Neue Fälle des Gerichtshofs Offenburg haben die Abneigung deutscher Staatsanwälte gegen die Ermittlung der Identitäten von 'P2P Nutzern, die angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen haben, bekräftigt.
Das deutsche online-Magazin Heise hat aufgedeckt, dass der Richter bei einem neuerlichen Fall im Gericht Offenburg entscheiden hat, die Forderungen der Musikindustrie abzulehnen, die von den ISPs verlangt hatten, diejenigen Bezieher zu identifizieren, die unter dem Verdacht standen, das Urheberrecht durch P2P-Anwendungen verletzt zu haben. Das Gericht befand die Maßnahme für "übertrieben"; die Kläger legten nicht dar, inwiefern die vermeintlichen Straftäter in die Handlungen involviert gewesen waren, die einen "strafrechtlich relevanten Schaden" verursacht hatten.
Das Gericht Offenbach hat seine Entscheidung am 20. Juli 2007 bestätigt; das Büro der Staatsanwaltschaft dufte demnach von den ISPs nicht die Identifizierung von P2P Nutzern verlangen, da das Weitergeben von Musikdateien als "ein unbedeutendes Vergehen" eingestuft worden war.
Wie Heise aufzeigt, ist diese Verfahrensweise in Deutschland nicht unüblich,. Das Büro der Staatsanwaltschaft in Celle hat die Beschwerde einer Anwaltsfirma abgewiesen, die dafür bekannt war, für die Musikindustrie diese Art von Klagen im großen Stil einzureichen. Die Anwälte beschwerten sich darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Hannover sich geweigert hatte, eine Untersuchung einzuleiten, um die Namen der Personen hinter einigen IP Adressen herauszufinden, die ihnen die Firma hatte zukommen lassen.
Die Staatsanwaltschaft in Hannover zweifelte jedoch wie ihre Vorgesetzten in Celle daran, dass die Anwaltskanzlei "tatsächlich daran interessiert ist, ein Strafverfahren einzuleiten." Man kam zu dem Schluss, dass die Vergehen geringfügig wären und dass kein nennenswerter Schaden entstanden war. Die Staatsanwaltschaft in Celle ließ ausrichten, dass "einige Parteien möglicherweise die Tatsache bedauern, dass der Gesetzgeber den Inhabern von Urheberrechten keine zivilen Rechte eingeräumt hat, um die fraglichen Informationen von den Providern einzuholen", solche Parteien könnten jedoch "nicht erwarten, solche Unterlassungen von Seiten des Gesetzgebers in anderen Gebieten sowie in jedem unbedeutenden Fall durch die Anstrengungen der Staatsanwaltschaften mit ihren eingeschränkten Mitteln kompensiert zu sehen."
In der Erwiderung in einem ähnlichen Fall, als eine Anwaltskanzlei die Identifizierung von 9 186 IP- Adressen verlangte, ging die Staatsanwaltschaft in Berlin dazu über, die Urheberrechtsinhaber anzuklagen, weil man versuchte " das Strafverfahren verdeckt einzuleiten, die persönlichen Daten, die für eine erfolgreiche Verfolgung von Zivilklagen notwendig sind, kostenlos zu erhalten und dafür die eingeschränkten Mittel der Staatsanwaltschaft auszunützen, auf Kosten des Budgets des Bundeslandes Berlin."
Die deutschen Beispiele bringen noch mehr Bewegung in die Strafprozesse wegen File Sharens, die von der Musikindustrie angestrengt werden, nachdem die neueste Stellungnahme der Generalanwältin Juliane Kokott vom EuGH eingegangen war, in sie in Übereinstimmung mit den EU Gesetzen zu der Einsicht gelangte, dass die ISPs nicht verpflichtet sind, persönliche Daten in Zivilprozessen vorzulegen.
Diese Stellungnahme wurde vor Kurzem in Schweden vor die Öffentlichkeit gebracht, als das Justizministerium bekannt gab, dass eine neue Gesetzgebung von der schwedischen Regierung eingeführt werden könnte, die es den Inhabern von Urheberrechten erlauben würde, die Identität von Personen einzufordern, die illegale Inhalte im Internet weitergeben. Richard Wessman, der Sprecher des Justizministers, fand die Stellungnahme "schwer interpretierbar" und bestätigte, dass man auf das endgültige Ergebnis des EuGH in diesem Fall wartete, jedoch nach wie vor "der Ansicht ist, dass unser Vorschlag mit der Richtlinie übereinstimmt."
Public prosecutors refuse to collect IP address-related information from providers (2.08.2007)
Music industry rebuffed across Europe on file-sharing identifications (3.08.2007)
EU court 'could scupper Swedish piracy law' (22.08.2007)
unwatched: Generalanwältin des EuGH sagt Nein zur Weitergabe von Verkehrsinformation bei Zivilfällen (1.08.2007)
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