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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.13, 4. Juli 2007

Italienische Beamte bereiten Gesetz für eine DNA-Datenbank vor.

Verfasst von sac am 6. Juli 2007 - 15:05

Italien arbeitet an seinem Gesetz für eine DNA-Datenbank mit dem Vorwand, man müsse die Situation an die in anderen europäischen Staaten angleichen – dabei vergisst man jedoch die Vorbehalte beim Datenschutz. Oberst Luciano Garofano von RIS (Reparti Investigazioni Scientifiche, ein militärischer Nachrichtendienst des italienischen Generalstabs) zufolge steht die Einführung des Gesetzes zur Archivierung von DNA-Daten unmittelbar bevor.
Garofanos Meinung nach ist Italien tatsächlich eines der letzten Länder, in denen es in diesem Gebiet eine Gesetzgebung gibt; das Problem sei, dass Italien, obwohl man das Prümer Abkommen zum Austausch von Daten unterzeichnet hätte, selbst keinerlei Daten auszutauschen habe.
Der Oberst glaubt, dass diese Datenbank für Italien wichtig ist, da sie sowohl bei der Identifizierung von Kriminellen als auch von Unschuldigen effizient wäre. Fachleute warnen jedoch vor dem Risiko des Diebstahls von genetischen Daten, die missbräuchlich verwendet werden können, und vor der Möglichkeit, dass man sich zu sehr auf diese Datenbank verlassen könnte und dabei Überprüfungen verschiedener Typologien und Quellen außer Acht lassen würde.
Garofano glaubt, dass man aus den neuen Technologien Vorteile ziehen sollte; dabei sollten Datenschutzfragen der Sicherheit nicht im Weg stehen. Er ist der Meinung, der Datenschutz solle nicht als Rechtfertigung für das Nichtinstandekommen eines Gesetzes verwendet werden, das der Sicherheit der italienischen Bürger diene.
Das Nationale Komitee für Biosicherheit, Biotechnologie und Biowissenschaft (Comitato Nazionale per la Biosicurezza, le Biotecnologie e le Scienze della Vita) hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Sammeln von Daten von Personen vorsieht, die gegen das Gesetz verstoßen haben und mit mehr als 3 Jahren Gefängnis rechnen müssen sowie jenen, die sich bereits in Haft befinden.
“Ein Gesetz ist absolut notwendig, aber es muss mit besonderer Aufmerksamkeit ausgewertet werden. Es ist gut, dass die gesammelten Daten auf alphanumerischen Sequenzen beruhen und nicht auf biologischen Proben“ sagte Francesco Pizzetti, der Vorsitzende der Italienischen Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali). Er hofft außerdem, dass die Erfahrungen seiner Behörde berücksichtigt werden, und dass sich das Parlament die Meinung der Behörde anhören wird.

Italy - ready for the Big Genetic Database(italienisch, 29.06.2007)

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