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EDRI-gram Nr. 5.14, 18. Juli 2007 |
Neuer Entwurf des Urheberrechtsgesetzes von deutschen Abgeordneten bewilligt
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Fr, 20/07/2007 - 16:04
Der zweite Entwurf des Urheberrechtsgesetzes für die Informationsgesellschaft, inklusive vorgeschlagener Änderungen des parlamentarischen Rechtsausschusses, wurde am 5. Juli von der Mehrheit des Deutschen Bundestages bewilligt und zur Überprüfung an den Bundesrat weitergeleitet. Obwohl die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihre Zufriedenheit mit der schlussendlichen Fertigstellung eines wichtigen Gesetzes ausdrückte, beschuldigten Repräsentanten der Linken und Grünen die Regierung, die Interessen von Pädagogen und Forschern nicht bedacht zu haben, da sie der Meinung sind, dass das Recht auf private Kopie nicht geltend gemacht werden kann, solange DRMi-Systeme etabliert sind. Ferner hatten sie Bedenken aufgrund der Tatsache, dass die neue Version des Gesetzes die Klausel, welche besagt, dass File-Sharing in P2P-Netzwerken ein geringfügiges Vergehen ist, nicht mehr beinhaltet. Das Gesetz konzentriert sich auf Nutzungsentgelte für private Kopien, die von der Industrie und Vertretern des Urherberrechtes selbstständig festgelegt werden können, und auf das Verbieten von Kopien aus „rechtwidrigen Quellen“. Bestimmungen wurden eingebaut, um elektronische Lesestationen in Museen und Bibliotheken einzuschränken. Dr. Günter Krings, Abgeordneter der CDU, ist der Meinung, dass das Gesetz erneut abgeändert werden sollte, um nur Kopien des Originals zu erlauben, und sprach von „intelligenter“ Brennsoftware als „legale Entsprechung eines illegalen File-Sharing-Netzwerkes“. Dr. Krings zufolge müsse „der Kostenlos-Mentalität unserer Gesellschaft ein Ende gesetzt werden.“ Jerzy Montag von den Grünen erklärte, dass das Urheberrecht zwar auf jeden zutrifft, aber kein Eigentumsrecht absolut ist und dass das von der Regierung angebotene Recht „durch die Rechte anderer eingeschränkt wird.“
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