Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr für Britische Telekomunternehmen.
Die Umsetzung des Großteils der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EC) in das Britische Recht wurde am 24. Juli 2007 vom Oberhaus angenommen und am nächsten Tag vom Innenminister unterzeichnet.
Die Annahme folgte einer Periode öffentlicher Konsultationen, die in einem Bericht des Innenministeriums im März 2007 vorgeschlagen worden war.
Das Ergebnis der öffentlichen Konsultationen besteht darin, dass das Gesetz sich nur auf Telekomunternehmen bezieht, die Telefonanrufslogs für ein Jahr aufbewahren müssen, aber nicht auf Internetverkehrsdaten wie Email, Websurfing oder VoIP Anrufe.
Das neue Gesetz soll Sicherheitsdienste mit einem verlässlichen Log von Mobil- und Festnetzanrufen ausstatten, die diese in Ermittlungen verwenden können, und die sich nur auf die Aufzeichnungen des Vorfalls und nicht den Inhalt beziehen. Es ist außerdem vorgesehen, eine ausgeglichene Angleichung in der Industrie zu sichern.
Während der Beratungsfrist kam die Telekomindustrie zu der Ansicht, dass die Speicherung der Internetdaten zu kompliziert wäre, um in die derzeitigen Regeln aufgenommen zu werden, die ISP Vereinigung gab an, dass „der Entwurf der Regelungen wie sie jetzt stehen die Implementierung der Internetaspekte der Richtlinie nicht ermöglichen würde.“
Den Schlussfolgerungen der Konsultation zufolge war die Implementierung für Internetdaten, wegen „besonderen technischen Fragen und Fragen zur Bereitstellung“ wie „verstärkte Schwierigkeiten in der Reproduktion der „End to End“ Bilder von Kommunikationsdaten, die Unterschiede im Kostenprofil für die Speicherung und Wiederherstellung von Internetkommunikationen und der Notwendigkeit für einen starken Geschäftsfall, wenn die Frist für die Vorratsspeicherung mit 12 Monaten festgelegt wird“ nicht geeignet.
Die Regelungen werden am 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung noch nicht auf Internetverkehrsdaten anwendbar ist, besteht die Möglichkeit für die Zukunft immer noch. Die EU Richtlinie erlaubt den Mitgliedsstaaten die Implementierung von Regelungen bis 15. März 2009.
Data retention law passed in UK (27.07.2007)
Draft Statutory Instrument 2007 No. The Data Retention (EC Directive) Regulations 2007
The Initial Transposition of Directive 2006/24/EC Government Responses to the Consultation (June 2007)
A consultation paper, - The initial transposition of Directive 2006/24/EC


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