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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.17, 12. September 2007

Die USA gewinnen neue Vorteile im PNR-Abkommen mit der EU.

Verfasst von sac am 15. September 2007 - 16:00

In einigen kürzlich veröffentlichten Unterlagen hat Statewatch aufgedeckt, dass die amerikanische Regierung sehr bald nach der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und den USA zu Passagierdaten (PNR, Passenger Name Record) am 28. Juni 2007 einige Änderungen in ihrem Datenschutzgesetz angekündigt hat, die Ausnahmen für das Heimatschutzministerium (DHS, Departement for Homeland Security) und das ATS (Automated Targeting System) schaffen, wenn es um Auskünfte über Fragen nach gespeicherten persönlichen Informationen geht. Die US Regierung hat außerdem einen schriftlichen Antrag an den Rat der Europäischen Union gesandt, der zustimmen soll, alle Dokumente über die Verhandlungen für mindestens 10 Jahre geheim zu halten.

Der erklärte Zweck der obig genannten Ausnahmen liegt in „der nationalen Sicherheit, Strafverfolgung, Immigration und Geheimdienstaktivitäten. Diese Ausnahmen sind notwendig, um Informationen über die Ermittlungen des DHS und Maßnahmen in der Strafverfolgung vor der Aufdeckung gegenüber Personen, die darin verwickelt sind, zu schützen (...) Die Aufdeckung von Informationen über Personen, über die Untersuchungen laufen, könnte es diesen Personen ermöglichen, die Ermittlung oder Festnahme zu verhindern.“

Die Ausnahmen beziehen sich auf das neue „Ankunft- und Abflugsystem“ (ADIS), das die USA in Bälde einführen wird und das es Passagieren erst erlaubt zu reisen, wenn ihre Passagierdaten und erweiterte Fluggastdaten ( API, Advanced Passenger Information) von den Watchlists der US Behörden gecheckt und bestätigt wurden: „ADIS bestehen aus zentralisierten computerisierten Aufzeichnungen für, und zur Verwendung durch das Heimatschutzministerium. ... Die Informationen werden vom DHS, für das DHS, zur Unterstützung des DHS oder in Zusammenarbeit mit dem DHS eingeholt; sie können persönlich identifizierbare Daten enthalten, die von anderen Bundesbehörden, bundestaatlichen Behörden, lokalen Behörden, Stammesbehörden, ausländischen Behörden oder Behörden internationaler Regierungen erstellt wurden.“

Das Automated Targeting System, das ebenfalls unter die Ausnahmen fällt, ist ein System aus 6 Modulen, die die Fluggastdaten (PNR) bearbeiten.

Die Ausnahmen scheinen vorgesehen, um „die Rückschläge“ auszugleichen, die die US Regierung mit dem im Juni unterzeichneten Abkommen mit der EU einstecken musste. Im Text des Abkommens ist festgelegt, dass das Heimatschutzministerium sich entschieden hat, „die administrativen Schutzmaßnahmen im Datenschutzgesetz für PNR Daten, die im ATS gespeichert werden auszuweiten, unabhängig von Nationalität oder Wohnort (Land) der Person, was Daten europäischer Bürger mit einschließt. In Übereinstimmung mit den US Gesetzen führt das DHS auch ein System, das von Einzelpersonen eingesehen werden kann, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Herkunftsland, um Abhilfe für jene Personen zu schaffen, die Informationen zu oder Korrekturen von PNR wünschen.“

Die nun eingeführten Ausnahmen stehen im Widerspruch zu dieser Aussage, wie auch Tony Bunyan, der Herausgeber von Statewatch bemerkt: „Die Einführung dieser beiden Ausnahmen wird die Rechte der EU Bürger auf Auskunft über die Art von Daten, die über sie gespeichert werden und wer sie speichert massiv einschränken. Wussten der Rat und die Kommission, die das Abkommen ausgehandelt haben, darüber Bescheid, dass die USA planten, die Ausnahmen einzuführen, und falls nicht – warum nicht?“

Eine weitere Maßnahme, die die US Regierung in Zusammenhang mit dem im Juni unterzeichneten Abkommen ergriffen hat, betrifft die Vertraulichkeit der Verhandlungen, die zur Unterzeichnung geführt haben. AM 30. Juli 2007 sandte Paul Rosenzweig, der US-Vizeminister für innere Sicherheit im DHS einen schriftlichen Antrag an den Ministerrat der EU, in dem die Geheimhaltung der Dokumente über die Verhandlungen für mindestens 10 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens verlangt wird.

Die Arbeitsgruppe Artikel 29 der EU hat am 17. August eine Stellungnahme über das neue PNR Abkommen zwischen der EU und den USA herausgegeben mit der Schlussfolgerung, dass die Sicherheitsvorkehrungen, die im vorherigen Abkommen getroffen worden waren, in der neuen Fassung ernsthaft abgeschwächt wurden und dass „das neue Abkommen wichtige Fragen und Schwächen ausklammert, dafür aber zu viele Notfallausnahmen enthält.“

„Wieder einmal sehen wir zu, wie die USA der EU sagt, was sie tun soll. In diesem Fall, wie sie mit den Regelungen der EU zum Zugriff auf Dokumente verfahren soll. Wie kann je eine Anfrage nach PNR Dokumenten fair im EU Recht behandelt werden, wenn man schon entschieden hat, ein Veto der USA einzuführen? Werden wir nun auch erleben, wie auch alle anderen Abkommen zwischen der EU und den USA geheimgehalten werden? Der Zugriff der USA auf Fluggastdaten und deren weitere Verarbeitung ist eine Angelegenheit von erheblichem öffentlichen Interesse, die die Rechte und den Datenschutz für EU Bürger direkt betrifft; daher muss die gesamte Dokumentation im öffentlichen Bereich stattfinden, sodass die Parlamente und die Bürger sie mitverfolgen und diskutieren können. Der Antrag ist absolut unverschämt, und es schreit zum Himmel, dass die EU ihm zustimmen wird“, sagte Tony Bunyan dazu.

US changes the privacy rules to exemption access to personal data (4.09.2007)

US demands 10 year ban on access to PNR documents (2.09.2007)

Proposed Rules, Federal Register - DHS, 6 CFR Part 5, Privacy Act of 1974:

Implementation of Exemptions (22.08.2007)

Article 29 Data Protection Working Part - Opinion 5/2007 on the follow-up agreement between the European Union and the United States of America on the processing and transfer of passenger name record (PNR) data by air carriers to the United States Department of Homeland Security concluded in July 2007 (17.08.2007)

unwatched: Endgültige Einigung zwischen der EU und den USA zu PNR und SWIFT (4.07.2007)

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