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EDRI-gram Nr. 5.14, 18. Juli 2007 |
Medien- und Telekommunikationsunternehmen lehnen das Angebot von CISAC ab
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Fr, 20/07/2007 - 16:00
Am 10. Juli 2007 erhielt die EuropĂ€ische Kommission einen Brief einer gröĂeren Gruppe, einschlieĂlich einiger der gröĂten Mediengruppen und Telekommunikationsunternehmen Europas, in dem sie zur Ablehnung eines Angebotes europĂ€isch nationaler Rechtverwertungsgesellschaften zur Beilegung eines Misstrauens-Falles, drĂ€ngten. Als Folge einer Beschwerde aus dem Jahre 2003 durch die digitale Musikdistributionsplattform Music Choice Europe begann die Kommission einen Mustervertrag fĂŒr öffentliche AuffĂŒhrungsrechte zwischen den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften von CISAC (der Dachverband der Verwertungsgesellschaften) zu untersuchen. Die Beschwerde betraf die Tatsache, dass die Autoren verpflichtet waren, ihre Rechte nur ihrer eigenen nationalen Verwertungsgesellschaft zu ĂŒbertragen und dass die User eine Lizenz nur von ihrer heimischen Verwertungsgesellschaft und begrenzt auf ihr heimisches Gebiet beziehen konnten. Die Kommission war der Ansicht, dass âdie Mitgliedschaft und territorialen Begrenzungen die vollkommen exklusive Position der Verwertungsgesellschaften auf ihrem heimischen Markt vervielfachen und garantieren.â Im Februar 2006 lieĂ die Kommission CISAC eine EinwandserklĂ€rung zukommen, in dem sie sich Music Choice Europes Beschwerde anschlossen. Im MĂ€rz 2007 schlug CISAC eine Reihe an VerpflichtungsentwĂŒrfen bezĂŒglich Mitgliedschaft, TerritorialitĂ€t und ExklusivitĂ€t vor. Seine Mitglieder stimmten zu die ExklusivitĂ€tsbedingungen aus ihren VertrĂ€gen zu streichen und den Urheberrechtsinhabern das frei Bewegen zwischen verschiedenen Verwertungsgesellschaften zuzugestehen, um grenzenĂŒberschreitende Lizenzen fĂŒr Musik im Internet, ĂŒber Satellit und Kabel zu gewĂ€hren. Die Lizenzen sind jedoch Gegenstand eines komplexen Systems an Bedingungen und Begrenzungen, die laut CISAC nötig sind um âsicher zu stellen, dass Autoren und ihre Werke nicht unter den Auswirkungen einer potentiell nachteiligen Verschlechterung der LizenzsĂ€tze leidenâ. Der Brief an KommissionsprĂ€sident JosĂ© Manuel Barroso und Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, unterzeichnet von Unternehmen wie France Telecom, Liberty Global, SBS Broadcasting, Orange, RTL, ProsiebenSat1, Telenet, ORF, Cable Europe, Deutsche Telekom und dem Deutschen Verband Privater Kabelnetzbetreiber besagt, dass CISACs Vorschlag âsubstantielle Probleme im Bezug auf die Anwendung des Wettbewerbsgesetzes und interner Marktregeln, kulturelle Vielfalt, und die Beziehung zwischen kleineren und gröĂeren ReprĂ€sentanten von Rechtsinhabern aufwirftâ. Der Brief schildert, dass die VorschlĂ€ge âstatt die Konsumentennachteile, wie sie von der EuropĂ€ischen Kommission genannt wurden, zu beseitigen, das derzeitige Lizenzsystem fĂŒr globale Musikrepertoires als einzelne Einheit untergraben und zu einem kostspieligen, ineffizienten und fragmentierten Lizenzsystem fĂŒr Musikrechte fĂŒhrenâ und weiters, dass sie â... den Untergang vieler kleiner Gesellschaften fĂŒr Autorenrechte herbeifĂŒhren.â âSolch eine Fragmentierung hĂ€tte ein regionales und nationales linguistisches Repertoire zur Folge, das entweder nicht gespielt oder nicht bezahlt wird. Die kulturelle Vielfalt wĂŒrde sofort und unmittelbar darunter leidenâ, sagte der Brief und schlug der der Kommission vor, dass âdie Verwertungsgesellschaften ihre VorschlĂ€ge umĂ€ndern, um ein wirtschaftlich bedeutungsvolles Lizenzsystem zu fördern, und garantieren, dass Lösungen in dieser Wettbewerbsklage nicht durch Entfernung von Repertoire untergraben werden, wĂ€hrend sie noch gĂŒltig sind.â Der Brief endet mit der Aussage, dass - falls CISAC keine Lösung vorschlĂ€gt - die Kommission âsich auf ein Urteil festlegen sollte, in dem sie eine Verletzung der EC Wettbewerbsregeln findet.â Eine endgĂŒltige Entscheidung der Kommission wird bis Ende des Sommers erwartet. GemÀà den EU-Regeln darf der Entscheid das Beilegungsangebot ablehnen und eine Geldstrafe fĂŒr restriktive GeschĂ€ftspraktiken verhĂ€ngen. Diese kann bis zu 10 Prozent der jĂ€hrlichen Einnahmen ausmachen.
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