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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.15, 1. August 2007

Generalanwältin des EuGH sagt Nein zur Weitergabe von Verkehrsinformation bei Zivilfällen

Verfasst von sac am 17. August 2007 - 11:16

In ihrer Stellungnahme zu Fall C-275/06 (Productores de Música de España Promusicae vs. Telefónica de España SAU) entschied die Beraterin des Europäischen Gerichtshofs, Generalanwältin Juliane Kokott dass, entsprechend den EU Gesetzen, die ISP nicht verpflichtet sind, die persönlichen Daten bei Zivilprozessen weiterzugeben.
In diesem Fall hatte die Spanische Musikvereinigung Promusicae den ISP Telefonica aufgefordert, die Namen und Adressen von Abonnenten herauszugeben, die angeblich urheberrechtlich geschützte Songs mithilfe der p2p Software Kazaa verbreitet hatten. Telefonica weigerte sich in der Ansicht, dass sie dazu nur im Falle einer Kriminalermittlung berechtigt seien oder in Fällen der nationalen Sicherheit und der nationalen Verteidigung. Ein Spanischer Gerichtshof in Madrid zog den EuGH für eine Interpretation des EU Gesetzes in diesem Fall zu Rate.
Daher wurde folgende Frage in Fall C-275/06 formuliert: „Erlaubt das Gemeinschaftsrecht (...) den Mitgliedsstaaten, die Pflichten von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetzwerke und -dienste, Anbietern von Zugang zu Kommunikationsnetzwerken und Anbietern von Datenspeicherungsdiensten einzuschränken, um die Verbindung und Verkehrsinformation, die während der Bereitstellung eines Dienstes der Informationsgesellschaft generiert wurde, zu speichern und verfügbar zu machen wo es notwendig ist, in Zusammenhang mit einer Kriminalermittlung oder der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit und nationale Verteidigung zu schützen, demnach Zivilverfahren auszuschließen sind?“
Die Antwort, die Anwältin Juliane Kokott vorschlägt, wurde am 18. Juli 2007 veröffentlicht. Die Schlussfolgerung lautet, dass die Ausnahme für Mitgliedsstaaten bei der Offenlegung persönlicher Daten von Internetverkehr in den Zivilfällen in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen mit dem EU Recht übereinstimmt.
Die Stellungnahme der Generalanwältin ist für das Gericht nicht bindend. Die Generalanwältin hat die Aufgabe, dem Gericht vollkommen unabhängig Vorschläge zu unterbreiten, rechtliche Lösungen für jene Fälle, für die sie zuständig sind. Der EuGH wird im Laufe des Jahres in dem Fall entscheiden.

Conclusions of the Advocate General Ms. Juliane Kokott - Case C 275/06(18.07.2007)

EU Court Backs ISPs on User Privacy (20.07.2007)

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