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EDRI-gram Nr. 5.14, 18. Juli 2007 |
Medien- und Telekommunikationsunternehmen lehnen das Angebot von CISAC ab
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Fr, 20/07/2007 - 16:00
Am 10. Juli 2007 erhielt die Europäische Kommission einen Brief einer größeren Gruppe, einschließlich einiger der größten Mediengruppen und Telekommunikationsunternehmen Europas, in dem sie zur Ablehnung eines Angebotes europäisch nationaler Rechtverwertungsgesellschaften zur Beilegung eines Misstrauens-Falles, drängten. Als Folge einer Beschwerde aus dem Jahre 2003 durch die digitale Musikdistributionsplattform Music Choice Europe begann die Kommission einen Mustervertrag für öffentliche Aufführungsrechte zwischen den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften von CISAC (der Dachverband der Verwertungsgesellschaften) zu untersuchen. Die Beschwerde betraf die Tatsache, dass die Autoren verpflichtet waren, ihre Rechte nur ihrer eigenen nationalen Verwertungsgesellschaft zu übertragen und dass die User eine Lizenz nur von ihrer heimischen Verwertungsgesellschaft und begrenzt auf ihr heimisches Gebiet beziehen konnten. Die Kommission war der Ansicht, dass „die Mitgliedschaft und territorialen Begrenzungen die vollkommen exklusive Position der Verwertungsgesellschaften auf ihrem heimischen Markt vervielfachen und garantieren.“ Im Februar 2006 ließ die Kommission CISAC eine Einwandserklärung zukommen, in dem sie sich Music Choice Europes Beschwerde anschlossen. Im März 2007 schlug CISAC eine Reihe an Verpflichtungsentwürfen bezüglich Mitgliedschaft, Territorialität und Exklusivität vor. Seine Mitglieder stimmten zu die Exklusivitätsbedingungen aus ihren Verträgen zu streichen und den Urheberrechtsinhabern das frei Bewegen zwischen verschiedenen Verwertungsgesellschaften zuzugestehen, um grenzenüberschreitende Lizenzen für Musik im Internet, über Satellit und Kabel zu gewähren. Die Lizenzen sind jedoch Gegenstand eines komplexen Systems an Bedingungen und Begrenzungen, die laut CISAC nötig sind um „sicher zu stellen, dass Autoren und ihre Werke nicht unter den Auswirkungen einer potentiell nachteiligen Verschlechterung der Lizenzsätze leiden“. Der Brief an Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, unterzeichnet von Unternehmen wie France Telecom, Liberty Global, SBS Broadcasting, Orange, RTL, ProsiebenSat1, Telenet, ORF, Cable Europe, Deutsche Telekom und dem Deutschen Verband Privater Kabelnetzbetreiber besagt, dass CISACs Vorschlag „substantielle Probleme im Bezug auf die Anwendung des Wettbewerbsgesetzes und interner Marktregeln, kulturelle Vielfalt, und die Beziehung zwischen kleineren und größeren Repräsentanten von Rechtsinhabern aufwirft“. Der Brief schildert, dass die Vorschläge „statt die Konsumentennachteile, wie sie von der Europäischen Kommission genannt wurden, zu beseitigen, das derzeitige Lizenzsystem für globale Musikrepertoires als einzelne Einheit untergraben und zu einem kostspieligen, ineffizienten und fragmentierten Lizenzsystem für Musikrechte führen“ und weiters, dass sie „... den Untergang vieler kleiner Gesellschaften für Autorenrechte herbeiführen.“ „Solch eine Fragmentierung hätte ein regionales und nationales linguistisches Repertoire zur Folge, das entweder nicht gespielt oder nicht bezahlt wird. Die kulturelle Vielfalt würde sofort und unmittelbar darunter leiden“, sagte der Brief und schlug der der Kommission vor, dass „die Verwertungsgesellschaften ihre Vorschläge umändern, um ein wirtschaftlich bedeutungsvolles Lizenzsystem zu fördern, und garantieren, dass Lösungen in dieser Wettbewerbsklage nicht durch Entfernung von Repertoire untergraben werden, während sie noch gültig sind.“ Der Brief endet mit der Aussage, dass - falls CISAC keine Lösung vorschlägt - die Kommission „sich auf ein Urteil festlegen sollte, in dem sie eine Verletzung der EC Wettbewerbsregeln findet.“ Eine endgültige Entscheidung der Kommission wird bis Ende des Sommers erwartet. Gemäß den EU-Regeln darf der Entscheid das Beilegungsangebot ablehnen und eine Geldstrafe für restriktive Geschäftspraktiken verhängen. Diese kann bis zu 10 Prozent der jährlichen Einnahmen ausmachen.
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