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EDRI-gram Nr. 5.14, 18. Juli 2007 |
Datenverkehr könnte in Spanien ein Jahr lang gespeichert werden
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Fr, 20/07/2007 - 16:12
Der spanische Plenarkongress für Abgeordnete bewilligte am 21. Juni 2007 den Gesetzesentwurf zur Speicherung von Datenverkehr mittels Festnetz und Mobiltelefonen, beschloss aber auch, dass ISPs Daten für den Zeitraum eines Jahres speichern müssen, um sie auf gerichtliche Anweisung für Exekutivorgane und Geheimdienste bereitzustellen. Das Gesetz, auch Datenverwahrungsgesetz für elektronische und öffentliche Kommunikationsnetzwerke genannt, repräsentiert die Einführung der EU-Richtlinie 2006/24/CE zur Vorratsdatenspeicherung. Gemäß dem Gesetzesentwurf werden die Daten nur zum Zwecke „der Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Verbrechen, festgelegt im Strafgesetzbuch und anderen speziellen Gesetzen“ gespeichert und für Exekutivorgane und Geheimdienste nur in Verbindung mit einem gerichtlichen Beschluss zugänglich gemacht Die PrePaid-Mobiltelefonkarten werden nicht mehr anonym sein, da Anbieter verpflichtet werden, die Daten ihrer PrePaid-Kunden zu registrieren. Falls die Karten bereits verkauft worden sein sollten bevor das Gesetz in Kraft tritt, sind Anbieter gezwungen, im Laufe eines Jahres Informationen über den Kartenbesitzer zu sammeln. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Verbindungen getrennt und die Karten gekündigt werden. Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba zufolge wird dieses Gesetz „in den Händen der Richter und der Polizei zu einem modernen und effizienten Instrument im Kampf gegen das organisierte Verbrechen“ werden. Der spanische Gesetzesentwurf wurde nun zur Bewilligung an den Senat weitergeleitet, von wo es wieder an die Abgeordnetenkammer retourniert wird.
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