind Wege der Machtausübung über Menschen. Der Schutz persönlicher Informationen und der Privatsphäre ist zentral für die Autonomie der Personen und für die Berücksichtigung der Menschenrechte.
[...]
Bestimmte Maßnahmen die zur Bekämpfung des Terrorismus und der Cyber-Kriminalität ergriffen wurden haben die Bürgerrechte erodiert und Rechte zum Schutz der Privatsphäre aufgehoben. Kooperation im Bereich der kriminalpolizeilichen Ermittlung muss von einer adäquaten Durchsetzung von Bürgerrechten und einer unabhängigen Aufsicht über Datensammlungen begleitet werden.“ 10

Cyber-Kriminalität

Nicht nur Maßnahmen die zur Unterstützung des so genannten Kampfes gegen den Terrorismus ergriffen wurden beeinträchtigen die Freiheiten der Menschen, sondern auch die Cybercrime-Konvention des Europarates ermangelt Schutzmaßnahmen für Privatsphäre und Bürgerrechte.

Seit dem Jahr 2000, als der erste Entwurf der Konvention öffentlich gemacht wurde (v. 19), hat die Global Internet Liberty Campaign (einige von ihren Mitgliedern gründeten im Jahr 2002 EDRi) ihre tiefen Bedenken bezüglich dieser Konvention in zwei Briefen an den Europarat artikuliert und hat im November 2001, nachdem die Konvention unterzeichnet wurde, „Acht Gründe warum die Internationale Konvention zur Cyber-Kriminalität zurückgewiesen werden sollte“ veröffentlicht. 11

Diese acht Gründe sind:

  • Grund #1: Das Fehlen von Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre und Bürgerrechte
    Es gibt keine Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger, nur vage Referenzen in der Präambel.
  • Grund #2: Eine viel zu breite Konvention
    Durch ihre verfahrensrechtlichen Bestimmungen umfasst die Konvention jedes Delikt bei dem Beweise in computerisierter Form vorliegen könnte, Computer sind im modernen Leben jedoch überall anzutreffen.
  • Grund #3: Keine Bedingung beidseitiger Strafbarkeit bei internationaler Zusammenarbeit
    Strafverfolgungsbehörden eines Landes könnten sich gezwungen sehen bei Ermittlungen zu kooperieren, die sich auf Sachverhalte beziehen, die in einem Land illegal jedoch im eigenen Land völlig legal sind. Das kann zur Überwachung von Bürgern führen, die gemäß dem in ihrem Land geltenden Gesetzen keine Straftat begangen haben. Aufforderungen zur gegenseitigen Unterstützung können von Staaten mit minimalem Bürgerrechtsschutz kommen. Diese Gefahr nimmt mit den derzeitigen Aktivitäten zur Gewinnung von weiteren Unterzeichner-Staaten zu.
  • Grund #4: Schutz von politischen Aktivitäten zu schwach
    Eine Konsequenz der fehlenden Bedingung beidseitiger Strafbarkeit: Die Verwendung der Konvention durch einen Staat um einen anderen Staat zur Kooperation in politisch motivierten Ermittlungen zu unterstützen. Die Ausnahmen die das Ablehnen einer Kooperation in solchen Fällen ermöglichen sind begrenzt und nicht in allen Bestimmungen enthalten. Eine Definition von „politischen Verstößen“ fehlt. Bei einigen Bestimmungen ist keine richterliche Zustimmung oder Kontrolle für die Autorisierung der offiziellen Unterstützung vorgesehen (Art. 27-2.b): Eine Strafverfolgungsbehörde könnte eigenständig entscheiden, dass ein Delikt nicht politisch ist und die Überwachung beginnen.
  • Grund #5: Weiteres Ungleichgewicht bei Gesetzen zu geistigem Eigentum ermöglicht
    Urheberrechtsverletzungen werden kriminalisiert ohne ausgleichende Rechte (fair use, Parodien, Kritik, ...) zu erwähnen.
  • Grund #6: Invasive neue Überwachungsbefugnisse für die Polizei erteilt
    Die Konvention erlaubt Systeme zum direkten Zugriff auf ISP- und Telekom-Netzwerke.
  • Grund #7: Weitgehende kriminalisierung von „Hacker-Tools“
    Kriminalisierung von Werkzeugen statt von Verhaltensweisen.
  • Grund #8: Eine Konvention die heimlich hinter verschlossenen Türen ausgearbeitet wurde
    Ein undemokratischer Prozess: Keine Beteiligung von Interessensvertretern, hauptsächlich Strafverfolgungsbehörden. Geringe Anstrengungen die Bedenken der Privatsphäre- und Bürgerrechtsgruppen zu berücksichtigen. Fehlen eines Ausgleichs mit adäquaten Absicherungen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.

Vor jeder weiteren Auswertung der Konvention hinsichtlich des Anwendungsbereiches und/oder Ratifikation/Beitritt, sollte eine Abschätzung der Konvention und ihrer nationalen Implementierungen in Hinsicht auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgen. Weiters sollte ebenso viel Energie darauf verwendet werden, die Ratifikation/den Beitritt zur Konvention Nr. 108: Schutz von Personen hinsichtlich der automatischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten (1981) auszuweiten.

Eine Informationsgesellschaft für Alle

Angesichts der Serie von Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen, die die Freiheit der Menschen beschränken und gegen die Menschenrechte verstoßen, ist es notwendig deren Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Grundlage unserer Gesellschaft, zu überdenken und den Schutz der Menschenrechte als eine grundlegende Verpflichtung aller europäischen Staaten wiederzuentdecken.

Zu diesem Zweck sollte ein Multi-Stakeholder-Ansatz gewählt werden, der alle relevanten Gruppen, Regierungen, den privaten Sektor und die Zivilgesellschaft gleichermaßen einbindet. Erste Schritte wurden bereits während dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft unternommen. Das Internet Governance Forum (IGF) ist ein weiterer Schritt vorwärts hinsichtlich der Beteiligung und hinsichtlich der Festlegung der relevanten Agenda. Das Konkrete Ergebnis des IGF wird davon abhängen, wie ernst es genommen wird und ob die Ergebnisse, die von diesem Forum erarbeitet werden, ihren Weg in verbindlichen Regelungen finden wird.

----

Obenstehenden Beitrag habe ich bei der Konferenz "Ethics and Human Rights in the Informaiton Society", die am 13. und 14.09.2007 in Straßburg stattgefunden hat, im Rahmen des Round Table 4 (Security and Governance) präsentiert. Die Konferenz wurde von der französischen UNESCO-Kommission in Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem Europarat organisiert und fand in den Räumlichkeiten des Europarates in Straßburg statt. Mein schriftliche Konferenzbeitrag ist in englischer Originalfassung online abrufbar.

Andreas Krisch

  • 1. EU Terrorism Situation and Trend Report TE-SAT 2007, Europol, März 2007, http://www.europol.europa.eu/publications/EU_Terrorism_Situation_and_Trend_Report_TE-SAT/TESAT2007.pdf und http://cryptome.org/eu-terrorism.pdf
  • 2. ebendort, Seite 13
  • 3. ebendort, Seite 14
  • 4. ebendort, Seiten 19-20
  • 5. Endgültige Einigung zwischen der EU und den USA zu PNR und SWIFT
  • 6. ebendort
  • 7. Von Schengen nach Prüm: Datenschutz unter der 3. Säule eine Voraussetzung, Der Vertrag von Prüm ist nun Teil des Rechtssystems der EU
  • 8. Neue zentralisierte EU-Datenbank mit Fingerabdrücken bedroht Bürgerrechte
  • 9. The Berlin Declaration, The ICJ Declaration on Upholding Human Rights and the Rule of Law in Combating Terrorism, International Commission of Jurists, 28.08.2004, http://www.icj.org/IMG/pdf/Berlin_Declaration.pdf
  • 10. Statement on Human Rights, Human Dignity and the Information Society, International Symposium on the Information Society, Human Dignity and Human Rights, Palais des Nations, Geneva, 3-4 November 2003 http://www.pdhre.org/wsis/statement.doc
  • 11. Eight Reasons the International Cybercrime Treaty Should be Rejected, GILC, http://www.treatywatch.org/about.html
  • MeinVZ
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Furl
  • identi.ca
  • Mister Wong
  • SlashDot
  • StumbleUpon
  • Twitter
  • Druckversion
  • Trackback URL
FlattrFlattr? Online-Abo Artikel ... Feedback | Fehler melden

Ankündigung

zeichnemit.at

Pressespiegel

  • We Need Copyright Reform, Not ACTA! (06.02.2012)
  • D: Gesichtsscanner in Stadien stoßen auf Kritik (06.02.2012)
  • Proteste gegen ACTA in Teilen Europas (06.02.2012)
  • Weitere Kritik an Piraterieabkommen ACTA in Österreich (06.02.2012)
  • Datenschützer bitten Google um Aufschub bei neuen Richtlinien (06.02.2012)
  • Facebook-Börsengang: Datenschutz contra Profit (04.02.2012)
  • FBI-Flyer: Anonymität und Verschlüsselung verdächtig? (04.02.2012)
  • ACTA: Viel Geschrei um nichts? Jurist Jens Ferner im Interview (04.02.2012)
  • Dear Hollywood: An Open Letter to the Hardworking Men and Women in the Entertainment Industries (03.02.2012)
  • Ist die ACTA-Hysterie berechtigt? (03.02.2012)
Weitere Pressemeldungen

Neueste Kommentare

  • Überwachungskameras
    vor 1 Woche 1 Tag
  • Lachhaft
    vor 3 Wochen 6 Tage
  • übertrieben!
    vor 3 Wochen 6 Tage
  • Android?
    vor 4 Wochen 3 Tage
  • datenschutz rss
    vor 4 Wochen 3 Tage
  • Erratum
    vor 4 Wochen 6 Tage
  • Das ist falsch
    vor 5 Wochen 6 Stunden
  • Oder es ist eine Möglichkeit ...
    vor 7 Wochen 5 Tage
  • Gehört zum Job...
    vor 7 Wochen 5 Tage
  • Die Akteure und Nutznießer
    vor 10 Wochen 5 Tage

Kontakt & Impressum | PGP-Schlüssel | Werben auf unwatched.org

unwatched.org - Das Datenschutzportal der mksult GmbH, Westbahnstraße 46, A-1070 Wien